Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen sind auch bei uns im Landkreis Kitzingen – wie in den meisten Städten und Landkreisen Deutschlands – von der Verwendung in der Biotonne ausgeschlossen. Dieses Verbot ist in der Abfallwirtschaftssatzung verankert.
Die Kitzinger Abfallberater klären seit Jahren darüber auf, dass Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen kein Fall für die braune Tonne sind. Trotzdem kommen sie leider immer noch zum Einsatz, wie die Ergebnisse regelmäßiger Biotonnenkontrollen zeigen.
Während die Hersteller der Bioplastiküten von ihrem Produkt überzeugt sind und deren Vorteile anpreisen, lehnt die überwiegende Mehrzahl der Betreiber von Kompost- und Vergärungsanlagen in Deutschland deren Einsatz bei der Bioabfallsammlung ab. Aus diesem Grund schließen auch die allermeisten Kommunen Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen von der Verwendung in der braunen Tonne aus.
Auf den ersten Blick scheinen die Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen nur Vorteile zu bieten. Sie ermöglichen im Haushalt eine hygienische Sammlung der feuchten Küchenabfälle und lassen sich zugebunden leicht in die braune Tonne werfen, ohne dass man sich schmutzig machen muss. Doch bei der Verwertung beginnen die Probleme.
Zum Teil werden die Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen an Kompostier- und Vergärungsanlagen im Zuge der Vorsortierung bereits ausgesondert, da man sie im großen Bioabfallhaufen aufgrund der starken Verschmutzung praktisch nicht von normalen Plastiktüten unterscheiden kann. Die Biomüllbeutel landen dann samt Inhalt, also den Bioabfällen, in der Müllverbrennung. Verbleiben sie im Verwertungskreislauf, zersetzen sie sich viel zu langsam.
Die Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen erfüllen in der Regel die geltende Norm, um sie als «biologisch abbaubar» zertifizieren zu lassen. Doch diese Norm schreibt nur vor, dass das Bioplastik innerhalb von zwölf Wochen zu mindestens 90 Prozent in Teile mit einer Größe von zwei Millimetern oder kleiner zerfallen sein muss.
Während sich die Zertifizierung als «biologisch abbaubar» auf labortechnische Bedingungen bezieht, ist der Abbau unter realen Kompostierungsbedingungen nicht gesichert. Das liegt zum einen daran, dass die Verweilzeit der Bioabfälle in Kompostier- und Vergärungsanlagen in aller Regel deutlich kürzer ausfällt als zwölf Wochen. Zum anderen muss entsprechend der Norm nur sichergestellt sein, dass die Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen in diesem Zeitraum zu 90 Prozent zerfallen. Bedeutet im Umkehrschluss, dass sie zu zehn Prozent in größeren Teilen im fertigen Kompost vorliegen können. Hinzu kommt noch die Problematik, dass die zersetzten Kunststoffteile weiterhin als Mikroplastik im Kompost verbleiben.
Dieser unvollständige Abbauprozess der Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen stellt die Betreiber von Kompost- und Vergärungsanlagen zunehmend vor unlösbare Probleme, da die zulässigen Grenzwerte für Fremdstoffe immer weiter verschärft werden.
Abseits der Diskussion um Grenzwerte und Gütesiegel lässt sich leicht nachvollziehen, dass Kompost, der frisch im Beet ausgebracht wurde, dann aber des Nachts bei Vollmond wegen noch vorhandener Plastikteilchen (ob letztlich biologisch abbaubar oder nicht) zu «glitzern» beginnt, nicht gerade das Vertrauen in das an sich wertvolle Bodenverbesserungsmittel stärkt.
Aufgrund der vielfältigen Probleme, die Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen bei der Verwertung der Bioabfälle verursachen, sollte man sich daher unbedingt nach Alternativen umschauen.
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