Alte Elektro- und Elektronikgeräte werden Sie heute ganz einfach los. Sie können sie beim Händler zurückgeben oder eine der zahlreichen Abgabemöglichkeiten an den kommunalen Sammelstellen im Landkreis Kitzingen nutzen.
Prüfen Sie vor der Abgabe bitte auch, ob sich ein voll funktionstüchtiges Gerät noch weiterverwenden ließe. In diesem Fall wäre ein Sozialkaufhaus (z.B. APLAWIA e.V. in Kitzingen, BRAUCHBAR gGmbH in Würzburg) oder der Tauschmarkt Mainfranken die richtige Anlaufadresse.
Kein Grund also, den alten Rasierapparat oder die ausrangierte Küchenmaschine einfach in den Hausmüll zu werfen. Das ist im Übrigen auch gar nicht mehr erlaubt.
Händler, die Elektro-/Elektronikgeräte in ihrem Sortiment führen, müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Verkaufs- bzw. Versandfläche größer als 400 Quadratmeter ist. Diese Verpflichtung gilt explizit auch für Online-Shops.
Kleingeräte müssen Händler und Onlineshops in jedem Fall zurücknehmen, unabhängig davon, ob man sie dort gekauft hat oder nicht. Bei Kleingeräten darf keine Kante länger als 25 Zentimeter sein. Handys, MP3-Player und elektrische Zahnbürsten zählen also beispielsweise zu den Geräten, die Händler immer annehmen müssen.
Will ein Kunde ein größeres Gerät, etwas eine elektrische Küchenmaschine, eine Waschmaschine oder einen Fernseher zurückgeben, muss der Händler es nur annehmen, wenn ein ähnliches Neugerät dort gekauft wird.
Verbraucherinnen und Verbraucher können seit 1. Juli 2022 ihre ausgedienten Elektro- und Elektronik-Altgeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Für kleine Elektro-Altgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels.
Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler müssen Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurücknehmen, wenn ihre Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 Quadratmeter beträgt und sie selbst mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- bzw. Elektronikgeräte anbieten. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (z.B. LED).
Bis zu drei Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm können dann dort abgegeben werden. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Alles, was größer als 25 cm ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion.
An den kommunalen Sammelstellen im Landkreis Kitzingen werden kostenlos alle haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikaltgeräte angenommen, die unter die Bestimmungen des Elektrogesetzes (ElektroG) fallen. Anliefern können Privathaushalte und andere Herkunftsbereiche, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz im Landkreis Kitzingen haben.
In der folgenden Übersicht erfahren Sie, wo Sie welche Elektro- und Elektronikgeräte abgeben können.
Wertstoffhof Kitzingen: mehr erfahren
Sperrabfallsammlung: mehr erfahren
Wertstoffsammelstellen: mehr erfahren
Problemabfallsammlung: mehr erfahren
Serviceteam Abfallberatung
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
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Kommunale Abfallwirtschaft
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