Abgabemöglichkeiten für Elektro- und Elektronikaltgeräte

Sie haben viele Möglichkeiten

Foto: team orange, Kommunalunternehmen Lk Würzburg / abfallbild.de

Alte Elektro- und Elektronikgeräte können heute kinderleicht getrennt gesammelt werden. Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen bietet mehrere komfortable Abgabemöglichkeiten. Zudem ist auch der Handel verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unter bestimmten Voraussetzungen anzunehmen.

Weiterverwendung nicht doch möglich?

Vor der Abgabe alter Geräte, die noch funktionstüchtig sind, sollte man sich fragen, ob man dem Gerät nicht «ein zweites Leben» spendieren kann. Man kann es beispielsweise auf Online-Plattformen zum Verkauf, Tausch oder Verschenken anbieten. Eine Anlaufadresse zum Tausch oder Verschenken ist beispielsweise die nicht-kommerzielle Internet-Plattform Tauschmarkt Mainfranken. Auch in Sozialkaufhäusern kann man funktionstüchtige Elektro- und Elektronikgeräte abgeben. Für die Region seien an dieser Stelle die Sozialkaufhäuser des APLAWIA e.V. in Kitzingen und der BRAUCHBAR gGmbH in Würzburg genannt.

Kommunale Sammelstellen

An den kommunalen Sammelstellen im Landkreis Kitzingen werden kostenlos alle haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikaltgeräte angenommen, die unter die Bestimmungen des Elektrogesetzes (ElektroG) fallen. Anliefern können Privathaushalte und andere Herkunftsbereiche, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz im Landkreis Kitzingen haben.

In der folgenden Übersicht erfahren Sie, wo Sie welche Elektro- und Elektronikgeräte abgeben können.

  • Am Wertstoffhof Kitzingen kann die gesamte Palette an haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräten abgegeben werden. Allerdings nur in haushaltsüblichen Mengen.
  • Nachtspeicherheizgeräte (Elek­trospeicherheizgeräte, Nachtspeicheröfen) werden ausschließlich am Wertstoffhof Kitzingen angenommen. Aufgrund des Gefahrenpotenzials dieser Geräte muss die Abgabe unbedingt vorab mit der Abfallberatung abgestimmt werden: Harald Heinritz, Tel. 09321 928-1206. Detaillierte Infos dazu gibt es hier.
  • Photovoltaik-Module: Am Wertstoffhof werden maximal 10 Paneele angenommen. Größere Mengen können an der Übergabestelle Kompostwerk Klosterforst abgegeben werden. Dazu ist zwingend vorab ein Anliefertermin zu vereinbaren.
  • Größere Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten können nur an der Übergabestelle Kompostwerk Klosterforst abgegeben werden. Dazu ist zwingend vorab ein Anliefertermin zu vereinbaren.


Wertstoffhof Kitzingen: mehr erfahren

  • Bei der mobilen Sperrabfallsammlung werden elektrische und elektronische Großgeräte mitgenommen. Beispielsweise Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlschränke aber auch Fernseher und Monitore wird man so auf bequeme Weise los.
  • Von anderen Herkunftsbereichen (u.a. Gewerbe, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen) nehmen wir bei der Sperrabfall­abfuhr ebenfalls sperrige Elektro-/Elektronikgeräte mit, sofern es sich um haushaltsübliche Ware handelt. Eine Einschränkung gibt es: Von einer Geräteart dürfen es nicht mehr als drei Stück sein. Drei Computermonitore und dazu noch drei PC nehmen die Müllwerkerinnen und Müllwerker also beispielsweise mit.


Sperrabfallsammlung: mehr erfahren

  • Hier werden elektrische und elektronische Kleingeräte angenommen. Von der Kaffeemaschine bis hin zur elektrischen Zahnbürste.
  • Als Kleingerät definieren wir Geräte, die eine Kantenlänge von maximal 50 cm haben bzw. nicht mehr als 10 kg wiegen. Annahme nur in haushaltsüblichen Mengen.
  • Soweit möglich, sollten Batterien bzw. Akkus aus den Geräten entfernt werden. An der Sammelstelle stehen zwei Gitterboxen: Die eine ist für Geräte ohne Batterien bzw. Akkus. Die zweite ist für Geräte mit Batterien bzw. Akkus (sofern ein Ausbau nicht möglich ist).
  • An den Wertstoffsammelstellen werden keine Fernseher und Monitore angenommen. Ebenso i.d.R. keine Energiesparlampen, LED-Lampen oder Leuchtstoffröhren.


Wertstoffsammelstellen: mehr erfahren

  • Bei der Problemabfallsammlung werden Sie Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED-Lampen und Quecksilberdampflampen los.
  • Einfache Glühbirnen werden nicht angenommen. Sie gehören in die Restabfalltonne.


Problemabfallsammlung: mehr erfahren

  • Größere Mengen an Elektroaltgeräten und Photovoltaik-Modulen können nur an der Übergabestelle Kompostwerk Klosterforst abgegeben werden.
  • Händler, die Altgeräte von ihren Kunden zurücknehmen, können die gesammelten Geräte nur an der Übergabestelle Kompostwerk Klosterforst abgeben.
  • In beiden Fällen gilt: Vor Abgabe ist zwingend vorab ein Anliefertermin zu vereinbaren: Tel. 09325 9717-0.


Kompostwerk Klosterforst mehr erfahren

Rückgabe im stationären Fachhandel und Onlinehandel

Händler, die Elek­tro- und Elektronikgeräte in ihrem Sortiment führen, müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Verkaufs- bzw. Versandfläche größer als 400 Quadratmeter ist.

Kleingeräte

Als Kleingeräte gelten Geräte, bei denen keine Kante länger als 25 Zentimeter ist. Der stationäre Handel ist verpflichtet, Kleingeräte wie z.B. Smartphones, Handys, elektrische Zahnbürsten, Lampen, Rauchmelder oder MP3-Player kostenlos anzunehmen, auch wenn man kein neues Gerät kauft. Der Händler muss aber nur drei Geräte pro Geräteart auf einmal zurücknehmen.

Großgeräte

Beim Kauf eines größeren Elektro- oder Elektronikgeräts (Kantenlänge größer 25 cm) hat man das Recht auf kostenfreie Rücknahme eines Altgeräts der gleichen Art. Kauft man beispielsweise eine neue Waschmaschine kann man die alte kostenlos zurückgeben. Sofern man sich ein Neugerät nach Hause liefern lässt, muss der Händler bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren.

Online- und Versandhandel

Die nahezu gleichen Rückgabemöglichkeiten gelten auch, wenn man ein neues Elektro- oder Elektronikgerät im Online- und Versandhandel kauft. Die kostenlose Abholung ist hier allerdings auf bestimmte Gerätekategorien beschränkt. So muss der Onlinehandel beim Kauf eines Neugerätes ein Altgerät der gleichen Art der Kategorie 1 (z.B. Kühlgerät), Kategorie 2 (z. B. Fernseher) und Kategorie 4 (z. B. Waschmaschine) beim Endkunden kostenlos abholen, sofern es dieser wünscht. Für Geräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (kleine IT- und Kommunikationsgeräte) muss der Onlinehandel verbrauchernahe Rücknahmemöglichkeiten anbieten.

Rückgabe im Lebensmittelhandel

Seit Juli 2022 ist auch der Lebensmittelhandel (z.B. Supermarkt, Discounter) verpflichtet, Altgeräte kostenlos zurücknehmen, sofern das Geschäft eine Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 m² hat und dauerhaft oder mehrmals im Jahr neue Elektro- und Elektronikgeräte anbietet. Bei der Rücknahme gelten dieselben Vorgaben wie beim Fachhandel.

Ihr Ansprechpartner

Serviceteam Abfallberatung

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1234

+49 (9321) 928-1299

http://www.abfallwelt.de

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