Nach der Altölverordnung gilt eine Rücknahmeverpflichtung des Handels: Verkaufsstellen für Motoren- und Getriebeöl sind gesetzlich verpflichtet, am Verkaufsort eine Rücknahmestelle für Altöl einzurichten. Für den privaten Kunden muss die Rückgabe von Altöl kostenlos sein. Bei Vorlage der Kaufquittung oder mit dem Kauf von Frischöl muss der Händler mindestens die Menge an Altöl kostenlos zurücknehmen, die bei ihm gekauft wurde. Die Kaufquittung daher sorgfältig aufbewahren!
Fehlt der Kaufbeleg oder wird kein Frischöl gekauft: Kostenpflichtige Rücknahme am Wertstoffhof Kitzingen bis max. 10 Liter. Kostenpflichtige Rücknahme auch bei folgenden Firmen in der Stadt Kitzingen: E-Center, Globus Baumarkt, Fa. Meichsner
Rücknahmeverpflichtung des Handels