Mülltonnen anmelden, ummelden oder abmelden

Flexibel & schnell

Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen von Mülltonnen sind bei uns jeweils zum 1. des Monats möglich.

Bitte senden Sie uns Ihren Antrag so früh wie möglich zu, damit wir ihn termingerecht bearbeiten können. Dies gilt insbesondere bei einem Erstbezug.

Sollen Mülltonnen zum 1. des Monats abgemeldet werden, sollte der Antrag bis spätestens Mitte des Vormonats bei uns eingehen.

Eine Übersicht über die aktuellen Abfallgebühren geben wir hier.

Foto: Landratsamt Kitzingen / atelier zudem

Schaltstelle Grundstückseigentümer

Nach unserer Abfallwirtschaftssatzung ist allein der Grundstückseigentümer für die Abfallentsorgung auf seinem Anwesen verantwortlich.

Aus diesem Grund kann nur der Grundstückseigentümer bzw. sein Zustellvertreter Mülltonnen an-, um- oder abmelden. Als Mieter, Mietkäufer oder Pächter benötigen Sie also immer die Unterschrift des Grundstückseigentümers auf dem Antrag für Mülltonnen. Das gilt auch bei Beantragung einer Windeltonne.

Auf drei Wegen zur Mülltonne

Telefonisch können wir leider keine Anmeldungen, Ummeldungen oder Abmeldungen entgegennehmen. Dafür stehen Ihnen drei andere Möglichkeiten offen, um eine Mülltonne anzumelden (und ebenso um- oder abzumelden). Von ganz schnell bis ganz persönlich:

Am schnellsten geht es mit unseren Online-Formularen. Einfach ausfülen, überprüfen und absenden. Fertig.

Sie können das Ganze auch schriftlich per Post oder Fax erledigen. Entweder mit einem formlosen Schreiben oder mit unserem Antragsformular, das es beim Landratsamt, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen gibt.

Sie können auch selbst beim Landratsamt in Kitzingen vorbeikommen. Ihr Vorteil: Hier beraten wir Sie individuell und helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags.

Sorgenfrei mit dem SEPA-Lastschriftmandat

Mehr als 90 Prozent nutzen es schon bei uns im Landkreis, das bequeme SEPA-Lastschriftmandat (vormals Einzugsermächtigung). Damit müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Die Abfallgebühr wird pünktlich zum Fälligkeitstag eingezogen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist vollkommen risikolos und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen werden. Ein erteiltes Mandat gilt ab sofort. Bitte tätigen Sie in diesem Fall keine Zahlungen.

Halten Sie uns auf dem Laufenden

Änderungen, die die Personenzahl oder Eigentumsverhältnisse des Grundstücks betreffen, teilen Sie uns bitte unverzüglich mit. Dasselbe gilt für eine Änderung Ihrer Bankverbindung, sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.

Die dafür notwendigen Formulare gibt es hier zum Herunterladen. Alternativ können Sie Änderungen auch online mitteilen (nur Eigentümerwechsel), formlos schriftlich anzeigen oder bei uns vorbeikommen.

Ihre Ansprechpartner

Gabriele Richmond

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Sachbearbeiterin Gebühren

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.14

+49 (9321) 928-1202

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de

Nicole Ruß

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Sachbearbeiterin Gebühren

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.14

+49 (9321) 928-1203

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de

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