Nachtspeicherheizgeräte

Kostenfreie Annahme mit Bedingungen

Foto: Dimplex / www.hea.de

Nachtspeicherheizungen (Elek­tro­s­pei­cher­heizgeräte, Nachtspeicherheizgeräte, Nachtspeicheröfen) fallen unter die Bestimmungen des Elektro- und Elek­tronikgerätegesetzes. Sie können somit an unserer kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte, dem Wertstoffhof Kitzingen, kostenfrei abgegeben werden. Die Annahme ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Demontage und Transport gehören in Hände von Fachfirmen

Elektrospeicherheizgeräte können gefährliche Stoffe enthalten. Dazu zählen u.a. Asbest (in schwach gebundener Form), chromhaltige Speichersteine, Polychlorierte-Biphenyle-(PCB)-haltige Bauteile und künstliche Mineralfasern. Ob ein Nachtspeicherheizgerät Asbest enthält, kann beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen oder bei der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. HEA (www.hea.de) erfragt werden. Dazu müssen Fabrikat/Hersteller, Gerätetyp, Gerätenummer und Bauart angegeben werden. Die Typenbezeichnungen befinden sich auf dem Geräte-Leistungsschild.

Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen schadstoffhaltige Elektrospeicherheizgeräte bei Ausbau, Transport und Entsorgung besonders gehandhabt werden. Ein Ausbau sollte ausschließlich von qualifizierten Fachfirmen (z.B. Demontagebetriebe nach TRGS – Technische Regeln für Gefahrstoffe – 519) durchgeführt werden. Informationen zu qualifizierten Fachfirmen in der Region bekommt man bei der Innung für Elek­tro- und Informationstechnik Würzburg (Tel. 0931 450179-0). Auskünfte gibt außerdem das Gewerbeaufsichtsamt Würzburg (Tel. 0931 380-0).

Voraussetzungen für die Annahme von Nachtspeicherheizgeräten

  • Vor der Anlieferung muss bei der Abfallberatung ein sogenannter Herkunftsnachweis angefordert und die geplante Anlieferung mit einem Vorlauf von 3 Werktagen angemeldet werden.
  • Der Herkunftsnachweis ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Anlieferung abzugeben.
  • Die Geräte müssen staubdicht verpackt sein.
  • Das Personal des Wertstoffhofes kann beim Abladen mit einem Hubstapler behilflich sein.
  • Anlieferungen ohne vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Herkunftsnachweis und/oder ohne Terminabstimmung werden abgewiesen. Ebenso werden keine Geräte von Grundstücken außerhalb des Landkreises Kizingen angenommen.

Ihr Ansprechpartner

Herr 

Harald Heinritz

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Abfallberater

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1206

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de