Steigende Kosten in der Abfallwirtschaft und sinkende Verwertungserlöse machen auch im Landkreis Kitzingen eine Anpassung der Abfallgebühren notwendig.
Mit der Einführung des Identsystems bei der Müllabfuhr und einem neuen Abfuhrvertrag konnten im Jahr 2010 die Abfallgebühren kräftig gesenkt werden. Durch umsichtiges und wirtschaftliches Handeln gelang es in den Folgejahren, die Gebühren noch zweimal zu reduzieren.
Nun zwingen deutlich gestiegene Kosten in vielen Bereichen der Abfallwirtschaft, die Abfallgebühren zum 1. Januar 2021 maßvoll anzuheben. Die gute Konjunkturlage der letzten Jahre führte u.a. zu deutlichen Steigerungen bei den Personal- und Transportkosten. Darüber hinaus zogen auch die Verwertungskosten für einige Abfallfraktionen stark an, so etwa für Altholz, Bioabfall oder Altreifen. Gleichzeitig sanken die Verwertungserlöse für mengenmäßig bedeutende Wertstofffraktionen teilweise dramatisch. So gab es für Altpapier vor drei Jahren noch 120 Euro pro Tonne. Im letzten Jahr waren es nur noch zwischen 20 und 40 Euro. Auch beim Altmetall und bei den Elektroaltgeräten gaben die Marktpreise deutlich nach.
Viele Landkreise und Städte sehen sich mit einer ähnlichen Situation konfrontiert. Die Kosten der Abfallwirtschaft steigen auf breiter Front, während es auf dem Markt für Wertstoffe ertragsmäßig düster ausschaut. Daher sind jetzt viele Gebietskörperschaften, auch hier in Unterfranken, gezwungen, ihre Abfallgebühren anzuheben.
Im Landkreis Kitzingen zahlen Nutzer einer 60-Liter-Restabfalltonne in Kombination mit einer 60-Liter-Biotonne künftig eine jährliche Abfallgebühr von 89,40 Euro.
Damit sind wir exakt wieder bei der Grundgebühr des Jahres 2010 angekommen. Daraus lässt sich ersehen, dass der Landkreis Kitzingen weiterhin günstige Abfallgebühren hat. Dazu kommt, dass man mit der Zahlung der Grundgebühr auf ein nahezu All-inclusive-Paket an abfallwirtschaftlichen Leistungen zugreifen kann, ohne dass weitere Kosten anfallen.
Die neue Gebührensatzung wurde mit großer Mehrheit vom Kreistag in seiner Sitzung am 7. Dezember 2020 gebilligt.
Die ab dem 1. Januar 2021 geltenden Abfallentsorgungsgebühren (Gefäßgebühren) sowie die Gebühren für Anlieferungen an Wertstoffhof, Kompostwerk und den Bauschuttdeponien finden sich in den unten stehenden Tabellen. Für Anlieferungen von Erntekunststoffen (Agrarfolien) im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Sammlung von Erntekunststoffen und Pflanzenschutzmittelverpackungen werden künftig 116,30 EUR pro Gewichtstonne fällig, wobei der erste Kubimeter (entsprechend 250 Kilogramm) weiterhin kostenfrei ist.
Die ab 1. Januar 2021 geltenden Gebühren für die Nutzung der Müllgefäße (Grundgebühr und Leistungsgebühr für Zusatzleerungen) sowie der offiziellen Restabfallsäcke und Grüngutsäcke sind im nachfolgenden Gebührenspiegel dargestellt. Der aktuelle Gebührenspiegel wie auch der für die Jahre 2018 bis 2020 gültige können hier auf abfallwelt.de als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Abfallbehältergrößen und Kombinationsmöglichkeiten | Grundgebühr pro Jahr1 | Leistungsgebühr Restabfall | Leistungsgebühr Bioabfall | Schloss- gebühr pro Jahr | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Restabfalltonne | Bioabfalltonne | Restabfalltonne | Zusatzleerungen Restabfall | Zusatzleerungen Bioabfall | Mietgebühr je Behälter | ||
Euro | Euro | Euro | Euro | ||||
Tonnen | 60 Liter | 60 Liter | 4 | 89,40 | 1,40 | 1,60 | 6,00 |
60 Liter | 120 Liter | 4 | 118,20 | 1,40 | 3,20 | 6,00 | |
60 Liter | 240 Liter | 4 | 175,80 | 1,40 | 6,40 | 6,00 | |
120 Liter | 120 Liter | 8 | 178,80 | 2,80 | 3,20 | 6,00 | |
120 Liter | 240 Liter | 8 | 236,52 | 2,80 | 6,40 | 6,00 | |
240 Liter | 240 Liter | 16 | 357,60 | 5,60 | 6,40 | 6,00 | |
240 Liter | 2 x 240 Liter | 16 | 473,04 | 5,60 | 12,80 | 6,00 | |
Container | 770 Liter | 770 Liter | 1.153,20 | 18,20 | 20,65 | 12,00 | |
1.100 Liter | 1.100 Liter | 1.647,48 | 26,00 | 29,50 | 12,00 | ||
5.000 Liter | 4 x 1.100 Liter | 7.200,12 | 118,25 | 118,00 | -3 | ||
Windeltonne | 120 Liter mit Schloss | befreit | 2,80 | befreit | |||
Abfallsäcke4 | Restabfallsack | 70 Liter | Gebühr pro Sack: | 6,30 Euro | |||
Grüngutsack | 120 Liter | Gebühr pro Sack: | 6,00 Euro | ||||
Behälteränderungsdienst: Für die zweite Nutzung des Behälteränderungsdienstes (Lieferung, Austausch bzw. Abholung von Abfallbehältern) im Kalenderjahr wird eine Gebühr von 33,80 € je Vorgang erhoben (ausgenommen sind Windeltonnen und ein Eigentümerwechsel des Grundstücks). Diese Gebühr wird auch fällig, wenn der Nutzer einen Abfallbehälter beschädigt oder zerstört (z.B. durch Einfüllen von heißer Asche) und daher eine Neugestellung erforderlich ist. |
1 Mit der Grundgebühr sind pro Jahr bereits 12 Leerungen der Restabfallbehälter sowie 18 Leerungen der Bioabfallbehälter bezahlt (sogenannte Inklusivleerungen).
