Nachtspeicherheizungen (Elektrospeicherheizgeräte, Nachtspeicherheizgeräte, Nachtspeicheröfen) fallen unter die Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Sie können somit an unserer kommunalen Sammelstelle für Elektroaltgeräte, dem Wertstoffhof Kitzingen, kostenfrei abgegeben werden. Die Annahme ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Elektrospeicherheizgeräte können gefährliche Stoffe enthalten. Dazu zählen u.a. Asbest (in schwach gebundener Form), chromhaltige Speichersteine, Polychlorierte-Biphenyle-(PCB)-haltige Bauteile und künstliche Mineralfasern. Ob ein Nachtspeicherheizgerät Asbest enthält, kann beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen oder bei der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. HEA (www.hea.de) erfragt werden. Dazu müssen Fabrikat/Hersteller, Gerätetyp, Gerätenummer und Bauart angegeben werden. Die Typenbezeichnungen befinden sich auf dem Geräte-Leistungsschild.
Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen schadstoffhaltige Elektrospeicherheizgeräte bei Ausbau, Transport und Entsorgung besonders gehandhabt werden. Ein Ausbau sollte ausschließlich von qualifizierten Fachfirmen (z.B. Demontagebetriebe nach TRGS – Technische Regeln für Gefahrstoffe – 519) durchgeführt werden. Informationen zu qualifizierten Fachfirmen in der Region bekommt man bei der Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg (Tel. 0931 450179-0). Auskünfte gibt außerdem das Gewerbeaufsichtsamt Würzburg (Tel. 0931 380-0).
Harald Heinritz
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