Alte Elektro- und Elektronikgeräte können heute kinderleicht getrennt gesammelt werden. Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen bietet mehrere komfortable Abgabemöglichkeiten. Zudem ist auch der Handel verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unter bestimmten Voraussetzungen anzunehmen.
Vor der Abgabe alter Geräte, die noch funktionstüchtig sind, sollte man sich fragen, ob man dem Gerät nicht «ein zweites Leben» spendieren kann. Man kann es beispielsweise auf Online-Plattformen zum Verkauf, Tausch oder Verschenken anbieten. Eine Anlaufadresse zum Tausch oder Verschenken ist beispielsweise die nicht-kommerzielle Internet-Plattform Tauschmarkt Mainfranken. Auch in Sozialkaufhäusern kann man funktionstüchtige Elektro- und Elektronikgeräte abgeben. Für die Region seien an dieser Stelle die Sozialkaufhäuser des APLAWIA e.V. in Kitzingen und der BRAUCHBAR gGmbH in Würzburg genannt.
An den kommunalen Sammelstellen im Landkreis Kitzingen werden kostenlos alle haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikaltgeräte angenommen, die unter die Bestimmungen des Elektrogesetzes (ElektroG) fallen. Anliefern können Privathaushalte und andere Herkunftsbereiche, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz im Landkreis Kitzingen haben.
In der folgenden Übersicht erfahren Sie, wo Sie welche Elektro- und Elektronikgeräte abgeben können.
Wertstoffhof Kitzingen: mehr erfahren
Sperrabfallsammlung: mehr erfahren
Wertstoffsammelstellen: mehr erfahren
Problemabfallsammlung: mehr erfahren
Kompostwerk Klosterforst mehr erfahren
Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte in ihrem Sortiment führen, müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Verkaufs- bzw. Versandfläche größer als 400 Quadratmeter ist.
Als Kleingeräte gelten Geräte, bei denen keine Kante länger als 25 Zentimeter ist. Der stationäre Handel ist verpflichtet, Kleingeräte wie z.B. Smartphones, Handys, elektrische Zahnbürsten, Lampen, Rauchmelder oder MP3-Player kostenlos anzunehmen, auch wenn man kein neues Gerät kauft. Der Händler muss aber nur drei Geräte pro Geräteart auf einmal zurücknehmen.
Beim Kauf eines größeren Elektro- oder Elektronikgeräts (Kantenlänge größer 25 cm) hat man das Recht auf kostenfreie Rücknahme eines Altgeräts der gleichen Art. Kauft man beispielsweise eine neue Waschmaschine kann man die alte kostenlos zurückgeben. Sofern man sich ein Neugerät nach Hause liefern lässt, muss der Händler bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren.
Die nahezu gleichen Rückgabemöglichkeiten gelten auch, wenn man ein neues Elektro- oder Elektronikgerät im Online- und Versandhandel kauft. Die kostenlose Abholung ist hier allerdings auf bestimmte Gerätekategorien beschränkt. So muss der Onlinehandel beim Kauf eines Neugerätes ein Altgerät der gleichen Art der Kategorie 1 (z.B. Kühlgerät), Kategorie 2 (z. B. Fernseher) und Kategorie 4 (z. B. Waschmaschine) beim Endkunden kostenlos abholen, sofern es dieser wünscht. Für Geräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (kleine IT- und Kommunikationsgeräte) muss der Onlinehandel verbrauchernahe Rücknahmemöglichkeiten anbieten.
Seit Juli 2022 ist auch der Lebensmittelhandel (z.B. Supermarkt, Discounter) verpflichtet, Altgeräte kostenlos zurücknehmen, sofern das Geschäft eine Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 m² hat und dauerhaft oder mehrmals im Jahr neue Elektro- und Elektronikgeräte anbietet. Bei der Rücknahme gelten dieselben Vorgaben wie beim Fachhandel.
Serviceteam Abfallberatung
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen