Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Vorgaben für Bioabfälle, die kompostiert, vergärt oder mit anderen Stoffen gemischt werden. In der Presse wurde bereits über Bußgelder bis zu 2.500 Euro berichtet. Durch die neue Verordnung soll sichergestellt werden, dass Fremdstoffe, insbesondere Kunststoffe, von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen, wie Vergärung und Kompostierung, herausgehalten werden.
Die in der “Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen” (BioAbfV) enthaltenen Bußgeldvorschriften richten sich allerdings an die Entsorgungs- und Kompostierbetriebe, die die Bioabfälle verwerten. Aufgrund der neuen Regelung brauchen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Kitzingen daher in der Regel keine Bußgelder zu befürchten. Allerdings können Fehlbefüllungen von Biotonnen dazu führen, dass diese – wie bisher – bei der Müllabfuhr stehengelassen werden, es entstehen zusätzliche Leerungskosten.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Kunststoffprodukte nicht in die Biotonne werfen, auch wenn diese als biologisch abbaubar beworben werden, insbesondere kompostierbare Biomüllbeutel. Auch Obstnetze, Haustierkot oder Kaffeekapseln gehören nicht in die Biotonne.
Je weniger Fremdstoffe in den Bioabfall gelangen, desto besser kann daraus zum Beispiel hochwertiger Kompost entstehen.
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