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Neue EU-Vorgabe für Alttextilien

Das wird am Wertstoffhof Kitzingen angenommen

Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de

Zum 01.01.2025 trat eine EU-weite Neuregelung für Alttextilien in Kraft, wonach diese einer Getrenntsammlung zugeführt werden müssen, um eine Wiederverwertung oder Recycling zu ermöglichen.

Im Landkreis Kitzingen werden bereits seit Jahren

  • Kleider, Textilien
  • saubere und gebrauchsfähige Kleidung
  • saubere und gebrauchsfähige Bettwäsche
  • saubere und gebrauchsfähige Haushaltswäsche und
  • gebrauchsfähige Schuhe, Stiefel, Gummistiefel

für die Wiederverwertung getrennt am Wertstoffhof Kitzingen gesammelt.

Dies geschieht in Kooperation mit dem Kreisverband Kitzingen des Bayerischen Roten Kreuz sowie dem Verein APLAWIA e.V.

Gemeinnützige Organisationen und gewerbliche Sammler haben darüber hinaus in vielen Landkreisgemeinden Kleider- und Schuhcontainer aufgestellt. Vorsicht sollte man dagegen vor dubiosen gewerblichen Haus-zu-Haus-Sammlungen walten lassen, die oftmals nicht ordnungsgemäß angezeigt wurden.

Was wird angenommen?

Im Wertstoffhof können Sie daher unverändert z.B.

  • Textilien
  • Kleidung
  • Bettwäsche
  • Haushaltswäsche
  • Schuhe, Stiefel, Gummistiefel, Sandalen (nur Schuhpaare, paarweise gebündelt)

abgeben. Bitte die Textilien und Schuhe in Plastiksäcken verpackt anliefern.

Sollten Einzelteile stark verschlissen oder verschmutzt und somit unbrauchbar für die Wiederverwertung und das Recycling sein, sollten Sie diese jedoch - wie bisher auch - in die Restmülltonne geben.

Ihr Ansprechpartner

Serviceteam Abfallberatung

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1234

+49 (9321) 928-1299

http://www.abfallwelt.de