Bauschuttdeponie Effeldorf

Die Bauschuttdeponie für Dettelbach und Biebelried

Foto: Harald Heinritz / Landratsamt Kitzingen

Der Einzugsgsbereich der Bauschuttdeponie Effeldorf ist auf das Gebiet der Stadt Dettelbach und der Gemeinde Biebelried (mit den jeweiligen Ortsteilen) begrenzt. Die Bauschuttdeponie gehört zur Deponieklasse DK 0.

Angenommen werden mineralischer Bauschutt und Bodenaushub (nicht verwertbares und verwertbares Material).

Seit August 2018 gilt für die Ablagerung von Baustoffen auf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen ein neues Annahmekonzept. Alle wichtigen Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Die Bauschuttdeponie Effeldorf verfügt nicht über eine Waage. Aufgrund eichrechtlicher Vorgaben berechnen sich ab 1. Januar 2020 die Ablagerungsgebühren auf Basis von Pauschalen. Für verwertbares und nicht verwertbares Material gilt eine gesplittete Ablagerungsgebühr (Bauschuttklasse 1 bzw. Bauschuttklasse 2).

Standort

Die Deponie liegt südwestlich der Stadt Dettelbach.
Die Zufahrt erfolgt über Bundesstraße B 22.

Standort mit dem Abfallkompass finden

Öffnungszeiten

Samstag:13:00 - 15:00 Uhr

Karsamstag geschlossen.

Über evtl. geänderte Öffnungszeiten rund um Feiertage oder aus besonderem Anlass informieren wir im Abfallkompass und in den News. Zusätzlich natürlich auch in der abfallwelt-App.

Zugelassene Abfälle und Ablagerungsgebühren

Gebühren gültig ab 1. Januar 2023

AbfallfraktionGebühr in EUR

Mineralischer Bauschutt und Bodenaushub der Deponieklasse DK 0 – Bauschuttklasse 1
ohne oder mit geringen Anteilen an verwertbarem Material

Kleinmenge bis 120 Liter bzw. 160 Kilogrammkostenfrei
PKW-Kofferraumladung oder vergleichbar14,50
PKW-Einachsanhänger oder vergleichbar29,00
PKW-Zweiachsanhänger oder vergleichbar58,00
LKW bis höchstens 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder vergleichbar101,50

Mineralischer Bauschutt und Bodenaushub der Deponieklasse DK 0 – Bauschuttklasse 2
mit verwertbaren Anteilen von mindestens 50 Volumenprozent

Kleinmenge bis 120 Liter bzw. 160 Kilogrammkostenfrei
PKW-Kofferraumladung oder vergleichbar27,25
PKW-Einachsanhänger oder vergleichbar54,50
PKW-Zweiachsanhänger oder vergleichbar109,00
LKW bis höchstens 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder vergleichbar190,75

Aufgrund eichrechtlicher Vorgaben berechnen sich die Ablagerungsgebühren auf Basis der oben genannten Pauschalen.

Nicht zugelassene Abfälle

Folgende Bauabfälle können auf der Bauschuttdeponie Effeldorf nicht abgelagert werden:

  • Asbesthaltige Abfälle
  • Belastete Bauabfälle der Deponieklassen > DK 0
  • Gipshaltige Abfälle (z.B.  Bimssteine, Porenbetonsteine, Gipsputz)
  • Gipsplatten
  • Heraklith
  • Künstliche Mineralfaserabfälle (z.B., Glaswolle, Steinwolle, Basaltwolle, Schlackewolle)
  • Straßenaufbruch

Informationen zur sachgerechten Entsorgung bzw. Verwertung dieser Abfälle geben wir hier.

Annahmebedingungen

  • Bitte beachten Sie unbedingt das neue Annahmekonzept für Bauabfälle auf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen, das seit August 2018 gilt.
  • Für die Ablagerung von Bauabfällen auf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen gelten u.a. die Bestimmungen der Deponieverordnung sowie die Bestimmungen der folgenden Merkblätter:
    • Merkblatt für Errichtung, Betrieb und Überwachung von Deponien der DK 0 - Inertabfalldeponien nach Deponieverordnung (DepV) sowie Anpassung und Abschluss bestehender Bauschuttdeponien
      Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
      Deponie-Info 10, Stand 04/2018
    • Mineralische Deponieabdichtungen
      Gemeinsames Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV),
      LANUV-Arbeitsblatt 6, LfU-Deponie-Info – Merkblatt 1, 2009
    Weitere Informationen zu diesen Merkblättern geben wir hier.

  • Anlieferungen, die ausschließlich verwertbare Bauabfälle enthalten (so genannte Monoladungen), werden nicht angenommen. Lehnen Recyclingfirmen derartiges Material im Einzelfall ab, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, damit es auf der Bauschuttdeponie abgelagert werden kann.
  • Anlieferungen, die mit Holz, Metall, Kunststoffen, Grüngut, Restabfall u.ä. vermischt sind, werden abgewiesen, da die Ablagerung derartiger Abfälle auf der Bauschuttdeponie generell nicht zulässig ist.
  • Asbestfreie Platten und Faserzementprodukte werden ausschließlich auf der Bauschuttdeponie Iphofen angenommen. Bei Anlieferung ist ein geeigneter Nachweis über die Asbestfreiheit des Materials sowie eine Selbstverpflichtungserklärung vorzulegen. Weitere Informationen hierzu gibt es hier.
  • Kommen unzulässige Abfälle erst nach dem Abkippen der Anlieferung zum Vorschein, muss der Anlieferer sie wieder mitnehmen. Alle dadurch entstehenden Kosten (z.B. für den Einsatz von Personal und Maschinen) werden dem Anlieferer in Rechnung gestellt.

Ihr Ansprechpartner

Harald Heinritz

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Abfallberater

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1206

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de

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