Bauschuttdeponie Iphofen

Die Bauschuttdeponie für unbelastete mineralische Bauabfälle

Foto: Landratsamt Kitzingen studio zudem

An der Bauschuttdeponie Iphofen kann jeder anliefern, der eine Baumaßnahme im Landkreis Kitzingen hat.

Die Bauschuttdeponie Iphofen gehört zur Deponieklasse DK 0. Angenommen werden unbelasteter mineralischer Bauschutt und Bodenaushub (nicht verwertbares und verwertbares Material).

Die Ablagerungsgebühr richtet sich nach dem Gewicht der Anlieferung, wobei für verwertbares und nicht verwertbares Material eine gesplittete Ablagerungsgebühr gilt.

Alle wichtigen Informationen zum Annahmekonzept an der Bauschuttdeponie Iphofen haben wir hier zusammengestellt.

Ausführliche Informationen zur sachgerechten Verwertung und Entsorgung von Bauabfällen bietet unsere Broschüre «Abfälle am Bau», die im DownloadCenter heruntergeladen oder kostenlos in Papierform bestellt werden kann.

Standort

Die Bauschuttdeponie liegt südwestlich der Stadt Iphofen.

Die Zufahrt erfolgt über die Kreisstraße zwischen Iphofen und Willanzheim.

Standort mit dem Abfallkompass finden

Eingabe für Routenberechnung, z. B. in Google Maps, Apple Karten: 49.695087, 10.245754

Öffnungszeiten

ganzjährig

Dienstag

9 – 12 Uhr

Freitag

9 – 16 Uhr

April bis November

Samstag

8:30 – 11 Uhr


Heilig Abend, Silvester, Karsamstag und Mariä Himmelfahrt (15.08.) geschlossen.

Über geänderte Öffnungszeiten rund um Feiertage oder aus besonderem Anlass informieren wir im Abfallkompass und in den News. Zusätzlich auch in der abfallwelt-App.

Zugelassene Abfälle zur Ablagerung und Ablagerungsgebühren

Gebühren gültig ab 1. Januar 2023

AbfallfraktionGebühr in EUR
pro tpro m3
Bauschutt, Bodenaushub der Deponieklasse DK 0 – Kleinmenge bis 120 Liter bzw. 160 Kilogrammgebührenfrei

Mineralischer Bauschutt, Bodenaushub
der Deponieklasse DK 0

Klasse 1
ohne oder mit geringen Anteilen an verwertbarem Material
29,0040,60
Klasse 2
mit verwertbaren Anteilen von mindestens 50 Volumenprozent
54,5076,30

 t = Gewichtstonne, m3 = Kubikmeter

Annahme von Kleinmengen belasteter Bauabfälle

Die nachfolgend genannten belasteten Bauabfälle werden in Kleinmengen an der Bauschuttdeponie Iphofen angenommen. Sie werden dort in speziellen Containern gesammelt und dann zur Verwertung bzw. Entsorgung auf einer geeigneten Anlage transportiert.

Gebühren gültig ab 1. Januar 2023

AbfallfraktionGebühr in EUR
pro tpro m3

Mineralischer Bauschutt, Bodenaushub
der Deponieklasse DK I und II

Kleinstmenge PKW-Kofferraumladung oder vergleichbar (= 70 Liter)Pauschale: 20,60
Kleinmenge bis maximal 2 Kubikmeter258,00361,40
Gipsplatten ohne Anhaftungen und DämmmaterialKleinstmenge PKW-Kofferraumladung oder vergleichbar (= 160 Kilogramm)Pauschale: 8,00
nur von privat, maximal 1 Kubikmeter50,0016,67

 t = Gewichtstonne, m3 = Kubikmeter

Nicht zugelassene Abfälle

Folgende Bauabfälle können auf der Bauschuttdeponie Iphofen nicht abgelagert werden:

  • Asbesthaltige Abfälle
  • Belastete Bauabfälle der Deponieklassen > DK 0
  • Gipshaltige Abfälle (z.B.  Bimssteine, Porenbetonsteine, Gipsputz)
  • Gipsplatten
  • Heraklith
  • Künstliche Mineralfaserabfälle (z.B., Glaswolle, Steinwolle, Basaltwolle, Schlackewolle)
  • Straßenaufbruch

Informationen zur sachgerechten Entsorgung bzw. Verwertung dieser Abfälle geben wir hier.

Annahmebedingungen

  • Bitte beachten Sie unbedingt das geltende Annahmekonzept für Bauabfälle an der Bauschuttdeponie Iphofen.
  • Anlieferungen, die ausschließlich verwertbare Bauabfälle enthalten (so genannte Monoladungen), werden nicht angenommen. Lehnen Recyclingfirmen derartiges Material im Einzelfall ab, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, damit es auf der Bauschuttdeponie abgelagert werden kann.
  • Anlieferungen, die mit Holz, Metall, Kunststoffen, Grüngut, Restabfall u.ä. vermischt sind, werden abgewiesen, da die Ablagerung derartiger Abfälle auf der Bauschuttdeponie generell nicht zulässig ist.
  • Asbestfreie Platten und Faserzementprodukte werden ausschließlich auf der Bauschuttdeponie Iphofen angenommen. Bei Anlieferung ist ein geeigneter Nachweis über die Asbestfreiheit des Materials sowie eine Selbstverpflichtungserklärung vorzulegen. Weitere Informationen hierzu gibt es hier.

  • Kommen unzulässige Abfälle erst nach dem Abkippen der Anlieferung zum Vorschein, muss der Anlieferer sie wieder mitnehmen. Alle dadurch entstehenden Kosten (z.B. für den Einsatz von Personal und Maschinen) werden dem Anlieferer in Rechnung gestellt.
  • Für die Ablagerung von Bauabfällen auf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen gelten u.a. die Bestimmungen der Deponieverordnung sowie die Bestimmungen der folgenden Merkblätter:
    • LfU-Deponie-Info 10 «Deponien der Klasse 0 - Inertabfalldeponien» in der jeweils gültigen Fassung
    • LfU-Deponie-Info 3 «Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl nach PN 98 bei Haufwerken» in der jeweils gültigen Fassung
    • LfU-Merkblatt «Beprobung von Boden und Bauschutt» in der jeweils gültigen Fassung
    • Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (LAGA PN 98)

Ihre Ansprechpartner

Prüfstelle Deponiebetrieb Bauabfälle Landratsamt Kitzingen

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

+49 (9321) 928-1212

+49 (9321) 928-1299

https://www.abfallwelt.de

Herr 

Harald Heinritz

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Abfallberater

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1206

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de