Über die Grundgebühr sind weit mehr abfallwirtschaftliche Leistungen abgedeckt als nur die Inklusivleerungen. Wir stellen die gesamte Leistungspalette hier vor.
Im Jahr 2010 wurde im Landkreis Kitzingen bei der Müllabfuhr das sogenannte Identsystem eingeführt, das die Leerungen der Restabfall- und Biotonnen zählt.
Seitdem setzt sich die Abfallgebühr aus einer Grund- und einer Leistungsgebühr zusammen. In der Grundgebühr sind zwölf Leerungen der Restabfalltonne und 18 Leerungen der Biotonne pro Jahr als Inklusivleerungen enthalten. Bei Anmeldungen unter dem Jahr gibt es die Inklusivleerungen anteilig. Die Leistungsgebühr kommt für Zusatzleerungen ins Spiel, die über die Inklusivleerungen hinaus benötigt werden.
Vereinzelt trifft man immer noch auf die Ansicht, dass mit der Grundgebühr lediglich die Inklusivleerungen bezahlt sind. Doch weit gefehlt: Über die Grundgebühr ist eine breite Palette an abfallwirtschaftlichen Leistungen abgedeckt, die ohne weitere Kosten in Anspruch genommen werden können.
* Abgabeangebot an den einzelnen Wertstoffsammelstellen unterschiedlich
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