2 Mindestbehältniskapazität für Privathaushalte lt. Abfallwirtschaftssatzung. Für andere Herkunftsbereiche gelten andere Vorgaben.
3 Für den 5.000-Liter-Container ist kein Schloss verfügbar.
4 Die offiziellen Abfallsäcke können bei vorübergehendem Mehranfall an Abfällen genutzt werden. Sie sind keine Dauerlösung.
Auch die Gebühren für die Annahme von Abfällen am Wertstoffhof Kitzingen und am Kompostwerk Klosterforst mussten teilweise angepasst werden. Die nachfolgenden Tabellen geben eine Übersicht über die geltenden Gebühren und Preise.
Gebühren gültig ab 1. Januar 2021
Erläuterungen:
Pauschale Kleinmenge = je angefangene 70 Liter Abfall
Pauschale PKW-Einachsanhänger = je angefangene 700 Liter Abfall
Gebühren gültig ab 1. Januar 2021
Abfallfraktion | Gebühr |
---|---|
Grün- und Gartenabfälle aus Privathaushalten im Landkreis Kitzingen bis maximal 1 Kubikmeter pro Jahr. Kostenlose Annahme nur von Grundstücken, die an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind. | kostenfrei |
Grüngut, Wurzelstöcke, Friedhofsabfälle | 6,00 EUR |
Grüngut, Wurzelstöcke, Friedhofsabfälle Kleinmengenpauschale PKW-Zweiachsanhänger oder vergleichbar | 12,00 EUR |
Grüngut, Wurzelstöcke, Friedhofsabfälle und weitere biogene Abfälle | 40,20 EUR/t |
Grasnarbe mit Bodenanteil | 10,00 EUR/t |
Erdaushub – unbelastet (Z 0), steinfrei | kostenfrei |
Erdaushub – unbelastet (Z 0), mit geringem Steinanteil | 5,00 EUR/t |
Diese Annahmeliste ist nicht abschließend. Das Kompostwerk kann noch weitere biogene Abfälle verarbeiten. Betriebsleiter Nikolaus Schneider gibt dazu gerne Auskunft. |
t = Gewichtstonne
Preise gültig ab 1. Januar 2021
Produkt | Preis (brutto) |
---|---|
Blumenerde – Sackware (45-Liter-Sack) | 5,00 EUR/Sack |
Rindenmulch – Sackware (70-Liter-Sack) | 5,00 EUR/Sack |
Kompost lose – Kleinmenge | 20,00 EUR/m³ |
Kompost lose – größere Menge | auf Anfrage |
Rindenmulch lose | 37,00 EUR/m³ |
Pflanzerde / Sand-Kompost-Mischungen lose – Kleinmenge | 32,00 EUR/m³ |
Pflanzerde / Sand-Kompost-Mischungen lose – größere Menge | auf Anfrage |
m3 = Kubikmeter
Gesetzliche Vorgaben zwangen den Landkreis Kitzingen im Jahr 2018 dazu, sein Annahmekonzept für Bauabfälle zu überarbeiten. Als Folge war ein Mengeneinbruch auf den Bauschuttdeponien Iphofen und Effeldorf zu verzeichnen. Das dadurch entstandende Defizit konnte nur durch eine Anhebung der Ablagerungsgebühren ausgeglichen werden. Die aktuellen Ablagerungsgebühren für die Bauschuttdeponie Iphofen finden sich in der nachfolgenden Tabelle. Die neuen Gebühren für die Deponie Effeldorf, deren Einzugsgebiet auf die Gemeinden Dettelbach und Biebelried, jeweils mit den Ortsteilen, beschränkt ist, gibt es hier auf abfallwelt.de
Gebühren gültig ab 1. Januar 2021
Abfallfraktion | Gebühr in EUR | ||
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pro t | pro m3 | ||
Bauschutt, Bodenaushub – Kleinmenge bis 120 Liter bzw. 160 Kilogramm | kostenlos | ||
Mineralischer Bauschutt Bodenaushub | Klasse 1 ohne oder mit geringen Anteilen an verwertbarem Material | 29,00 | 38,00 |
Klasse 2 mit verwertbaren Anteilen von mindestens 50 Volumenprozent | 49,60 | 64,40 | |
Gipsplatten | nur von privat, maximal 1 Kubikmeter, ohne Anhaftungen und Dämmmaterial | 33,20 | 46,48 |
t = Gewichtstonne, m3 = Kubikmeter
Serviceteam Abfallberatung
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen