
Mit der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) soll sichergestellt werden, dass gewerbliche Siedlungsabfälle sowie bestimmte Bau- und Abbruchabfälle schadlos und möglichst hochwertig recycelt werden.
Die Verordnung nennt dazu Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen und die Vorbehandlung von Abfallgemischen und macht präzise Vorgaben hinsichtlich der zu erreichenden Verwertungsquote.
Scheiden Getrenntsammlung und Vorbehandlung aufgrund technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit aus, sind die Abfälle einer hochwertigen sonstigen, z. B. energetischen Verwertung zuzuführen. Betroffene, das heißt Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, sind zur Dokumentation verpflichtet, die der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist.
Wie in Privathaushalten fallen auch in Gewerbebetrieben Abfälle an. Daher besteht auch für Gewerbebetriebe die Pflicht sich an die Kommunale Abfallwirtschaft für die Abfälle zur Beseitigung anzuschließen.
Auch bei Gewerbebetrieben fallen neben Abfällen zur Verwertung Abfälle zur Beseitigung an.
Für diese Abfälle zur Beseitigung sind ausreichend große Abfallbehälter beim Landkreis Kitzingen anzumelden. Dies regeln die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Kitzingen (AWS).
Erst durch den Anschluss an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung steht Ihnen das komplette Leistungsspektrum die Kommunale Abfallwirtschaft zur Verfügung.
Grundstücke, die sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden, können gemeinsam Abfallbehälter nutzen.
Schnell erledigen lässt sich die Behälterbestellung online unter Interaktive Formulare zur Abfallwirtschaft für den Landkreis Kitzingen. Wird ein Sepa-Mandat erteilt, braucht sich Ihre Buchhaltung auch nicht um die Überweisung der jährlichen Abfallgebühr zu kümmern.

Foto: Landratsamt Kitzingen studio zudem
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

