Zugegeben, werden Wertstoffe konsequent getrennt und Abfälle vermieden, bleibt nur noch wenig «Futter» für die graue Tonne. Aber ganz ohne sie geht es nicht. Denn es gibt sie noch, die nicht verwertbaren Restabfälle.
Daher gilt auch im Landkreis Kitzingen: Die Restabfalltonne ist Pflicht. Für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück müssen Restabfallbehälter in ausreichender Anzahl und Größe angemeldet werden. Zur Restabfalltonne gibt es ohne zusätzliche Kosten die Biotonne und Papiertonne.
Für Privathaushalte schreibt unsere Abfallwirtschaftssatzung eine Mindestbehältniskapazität vor. Außerdem gilt natürlich: Größe und Anzahl der grauen Tonne müssen so gewählt werden, dass alle am Grundstück anfallenden Restabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden können.
An Mülltonnen (Zweirad-Behälter) stehen zur Auswahl:
An Müllcontainern (Vierrrad-Behälter) stehen zur Auswahl:
An jedem Grundstück müssen genügend Restabfallbehälter vorhanden sein, um die anfallenden Abfälle ordnungsgemäß entsorgen zu können.
Für Privathaushalte schreibt die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Kitzingen eine Mindestbehältniskapzität vor. Nach dieser Vorgabe richten sich Größe und Anzahl der Restabfallbehälter, die für das Grundstück anzumelden sind, nach der Anzahl der Personen, die auf dem Anwesen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Kinder zählen dabei vom ersten Lebensmonat an mit.
In der Satzung ist derzeit eine Mindestbehältniskapazität von 15 Litern pro Person und Abfuhr verankert. Die Vorgaben zur Mindestbehältniskapazität werden in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Gutachtern durch Hausmüllanalysen überprüft.
Tonnengröße | darf genutzt werden von |
---|---|
60 Liter | maximal 4 Personen |
120 Liter | maximal 8 Personen |
240 Liter | maximal 16 Personen |
Für Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen gelten andere Vorgaben. Informationen dazu gibt die Abfallberatung: Tel. 09321 928-1206.
Alle wichtigen Informationen dazu geben wir hier.
Ja, fast alle Restabfallbehälter können auf Wunsch mit einem Schwerkraftschloss ausgerüstet werden. Damit lässt sich sicherstellen, dass kein Unbefugter die Abfallbehälter nutzen kann. Die Mietgebühr für ein Schloss hält sich im Rahmen; unser Abfallgebührenspiegel gibt dazu einen Überblick.
Einzige Ausnahme ist der 5.000-Liter-Container, für den wir kein Schloss anbieten können. Soll ein 1.100-Liter-Container mit Schloss ausgerüstet werden, geht das zu Lasten der Kindersicherung, da ein anderer Deckel montiert werden muss.
Und so funktioniert das Schwerkraftschloss: Zum Befüllen wird der Abfallbehälter mit einem Schlüssel geöffnet und anschließend wieder verschlossen. Bei der Abfuhr geht alles automatisch. Das Schwerkraftschloss sorgt dafür, dass sich der Behälter bei der Leerung ins Müllfahrzeug von selbst öffnet und danach wieder verschließt.
Sofern Sie eine verschließbare Tonne wünschen, geben Sie dies bitte auf dem Antragsformular an. Bei Auslieferung der Tonne werden die beiden Schlüssel im Briefkasten des Schlüsselempfängers hinterlegt. Bei Rückgabe von verschließbaren Abfallbehältern stecken Sie bitte die Schlüssel in das Schloss der Tonne.
Die Nutzung selbst gekaufter Mülltonnen (so genannte Eigentumsgefäße) ist im Landkreis Kitzingen nicht zulässig. Die zugelassenen Abfallbehälter gehören dem Landkreis und werden den Grundstücken als Mietgefäße zur Verfügung gestellt.
Die Restabfallbehälter können alle 14 Tage geleert werden. Für Container bieten wir auch Mehrfach- und Sonderleerungen an. Alles Wissenswerte zur Müllabfuhr haben wir hier zusammengetragen.
Mit unserem Ident-System werden alle Leerungen der Restabfallbehäter gezählt und zur Berechnung der Abfallgebühr herangezogen. In der Abfallgebühr (Grundgebühr) sind pro Jahr 12 Inklusivleerungen der Restabfalltonne enthalten. Über weitere Leerungen können Sie selbst frei entscheiden.
Detaillierte Informationen zu den Abfallgebühren geben wir hier.
Ja, das ist möglich. Sie bilden dann eine so genannte Restabfallgemeinschaft, zu der sich aber nur direkt angrenzende Nachbargrundstücke zusammenschließen können. Diese Vorgabe beruht auf höchstrichterlichen Entscheidungen, so dass wir davon keine Ausnahme machen können. Die Restabfallgemeinschaft nutzt – wie der Name schon sagt – zusammen eine Restabfalltonne. Ebenso teilt sie sich die Bio- und Papiertonne.
Die Größe der Restabfalltonne hängt von der Gesamt-Personenzahl ab, die auf den beteiligten Grundstücken mit Hauptwohnsitz gemeldet ist (Mindestbehältniskapazität). Sofern auf einem der Grundstücke (auch) eine gewerbliche Nutzung stattfindet, setzen Sie sich bitte vor Einsenden des Antrags mit uns in Verbindung.
Die Bildung einer Restabfallgemeinschaft muss schriftlich beantragt werden. Das Formular gibt es beim Landratsamt, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen und hier zum Herunterladen. Folgende Punkte sind unbedingt zu beachten:
Darüber müssen sich die Mitglieder der Restabfallgemeinschaft selbst einigen. Wir dürfen dazu keine Vorgaben machen und stehen bei Streitigkeiten auch nicht als Schlichtungsstelle zur Verfügung.
In die graue Tonne gehören nur die nicht verwertbaren Abfälle.
Fällt vorübergehend einmal mehr Restabfall an (z.B. bei Renovierungsarbeiten), kommt man mit seiner grauen Tonne schnell an Grenzen. Für diesen Fall bieten wir zwei Möglichkeiten, um die Abfälle, die nicht mehr in die Tonne passen, schnell und einfach loszuwerden:
Beide Angebote sind aber nicht als Dauerlösung gedacht. Soll heißen: Fallen dauerhaft größere Mengen an Restabfall an, kommt man um die Anmeldung einer größeren bzw. zusätzlichen Tonne nicht herum.
Müll in Plastiksäcken oder andere Beistellungen nehmen die Müllwerker in keinem Fall mit.
Gabriele Richmond
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Nicole Ruß
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen