Bei Baumaßnahmen fallen eine Vielzahl verschiedener Abfälle an. Diese sollten bereits auf der Baustelle sortiert werden, da die Verwertung bzw. Entsorgung sortenreiner Abfälle i. d. R. günstiger kommt als von Abfallgemischen. Prüfen Sie zudem, inwieweit bauausführende Firmen ihre Abfälle selbst entsorgen. Dies bietet sich z. B. bei Verpackungsmaterialien an. So können Sie Installateure, Elektrofirmen, Fliesenleger etc. verpflichten, ihre Verpackungen wieder mitzunehmen.
Abfalltrennung ist heute auch auf der Baustelle angesagt. Das kann aber nur dann richtig funktionieren, wenn alle am Bau tätigen Personen mit den Sortiervorschriften für Bauabfälle vertraut sind. Unser Leitfaden «Abfälle am Bau» gibt dazu ausführliche Informationen wie dies im Landkreis Kitzingen geregelt ist. Am besten geben Sie daher sämtlichen bauausführenden Firmen diese Broschüre an die Hand.
Auf der Baustelle müssen alle am Bau beteiligten Firmen zu einem disziplinierten Trennverhalten verpflichtet werden. Die Verantwortung für die Entsorgung der Bauabfälle sollte beim Bauherrn liegen. Bei Baumaßnahmen empfiehlt es sich, die Leistung «Entsorgung der Bauabfälle» in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen und bei der Angebotseinholung diese Broschüre beizulegen.
Die Sortierung der Bauabfälle geht leichter von der Hand, wenn für die einzelnen Abfallarten separate Behälter (Container, Tonnen) auf der Baustelle bereitgestellt werden. Die Behälter sind eindeutig und auffällig zu kennzeichnen. Bei größeren Bauvorhaben sollte für die Abfalltrennung auf der Baustelle ein Verantwortlicher benannt werden.
Frei zugängliche Abfallbehälter auf der Baustelle, die noch dazu von der Straße gut einsehbar sind, laden «schwarze Schafe» nur allzu leicht dazu ein, dort illegal Abfälle zu entsorgen. Das treibt die eigenen Entsorgungskosten unnötig in die Höhe. Einen wirksamen Schutz gegen wilde Müllablagerungen bieten verschließbare Abfallbehälter oder die Absperrung des Containerbereichs.
Das Verbrennen von Abfällen auf der Baustelle ist strengstens verboten. Wer dennoch mit dem Streichholz liebäugelt, muss sich auf empfindliche Geldbußen gefasst machen.
Nicht einfach aufladen und losfahren! Bevor man Bau- oder Baustellenabfälle zu Recyclingfirmen transportiert, sollte man vorab unbedingt die aktuellen Annahmepreise erfragen und die geltenden Annahmebedingungen abklären. Auch ein Preisvergleich kann sich lohnen. Das spart letztlich Zeit, Geld und möglichen Ärger.
Bei weitem nicht alle Abfälle, die auf der Baustelle anfallen, sind automatisch ein Fall für die Bauschuttdeponie. Viele Baureststoffe können heute problemlos recycelt werden, andere dürfen aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht auf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen abgelagert werden. Die Abfallberatung kennt die richtigen Entsorgungswege für Bauabfälle: Tel. 09321 928-1206.
Bei der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Informationen dazu haben wir hier zusammengestellt. Zu beachten ist, dass der unsachgemäße Umgang mit Baureststoffen für den bzw. die Verantwortlichen hohe Haftungsrisiken bergen kann.
Harald Heinritz
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