Grundsätzlich alle haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräte, die in Privathaushalten und bei anderen Herkunftsbereichen Verwendung finden.
Für Elektro- und Elektronikgeräte rein gewerblicher Art (z.B. Werkzeugmaschinen, Spezialwerkzeuge, medizinische Untersuchungsgeräte) gelten besondere Bestimmungen.
z.B. Bügelmaschinen, Gefriertruhen, Geschirrspülmaschinen, elektrische Heizgeräte, elektrische Heizkörper, Herde, Mikrowellengeräte, elektrische Kochplatten, elektrische Klimageräte, Kühlschränke, elektrische Nähmaschinen, elektrische Ventilatoren, Wäschetrockner, Waschmaschinen
z.B. elektrische Armbanduhren, elektrische Bügeleisen, Friteusen, Haartrockner, elektrische Haarschneidemaschinen, Kaffeemaschinen, elektrische Kaffeemühlen, elektrische Geräte zur Körperpflege und Massage, elektrische und elektronische Küchengeräte aller Art, elektrische Küchenmaschinen, elektrische Messer, elektrische Rasierapparate, Staubsauger, Toaster, elektrische und elektronische Waagen, elektrische Wecker, elektrische Zahnbürsten
z.B. Anrufbeantworter, Datenspeichergeräte (u.a. Diskettenlaufwerke, Festplatten), Drucker, Computer, Computermäuse, Computertastaturen, externe Speichergeräte, Faxgeräte, Kopiergeräte, Laptops, Mobiltelefone (Handys, Smartphones, Phablets), Monitore, Notebooks, Personal Digital Assistants (PDA), Scanner, elektrische und elektronische Schreibmaschinen, elektronische oder solarbetriebene Taschen- und Tischrechner, Telefonapparate, Navigationsgeräte, Smart Speakers (z.B. Alexa)
z.B. Camcorder, CD-Player, Digitalkameras, DVD-Player, DVD-Rekorder, Fernsehgeräte, Hi-Fi-Anlagen, Kassettenrekorder, Lautsprecherboxen, MP3-Player, elektrische und elektronische Musikinstrumente (u.a. E-Gitarren, Keyboards), Plattenspieler, Sat-Receiver, Satellitenschüsseln, Videokameras, Videorekorder
z.B. Bohrmaschinen, elektrische Gartengeräte, Lötgeräte, elektrische Rasenmäher, elektrische Sägen, Schleifmaschinen, Schweißgeräte
z.B. Elektrische Autorennbahnen, elektrische Eisenbahnen, elektrisches oder elektronisches Spielzeug, Sportausrüstungen mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen, Videospielekonsolen
z.B. Blutdruckmessgeräte, Hörgeräte
z.B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, LED-Lampen
z.B. Heizregler, Rauchmelder, Thermostate
z.B. Ausgabegeräte für Heiß- oder Kaltgetränke (nur aus privaten Haushalten)
z.B. Nachtspeicheröfen.
Aufgrund des Gefahrenpotenzials dieser Geräte muss die Abgabe unbedingt vorab mit der Abfallberatung abgestimmt werden. Detaillierte Infos dazu gibt es hier.
z.B. Kleider- und Badezimmerschränke mit fest verbauter Beleuchtung, elektrisch verstellbare Schreibtische und Fernsehsessel, «smarte» Textilien wie Leuchtschuhe, beheizbare Handschuhe, blinkende und singende Weihnachtsmützen.
Unsere Bitte: Elektrische bzw. elektronische Bauteile von Möbel- oder smarten Kleidungsstücken (z. B. Schrankbeleuchtung), die sich leicht und zerstörungsfrei demontieren lassen, vor der Abgabe ausbauen.
z.B. Antennen: Außenantennen, Dachantennen, Dipolantennen, Stabantennen, Teleskopantennen, Wurfantennen, