Checkliste Elektro- und Elektronikgeräte

Welche Geräte kann ich bei der Elektroaltgeräte-Sammlung abgeben?

Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de

Grundsätzlich alle haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräte, die in Privathaushalten und bei anderen Herkunftsbereichen Verwendung finden.

Für Elektro- und Elektronikgeräte rein gewerblicher Art (z.B. Werkzeugmaschinen, Spezialwerkzeuge, medizinische Untersuchungsgeräte) gelten besondere Bestimmungen. So müssen Geräte, die vor dem 24. März 2006 vom Hersteller als Neugeräte in Verkehr gebracht wurden, vom Besitzer auf eigene Kosten entsorgt werden (z.B. über Entsorgungsbetriebe in der Region). Für Geräte, die ab dem 24. März 2006 als Neugeräte auf den Markt kamen, ist der Hersteller in der Pflicht. Er muss eine zumutbare Rückgabemöglichkeit anbieten und die Geräte dann verwerten.

Das gehört in die Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten:

Elektrische und elektronische Haushaltsgroßgeräte

z.B. Bügelmaschinen, Gefriertruhen, Geschirrspülmaschinen, elektrische Heizgeräte, elektrische Heizkörper, Herde, Mikrowellengeräte, elektrische Kochplatten, elektrische Klimageräte, Kühlschränke, elektrische Nähmaschinen, elektrische Ventilatoren, Wäschetrockner, Waschmaschinen

Elektrische und elektronische Haushaltskleingeräte

z.B. elektrische Armbanduhren, elektrische Bügeleisen, Friteusen, Haartrockner, elektrische Haarschneidemaschinen, Kaffeemaschinen, elektrische Kaffeemühlen, elektrische Geräte zur Körperpflege und Massage, elektrische und elektronische Küchengeräte aller Art, elektrische Küchenmaschinen, elektrische Messer, elektrische Rasierapparate, Staubsauger, Toaster, elektrische und elektronische Waagen, elektrische Wecker, elektrische Zahnbürsten

Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

z.B. Anrufbeantworter, Datenspeichergeräte (u.a. Diskettenlaufwerke, Festplatten), Drucker, Computer, Computermäuse, Computertastaturen, externe Speichergeräte, Faxgeräte, Kopiergeräte, Laptops, Mobiltelefone (Handys, Smartphones, Phablets), Monitore, Notebooks, Personal Digital Assistants (PDA), Scanner, elektrische und elektronische Schreibmaschinen, elektronische oder solarbetriebene Taschen- und Tischrechner, Telefonapparate, Navigationsgeräte, Smart Speakers (z.B. Alexa)

Geräte der Unterhaltungselektronik

z.B. Camcorder, CD-Player, Digitalkameras, DVD-Player, DVD-Rekorder, Fernsehgeräte, Hi-Fi-Anlagen, Kassettenrekorder, Lautsprecherboxen, MP3-Player, elektrische und elektronische Musikinstrumente (u.a. E-Gitarren, Keyboards), Plattenspieler, Sat-Receiver, Satellitenschüsseln, Videokameras, Videorekorder

Elektrische und elektronische Werkzeuge

z.B. Bohrmaschinen, elektrische Gartengeräte, Lötgeräte, elektrische Rasenmäher, elektrische Sägen, Schleifmaschinen, Schweißgeräte

Elektrische und elektronische Spiel- und Sportgeräte

z.B. Elektrische Autorennbahnen, elektrische Eisenbahnen, elektrisches oder elektronisches Spielzeug, Sportausrüstungen mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen, Videospielekonsolen

Medizinische Geräte

z.B. Blutdruckmessgeräte, Hörgeräte

Beleuchtungskörper

z.B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, LED-Lampen

Überwachungs- und Kontrollinstrumente

z.B. Heizregler, Rauchmelder, Thermostate

Automatische Ausgabegeräte

z.B. Ausgabegeräte für Heiß- oder Kaltgetränke (nur aus privaten Haushalten)

Nachtspeicherheizgeräte

z.B. Nachtspeicheröfen.

Aufgrund des Gefahrenpotenzials dieser Geräte muss die Abgabe unbedingt vorab mit der Abfallberatung abgestimmt werden. Detaillierte Infos dazu gibt es hier.

Photovoltaik-Module

Offener Anwendungsbereich*

z.B. Kleider- und Badezimmerschränke mit fest verbauter Beleuchtung, elektrisch verstellbare Schreibtische und Fernsehsessel, «smarte» Textilien wie Leuchtschuhe, beheizbare Handschuhe, blinkende und singende Weihnachtsmützen.

Unsere Bitte: Elektrische bzw. elektronische Bauteile von Möbel- oder smarten Kleidungsstücken (z. B. Schrankbeleuchtung), die sich leicht und zerstörungsfrei demontieren lassen, vor der Abgabe ausbauen.

Sogenannte «passive Elektroaltgeräte»

z.B. Antennen: Außenantennen, Dachantennen, Dipolantennen, Stabantennen, Teleskopantennen, Wurfantennen, Zimmerantennen
z.B. Adapter, Klinken, Stecker: Displayport zu HDMI, DVI-HDMI, USB auf Micro-USB, Klinkenadapter, Niedervoltkoppler, Reisestecker, Telefonverteiler, Telefonadapter, Zwischenstecker
z.B. Buchsen, Steckdosen: Antennensteckdosen, Antennenanschlussdosen, Kraftstromsteckdosen, Starkstromsteckdosen, Netzwerkdosen, Telefondosen, Telefonbuchsen
z.B. Konfektionierte Kabel: Audiokabel, Displayportkabel, HDMI-Kabel, Kabeltrommel, Kaltgerätekabel, Kleingerätekabel, LAN-Kabel, Netzwerkkabel, Telefonanschlusskabel, USB-Kabel, USB-Verlängerungen, Verlängerungskabel
z.B. Schalter, Taster: Lichtschalter, Not-Aus-Schalter, Not-Aus--Taster
z.B. Schmelzsicherungen: Feinsicherungen, NH-Sicherungen, Schmelzsicherungen

Leuchtschuhe, beleuchtete Schränke, elektrisch verstellbare Fernsehsessel, beheizte Handschuhe, singende Weihnachtsmützen. Viele Möbel und Kleidungsstücke mit fest verbauten Elektro- oder Elektronikteilen zählen jetzt zum Elektroschrott. Ziel ist es, das Recycling weiter zu stärken.

2018 wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) überarbeitet. Damit fallen jetzt alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. «Offener Anwendungsbereich» (Open Scope) nennen Fachleute das.

Damit werden beispielsweise Kleider- und Badezimmerschränke mit fest verbauter Beleuchtung oder auch elektrisch verstellbare Schreibtische und Fernsehsessel zu Elektroaltgeräten, die separat entsorgt werden müssen. Das gilt auch für sogenannte «smarte Textilien» wie beleuchtete Sportschuhe, beheizbare Handschuhe oder die beliebten blinkenden und singenden Weihnachtsmützen. Prangt das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gegenstand, zählt er zum Elek­troschrott und darf nicht gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Ist aber zum Beispiel die Beleuchtung an einem Schrank nur angeschraubt, wird damit nicht gleich der ganze Schrank zum Elektroaltgerät. Nur wenn die elektrischen oder elektronischen Teile so verbaut sind, dass ein leichter und zerstörungsfreier Ausbau nicht möglich ist, wird das Möbel- oder Kleidungsstück zu Elektroschrott.

Die komplette Palette an haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikaltgeräten – und damit auch die Gegenstände, von denen in diesem Artikel die Rede ist – nehmen wir am Wertstoffhof im conneKT-Technologiepark in Kitzingen kostenfrei an. Dabei bitten wir Sie, elektrische bzw. elektronische Bauteile von Möbel- oder smarten Kleidungsstücken (z. B. Schrankbeleuchtung), die sich leicht und zerstörungsfrei demontieren lassen, vor der Abgabe auszubauen.

Ihre Ansprechpartner

Serviceteam Abfallberatung

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft

Kaiserstr. 4
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1.13.15

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