Nachtspeicherheizgeräte (Nachtspeicheröfen, Elektrospeicherheizgeräte) fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Damit können sie kostenfrei an der kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte angeliefert werden. Die Annahme ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Vor der Anlieferung sollte man sich Gedanken über die fachgerechte Demontage und den Transport derartiger Geräte machen. Wir empfehlen dringend, Nachtspeicherheizgeräte von qualifizierten Fachbetrieben demontieren und entsorgen zu lassen, da die Geräte vielfach schadstoffhaltige Bauteile enthalten (z.B. schwach gebundenes Asbest, chromathaltige Speichersteine, PCB-haltige Teile). Ein unsachgemäßer Umgang mit solchen Geräten kann zu unkalkulierbaren Gesundheitsgefahren führen.
Ob ein Nachtspeicherheizgerät Asbest enthält, können Sie beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen oder bei der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V. HEA erfragen. Dazu müssen Fabrikat/Hersteller, Gerätetyp, Gerätenummer und Bauart angegeben werden. Die Typenbezeichnungen befinden sich auf dem Geräte-Leistungsschild.
Nimmt man die Dienste eines qualifizierten Fachbetriebs in Anspruch, müssen die Kosten für Demontage und Transport selbst getragen werden, während die Annahme an der kommunalen Sammelstelle selbst kostenfrei ist.
Anlieferungen von Nachtspeicherheizgeräten sind unbedingt vorab mit der Abfallberatung am Landratsamt abzustimmen. Sie erhalten dann einen so genannten Herkunftsnachweis, den Sie bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Anlieferung abgeben.
Die Abfallberatung hilft auch bei Fragen rund um die Entsorgung von Nachtspeicheröfen gerne weiter.
Nachtspeicherheizgeräte werden ausschließlich am Wertstoffhof Kitzingen nach telefonischer Anmeldung bei der Abfallberatung am Landratsamt (Tel. 09321 928-1234) angenommen. Die Anmeldung muss mindestens 3 Werktage vorher erfolgen.
Denken Sie bei Anlieferung von schweren Teilen am Wertstoffhof bitte daran, genügend «Man- bzw. Frauenpower» für das Abladen dabei zu haben. Das Personal des Wertstoffhofes kann beim Abladen nicht behilflich sein. Auch stehen am Wertstoffhof keine Geräte für das Entladen zur Verfügung.
Harald Heinritz
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
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Kommunale Abfallwirtschaft
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