Zweigeteilte Entsorgungszuständigkeit
Unbelastete Bauabfälle der Deponieklasse DK 0
Zuständigkeit: Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen
Foto: Landratsamt Kitzingen studio zudem Die Entsorgung von unbelasteten und nicht verwertbaren Bauabfällen der Deponieklasse DK 0 fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen.
- Der Landkreis Kitzingen betreibt auf seinem Gebiet eine Bauschuttdeponie der Deponieklasse DK 0 bei Iphofen. Ihr Einzugsgebiet umfasst den gesamten Landkreis Kitzingen.
- Auf der Deponie können grundsätzlich zugelassene Abfälle deponiert werden, die die Anforderungen für die Deponieklasse 0 der Deponieverordnung (DepV; Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2) in der jeweils gültigen Fassung einhalten. Dabei handelt es sich i.d.R. um unbelasteten Bauschutt oder Bodenaushub. Mit Schadstoffen belastete Bauabfälle, asbesthaltige Abfälle sowie künstliche Mineralfaserabfälle können dagegen nicht auf der Bauschuttdeponie Iphofen abgelagert werden.
- Bei der Entsorgung nicht verwertbarer Bauabfälle der Deponieklasse DK 0 ist das geltende Annahmekonzept zu beachten.
- Auf der Bauschuttdeponie Iphofen werden ausschließlich zugelassene Abfälle von Bauvorhaben aus dem Landkreis Kitzingen angenommen.
Ihre Ansprechpartner
Prüfstelle Deponiebetrieb Bauabfälle Landratsamt Kitzingen
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
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Belastete Bauabfälle der Deponieklasse DK I und DK II
Zuständigkeit: Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de Die Entsorgung von belasteten, nicht verwertbaren Bauabfällen der Deponieklasse DK I und II fällt in den Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg.
- Mitglieder des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg (ZVAWS) sind der Landkreis Kitzingen sowie der Landkreis und die Stadt Würzburg. Der ZVAWS entsorgt die Abfälle von ca. 380.000 Einwohnern und ca. 15.000 Gewerbebetrieben. Zu seinen Aufgaben zählen u. a. die Entsorgung von nicht verwertbaren, brennbaren Abfällen im Müllheizkraftwerk Würzburg (MHKW), die Entsorgung bestimmter mineralischer Abfälle auf der Deponie Hopferstadt sowie die Beratung der Gewerbebetriebe im Verbandsgebiet.
- Der ZVAWS übernimmt auch die den Verbandsmitgliedern nach dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) obliegenden Aufgaben der Abfallentsorgung für mineralische Abfälle der Deponieklassen DK I und II. Hierzu betreibt er die Deponie Hopferstadt. Die bei Ochsenfurt im Landkreis Würzburg gelegene Deponie entspricht der Deponieklasse DK II. Hier können grundsätzlich Abfälle deponiert werden, die die Anforderungen für die Deponieklasse II der Deponieverordnung (DepV; Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2) in der jeweils gültigen Fassung einhalten.
- Asbestabfälle sowie künstliche Mineralfaserabfälle können nicht auf der Deponie Hopferstadt abgelagert werden und werden daher dort auch nicht angenommen. Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für diese Abfälle bedient sich der ZVAWS Anlagen Dritter. Bei Entsorgungsanfragen zu Asbestabfällen und künstlichen Mineralfaserabfällen weist der ZVAWS geeignete Anlagen zu, mit denen entsprechende Zweckvereinbarungen bestehen, bzw. benennt Annahmemöglichkeiten in der Region.
Ihre Ansprechpartner
Gewerbeabfallberatung
Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
Gattingerstr. 31
97076 Würzburg
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Entsorgung von Bauabfällen – Zuständigkeit und Annahmekonzept im Überblick
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