Die graue Restabfalltonne

An ihr führt kein Weg vorbei

Unsere Kleinste: die 60-Liter-Tonne

Foto: Landratsamt Kitzingen / atelier zudem

Zugegeben, werden Wertstoffe konsequent getrennt und Abfälle vermieden, bleibt nur noch wenig «Futter» für die graue Tonne. Aber ganz ohne sie geht es nicht. Denn es gibt sie noch, die nicht verwertbaren Restabfälle.

Daher gilt auch im Landkreis Kitzingen: Die Restabfalltonne ist Pflicht. Für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück müssen Restabfallbehälter in ausreichender Anzahl und Größe angemeldet werden. Zur Restabfalltonne gibt es ohne zusätzliche Kosten die Biotonne und Papiertonne.

Für Privathaushalte schreibt unsere Abfallwirtschaftssatzung eine Mindestbehältniskapazität vor. Außerdem gilt natürlich: Größe und Anzahl der grauen Tonne müssen so gewählt werden, dass alle am Grundstück anfallenden Restabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden können.

Welche Tonnengrößen gibt es?

An Mülltonnen (Zweirad-Behälter) stehen zur Auswahl:

  • 60 Liter Tonne
  • 120 Liter Tonne
  • 240 Liter Tonne

An Müllcontainern (Vierrrad-Behälter) stehen zur Auswahl:

  • 770 Liter Container
  • 1.100 Liter Container
  • 5.000 Liter Container

Mindestbehältniskapazität: Welche Tonnengröße muss ich anmelden?

Oberstes Gebot

Unsere Abfallwirtschaftssatzung gibt vor, dass für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück eine Restabfalltonne passender Größe anzumelden ist.

Zauberwort Mindestbehältniskapazität

Für Privathaushalte schreibt die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Kitzingen eine Mindestbehältniskapzität vor. Nach dieser Vorgabe  richten sich Größe und Anzahl der Rest­abfallbehälter, die für das Grundstück anzumelden sind, nach der Anzahl der Personen, die auf dem Anwesen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Kinder zählen dabei von der Geburt an mit.

In der Satzung ist derzeit eine Mindestbehältniskapazität von 15 Litern pro Person und Abfuhr verankert. Die Vorgaben zur Mindestbehältniskapazität werden in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Gutachtern durch Hausmüllanalysen überprüft.

Die Mindestbehältniskapazität konkret
Tonnengrößedarf genutzt werden von
60 Litermaximal 4 Personen
120 Litermaximal 8 Personen
240 Litermaximal 16 Personen

Tonnengrößedarf genutzt werden von
60 Litermaximal 4 Personen
120 Litermaximal 8 Personen
240 Litermaximal 16 Personen

Andere Herkunftsbereiche

Für Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen gelten andere Vorgaben. Informationen dazu gibt die Abfallberatung: Tel. 09321 928-1206.

Wie melde ich Mülltonnen an, um oder ab?

Alle wichtigen Informationen dazu geben wir hier.

Gibt es verschließbare Mülltonnen?

Ja, fast alle Restabfallbehälter können auf Wunsch mit einem Schwerkraftschloss ausgerüstet werden. Damit lässt sich sicherstellen, dass kein Unbefugter die Abfallbehälter nutzen kann. Die Mietgebühr für ein Schloss hält sich im Rahmen, unser Abfallgebührenspiegel gibt dazu einen Überblick.

Einzige Ausnahme ist der 5.000-Liter-Container, für den wir kein Schloss anbieten können. Soll ein 1.100-Liter-Container mit Schloss ausgerüstet werden, geht das zu Lasten der Kindersicherung, da ein anderer Deckel montiert werden muss.

Und so funktioniert das Schwerkraftschloss: Zum Befüllen wird der Abfallbehälter mit einem Schlüssel geöffnet und anschließend wieder verschlossen. Bei der Abfuhr geht alles automatisch. Das Schwerkraftschloss sorgt dafür, dass sich der Behälter bei der Leerung ins Müllfahrzeug von selbst öffnet und danach wieder verschließt.

Sofern Sie eine verschließbare Tonne wünschen, geben Sie dies bitte auf dem Antragsformular an. Bei Auslieferung der Tonne werden die beiden Schlüssel im Briefkasten des Schlüsselempfängers hinterlegt. Bei Rückgabe von verschließbaren Abfallbehältern stecken Sie bitte die Schlüssel in das Schloss der Tonne.

Kann ich eine selbst gekaufte Mülltonne nutzen?

Die Nutzung selbst gekaufter Mülltonnen ist im Landkreis Kitzingen nicht zulässig. Die zugelassenen Abfallbehälter gehören dem Landkreis und werden den Grundstücken zur Verfügung gestellt.

Wie oft wird die Restabfalltonne geleert?

Die Restabfallbehälter können alle 14 Tage geleert werden. Für Container bieten wir auch Mehrfach- und Sonderleerungen an. Alles Wissenswerte zur Müllabfuhr haben wir hier zusammengetragen.

Mit unserem Ident-System werden alle Leerungen der Restabfallbehälter gezählt und zur Berechnung der Abfallgebühr herangezogen. In der Abfallgebühr (Grundgebühr) sind pro Jahr 12 Inklusivleerungen der Restabfalltonne enthalten. Über weitere Leerungen können Sie selbst frei entscheiden.

Wie hoch sind die Abfallgebühren im Landkreis Kitzingen?

Detaillierte Informationen zu den Abfallgebühren geben wir hier.

Kann ich die Restabfalltonne gemeinsam mit dem Nachbarn nutzen?

Ja, das ist möglich. Sie bilden dann eine sogenannte Restabfallgemeinschaft, zu der sich aber nur direkt angrenzende Nachbargrundstücke zusammenschließen können. Diese Vorgabe beruht auf höchstrichterlichen Entscheidungen, sodass wir hier keinerlei Spielraum können. Die Restabfallgemeinschaft teilt sich eine Restabfalltonne, ebenso eine Bio- und Papiertonne.

Welche Restabfalltonne benötigt die Gemeinschaft?

Die Größe der Restabfalltonne hängt von der Gesamt-Personenzahl ab, die auf den beteiligten Grundstücken mit Hauptwohnsitz gemeldet ist (Mindestbehältniskapazität). Sofern auf einem der Grundstücke (auch) eine gewerbliche Nutzung stattfindet, setzen Sie sich bitte vor Einsenden des Antrags mit uns in Verbindung.

Wie läuft das mit dem Antrag?

Die Bildung einer Restabfallgemeinschaft muss schriftlich beantragt werden. Das Formular gibt es beim Landratsamt, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen und hier zum Herunterladen. Folgende Punkte sind unbedingt zu beachten:

  • Der Antrag muss von allen Grundstückseigentümern, die sich beteiligen wollen, unterschrieben werden. Auch bei späteren Tonnenänderungen müssen wiederum alle Eigentümer den dazugehörigen Antrag unterschreiben.
  • Auf dem Antrag ist anzugeben, auf welchem Grundstück die Abfallbehälter der Gemeinschaft künftig stehen sollen.
  •  Die Restabfallgemeinschaft benennt auf dem Antrag einen Gebührenschuldner, der die Abfallgebühr an uns zahlt. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Mitglieder der Gemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
  • Alle Änderungen innerhalb der Restabfallgemeinschaft (z. B. Personenzahl, Grundstückseigentümer) müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Nach Genehmigung der Restabfallgemeinschaft werden überzählige Abfallbehälter von unserem Behälterservice abgeholt. Bitte geben Sie dazu auf dem Antrag die Behälternummern der Tonnen an, die abgezogen werden sollen.

Wie rechnet die Gemeinschaft die Abfallgebühr untereinander ab?

Darüber müssen sich die Mitglieder der Restabfallgemeinschaft selbst einigen. Wir dürfen dazu keine Vorgaben machen und stehen bei Streitigkeiten auch nicht als Schlichtungsstelle zur Verfügung.

Welche Abfälle gehören in die Restabfalltonne?

In die graue Tonne gehören nur die nicht verwertbaren Abfälle.

  • Eine Liste mit Beispielen findet sich hier.
  • Hilfestellung gibt außerdem unser Abfall-ABC, das hier auf der Homepage und in der abfallwelt-App verfügbar ist.
  • Einen Überblick verschafft auch unsere Broschüre «Abfälle trennen – leicht gemacht», die es in deutsch und in zahlreichen Fremdsprachen gibt. Die Broschüre kann als PDF-Datei heruntergeladen und kostenfrei in gedruckter Form bestellt werden.

Was kann ich tun, wenn die Restabfalltonne einmal nicht ausreicht?

Fällt vorübergehend einmal mehr Restabfall an (z.B. bei Renovierungsarbeiten), kommt man mit seiner grauen Tonne schnell an Grenzen. Für diesen Fall bieten wir zwei Möglichkeiten, um die Abfälle, die nicht mehr in die Tonne passen, schnell und einfach loszuwerden:

Beide Angebote sind aber nicht als Dauerlösung gedacht. Soll heißen: Fallen dauerhaft größere Mengen an Restabfall an, kommt man um die Anmeldung einer größeren bzw. zusätzlichen Tonne nicht herum.

Bitte unbedingt beachten: Müll in Plastiksäcken oder andere Beistellungen neben der Mülltonne nehmen die Müllwerker bei der Abfuhr nicht mit.

Ihre Ansprechpartner

Gabriele Richmond

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Sachbearbeiterin Gebühren

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.14

+49 (9321) 928-1202

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de

Nicole Ruß

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Sachbearbeiterin Gebühren

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.14

+49 (9321) 928-1203

+49 (9321) 928-1299

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