Belastete Bauabfälle der Deponieklasse DK I oder DK II

Entsorgung von belasteten Bauabfällen der Deponieklasse DK I oder DK II

Die Deponie Hopferstadt des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg

Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de

Zu den mit Schadstoffen belasteten Bauabfällen zählen beispielsweise Kaminabbruch sowie Backsteine, Beton, Fliesen, Keramik sowie Mauerwerk mit belasteten Anhaftungen. Aufgrund ihres Sulfatgehaltes fallen in diese Kategorie aber auch gipshaltige Abfälle wie u. a. Bimssteine, Porenbetonsteine (Gasbetonsteine, Ytong-Steine) Gips- bzw. Gipskartonplatten sowie Gipsputz.

Der Landkreis Kitzingen betreibt bei Iphofen eine Bauschuttdeponie der Deponieklasse DK 0. Aufgrund stetig verschärfter gesetzlicher Regelungen dürfen auf dieser Deponie heute nur noch unbelastete Bauabfälle abgelagert werden. Mit Schadstoffen belastete Bauabfälle, die nicht verwertet werden können, müssen auf Deponien der Deponieklassen DK I und DK II abgelagert werden, die über höhere Sicherheits- und Umweltstandards verfügen als die einfacher ausgestatteten DK-0-Deponien.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg ist in seinem Verbandsgebiet, das den Landkreis Kitzingen sowie die Stadt und den Landkreis Würzburg umfasst, für die Entsorgung von belasteten Bauabfällen der Deponieklasse DK I und II zuständig und betreibt für seine Verbandsmitglieder eine Deponie der Deponieklasse II in Hopferstadt (Landkreis Würzburg).

Annahme von Kleinmengen belasteter Bauabfälle bis max. 2 Kubikmeter

Für Kleinmengen belasteter Bauabfälle bieten der Zweckverband Abfallwirtschaft und die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen serviceorientierte Annahmemöglichkeiten an.

Bis zu maximal 2 Kubikmeter (entsprechend dem Volumen eines einachsigen PKW-Anhängers) an belasteten Bauabfällen der Deponieklasse DK I oder II können entweder an der Bauschuttdeponie Iphofen oder an der Deponie Hopferstadt bei Ochsenfurt gebührenpflichtig angeliefert werden. Der große Vorteil: Die sonst für Abfälle dieser Art vorgeschriebene Charakterisierung und Analyse auf Schadstoffe (Probenahme, Laboruntersuchung, Prüfbericht) entfallen für den Abfallbesitzer. Das spart Zeit und Geld.

Bauschuttdeponie Iphofen

An der Bauschuttdeponie Iphofen werden die Kleinmengen an belasteten Bauabfällen in separaten Containern gesammelt und anschließend zur Deponie Hopferstadt transportiert, wo sie auf Schadstoffe analysiert und bei Eignung auf der Deponie abgelagert werden.

Die Annahmegebühren finden Sie hier.

Deponie Hopferstadt

An der Deponie Hopferstadt können Kleinmengen belasteter Bauabfälle mittwochs in der Zeit von 8 - 10 Uhr angeliefert werden. Das Material wird an der Deponie gewogen und in speziellen Containern gesammelt. Ist genug Material beisammen, wird dieses auf Schadstoffe analysiert und bei Eignung auf der Deponie abgelagert.

Die Gebühr für die Anlieferung von Kleinstmengen bis 40 Kilogramm beträgt pauschal 11,- Euro. Für Kleinmengen bis maximal 2 Kubikmeter wird eine Gebühr von 240,20 Euro pro t erhoben. Die Gebühr ist nicht bei Anlieferung an der Deponie zu zahlen. Sie erhalten stattdessen einen Gebührenbescheid vom Landratsamt Kitzingen.

Das wird angenommen:

z.B.

  • Backsteine mit belasteten Anhaftungen
  • Beton mit belasteten Anhaftungen
  • Bimssteine
  • Fliesen mit belasteten Anhaftungen
  • Gasbeton
  • Gipsabfälle, gipshaltige Abfälle
  • Gipskartonplatten mit Anhaftungen
  • Gipsputze
  • Hohlblocksteine
  • Kaminabbruchmaterial: Mauerwerk, Beton, Putz aus dem Rückbau von Abgasanlagen von Öl- oder Festbrennstoff-Feuerungsanlagen, üblicherweise mit deutlich sichtbaren Rußspuren.
  • Keramik mit belasteten Anhaftungen
  • Mauerwerk mit Anhaftungen
  • Porenbetonsteine
  • Ytong-Steine

Das wird NICHT angenommen:

z.B.

  • Asbesthaltige Abfälle
  • Heraklith
  • Künstliche Mineralfaserabfälle (z.B., Glaswolle, Steinwolle, Basaltwolle, Schlackewolle)

Entsorgung größerer Mengen belasteter Bauabfälle auf der Deponie Hopferstadt

Größere Mengen belasteter Bauabfälle der Deponieklasse DK I und DK II können bei Eignung ebenfalls an der Deponie Hopferstadt angeliefert werden. Die Abfälle müssen dann aber entsprechend den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV) charakterisiert und analysiert (Deklarationsanalyse mit Probenahme, Laboruntersuchung, Prüfbericht) sein. Detaillierte Informationen gibt es bei der Gewerbeabfallberatung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Raum Würzburg.

Die Gebühr für die Ablagerung dieser Abfälle beträgt 80,20 Euro pro Tonne. Die Gebühr wird nicht an der Deponie kassiert. Der Anlieferer erhält vom Landratsamt Kitzingen einen Gebührenbescheid.

Ihre Ansprechpartner

Harald Heinritz

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Abfallberater

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1206

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de

Gewerbeabfallberatung

Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg

Gattingerstr. 31
97076 Würzburg

+49 (931) 66058-11 oder 66058-0

+49 (931) 66058-20

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