Gewerbeabfallverordnung

Verordnung regelt Verwertung und Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen

Foto: geralt / Pixabay.com Creative Commons CC0

Mit der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) soll sichergestellt werden, dass gewerbliche Siedlungsabfälle sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle schadlos und möglichst hochwertig recycelt werden.

Die Verordnung nennt dazu Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen und die Vorbehandlung von Abfallgemischen und macht präzise Vorgaben hinsichtlich der zu erreichenden Verwertungsquote.

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