Stimmt schon: Werden Wertstoffe konsequent getrennt und Abfälle vermieden, bleibt nur noch wenig «Futter» für die graue Tonne. Aber ganz ohne sie geht es nicht. Denn es gibt sie noch, die nicht verwertbaren Restabfälle.
Daher gilt auch im Landkreis Kitzingen: Die Restabfalltonne ist Pflicht. Für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück müssen Restabfallbehälter in ausreichender Anzahl und Größe angemeldet werden. Zur Restabfalltonne gibt es ohne zusätzliche Kosten die Biotonne und Papiertonne.
Für Privathaushalte schreibt unsere Abfallwirtschaftssatzung eine Mindestbehältniskapazität vor. Außerdem gilt natürlich: Größe und Anzahl der grauen Tonne müssen so gewählt werden, dass alle am Grundstück anfallenden Restabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden können.
An Mülltonnen (Zweirad-Behälter) stehen zur Auswahl:
An Müllcontainern (Vierrad-Behälter) stehen zur Auswahl:
Unsere Abfallwirtschaftssatzung gibt vor, dass für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück eine Restabfalltonne passender Größe anzumelden ist.
Größe bzw. Anzahl der Restabfallbehälter müssen so gewählt werden, dass alle am Grundstück anfallenden Restabfälle darüber ordnungsgemäß entsorgt werden können!
Für Privathaushalte schreibt die Abfallwirtschaftssatzung eine sogenannte Mindestbehältniskapazität vor. Größe bzw. Anzahl der Restabfallbehälter, die für das Grundstück anzumelden sind, richtet sich nach der Anzahl der Personen, die auf dem Anwesen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Kinder zählen von Geburt an mit.
In der Satzung ist eine Mindestbehältniskapazität von 15 Litern pro Person und Abfuhr verankert. Die Vorgaben zur Mindestbehältniskapazität werden in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Gutachtern durch Hausmüllanalysen überprüft.
Personenanzahl auf dem Grundstück | für Restabfall ist mindestens diese Tonnengröße anzumelden |
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bis 4 Personen | 60 Liter Restabfalltonne |
bis 8 Personen | 120 Liter Restabfalltonne |
bis 16 Personen | 240 Liter Restabfalltonne |
Auch bei anderen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbe, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen) fallen in aller Regel nicht verwertbare Abfälle an, sodass auch hier eine Restabfalltonne zwingend benötigt wird. Bezüglich der Tonnengröße und -anzahl gelten andere Vorgaben als für Privathaushalte. Die Abfallberatung gibt hier kompetent Auskunft: Tel. 09321 928-1234, E-Mail: abfall@kitzingen.de
Alle wichtigen Informationen dazu geben wir hier.
Ja, fast alle Restabfallbehälter können auf Wunsch mit einem Schwerkraftschloss ausgerüstet werden. Damit lässt sich sicherstellen, dass kein Unbefugter die Abfallbehälter nutzen kann. Die Mietgebühr für ein Schloss hält sich im Rahmen, unser Abfallgebührenspiegel gibt dazu Auskunft.
Einzige Ausnahme ist der 5.000-Liter-Container, für den wir kein Schloss anbieten können. Soll ein 1.100-Liter-Container mit Schloss ausgerüstet werden, geht das zu Lasten der Kindersicherung, da ein anderer Deckel montiert werden muss.
Und so funktioniert das Schwerkraftschloss: Zum Befüllen wird der Abfallbehälter mit einem Schlüssel geöffnet und anschließend wieder verschlossen. Bei der Abfuhr geht alles automatisch. Das Schwerkraftschloss sorgt dafür, dass sich der Behälter bei der Leerung ins Müllfahrzeug von selbst öffnet und danach wieder verschließt.
Sofern Sie eine verschließbare Tonne wünschen, geben Sie dies bitte auf dem Antragsformular an. Bei Auslieferung der Tonne werden die beiden Schlüssel im Briefkasten des Schlüsselempfängers hinterlegt. Bei Rückgabe von verschließbaren Abfallbehältern stecken Sie bitte die Schlüssel in das Schloss der Tonne.
Die Nutzung selbst gekaufter Mülltonnen ist im Landkreis Kitzingen nicht zulässig. Die zugelassenen Abfallbehälter gehören dem Landkreis und werden den Grundstücken zur Verfügung gestellt.
In die graue Tonne gehören nur die nicht verwertbaren Abfälle.
Wertstoffe – wie beispielsweise Bioabfall, Papier, Metall, Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterial, Glasverpackungen – haben in der grauen Tonne nichts verloren. Das gilt auch für Elektro- und Elektronikaltgeräte jeglicher Größe, Energiesparlampen, LED-Lampen sowie für Batterien und Akkus. Für alle genannten Abfälle bieten wir komfortable Sammel- und Entsorgungsmöglichkeiten an.
Die Restabfallbehälter können alle 14 Tage geleert werden. Für Container bieten wir auch Mehrfach- und Sonderleerungen an. Alles Wissenswerte zur Müllabfuhr haben wir hier zusammengestellt.
Mit unserem Ident-System werden alle Leerungen der Restabfallbehälter gezählt und zur Berechnung der Abfallgebühr herangezogen. In der Abfallgebühr (Grundgebühr) sind pro Jahr 12 Inklusivleerungen der Restabfalltonne enthalten. Über weitere Leerungen kann man selbst frei entscheiden.
Detaillierte Informationen zu den Abfallgebühren geben wir hier.
Fällt vorübergehend einmal mehr Restabfall an (z.B. bei Renovierungsarbeiten), kommt man mit seiner grauen Tonne schnell an Grenzen. Für diesen Fall bieten wir zwei Möglichkeiten, um die Abfälle, die nicht mehr in die Tonne passen, schnell und einfach loszuwerden:
Beide Angebote sind aber nicht als Dauerlösung gedacht. Soll heißen: Fallen dauerhaft größere Mengen an Restabfall an, kommt man um die Anmeldung einer größeren bzw. zusätzlichen Tonne nicht herum.
Bitte unbedingt beachten: Müll in Plastiksäcken oder andere Beistellungen neben der Mülltonne nehmen die Müllwerker bei der Abfuhr nicht mit.
Ja, das ist möglich. Sie bilden dann eine sogenannte Restabfallgemeinschaft, zu der sich aber nur direkt angrenzende Nachbargrundstücke zusammenschließen können. Diese Vorgabe beruht auf höchstrichterlichen Entscheidungen, sodass wir hier keinerlei Spielraum haben. Die Restabfallgemeinschaft nutzt neben der Restabfalltonne auch die Bio- und Papiertonne gemeinsam.
Die Größe der Restabfalltonne hängt von der Gesamt-Personenzahl ab, die auf den beteiligten Grundstücken mit Hauptwohnsitz gemeldet ist (siehe auch FAQ «Mindestbehältniskapazität»). Sofern auf einem der Grundstücke (auch) eine gewerbliche Nutzung stattfindet, setzen Sie sich bitte vor Einsenden des Antrags mit uns in Verbindung.
Die Bildung einer Restabfallgemeinschaft muss schriftlich beantragt werden. Das Formular gibt es beim hier zum Herunterladen, außerdem auch beim Landratsamt und bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Folgende Punkte sind unbedingt zu beachten:
Darüber müssen sich die Mitglieder der Restabfallgemeinschaft selbst einigen. Wir dürfen dazu keine Vorgaben machen und stehen bei Streitigkeiten auch nicht als Schlichtungsstelle zur Verfügung.
Gabriele Richmond
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Nicole Henke
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen