Allein zuständig für alle Verpackungsabfälle: die Dualen Systeme

Foto: Die dualen Systeme

Die Dualen Systeme in Deutschland organisieren die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen für Industrie und Handel. Grundlage für ihre Arbeit ist das geltende Verpackungsgesetz.

Mit den Dualen Systemen wurde eine zweites Abfallentsorgungssystem neben der kommunalen Abfallwirtschaft der Landkreise und Städte ins Leben gerufen, das sich ausschließlich um die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen kümmert. Die Dualen Systeme sind privatwirtschaftlich organisiert und finanzieren sich über Lizenzentgelte. Zur Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen tragen die Verbraucherinnen und Verbraucher über den Kauf von verpackten Waren bei.

1991 trat die Verpackungsverordnung in Kraft. Sie verfolgte das Ziel, dass Verpackungsabfälle vermieden, reduziert und verwertet werden. Sie verpflichtete Hersteller und Handel zur Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen nach dem Gebrauch. Die Rücknahme der Verpackungen konnte dabei auch durch die Beteiligung an einem Dualen System erfolgen. Damit wurde erstmals eine Produktverantwortung von der Herstellung bis zur umweltgerechten Entsorgung geschaffen. Anfangs gab es mit dem «Grünen Punkt» nur ein Duales System, seit 2003 gibt es in Deutschland mehrere Betreiber Dualer Systeme. 2019 löste das Verpackungsgesetz die Verpackungsverordnung ab und bildet die neue rechtliche Grundlage für die Arbeit der Dualen Systeme.

In regelmäßigen Abständen schreiben die Dualen Systeme die Sammlung von Verpackungsabfällen in den einzelnen Städten und Landkreisen aus und beauftragen Entsorgungsunternehmen mit der Beschaffung, Verteilung und Abholung der Gelben Säcke sowie mit der Aufstellung und Leerung der Glascontainer an den Containerstandorten. Die Städte und Landkreise sind in diesem Szenario lediglich Abstimmungspartner und haben keinerlei Einfluss auf die Auftragsvergabe. So ist es auch im Landkreis Kitzingen. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang auch, dass in die kommunale Abfallgebühr keinerlei Kosten für die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen einfließen.

Weitere Informationen zu den Dualen Systemen gibt es auf der Internetseite mülltrennung-wirkt.de. Informationen zu den im Landkreis Kitzingen zuständigen Entsorgerfirmen für den Gelben Sack und die Glascontainer finde Sie hier.