Spezielle Bauabfälle

Meist kein Fall mehr für einfach ausgestattete Bauschuttdeponien

Eine ganze Reihe von Bauabfällen dürfen heute nicht mehr auf einfach ausgestatteten Bauschuttdeponien abgelagert werden. Dazu zählen u.a. belastete Bauabfälle, Gipsabfälle, Gipsplatten, Heraklith, künstliche Mineralfaserabfälle und asbesthaltige Abfälle. Diese Baureststoffe müssen – soweit nicht verwertbar – auf speziellen Deponien entsorgt werden, die über hohe Sicherheits- und Umweltstandards verfügen.

Die Entsorgung von belasteten, nicht verwertbaren Bauabfällen der Deponieklasse DK I und II fällt in den Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg (ZVAWS).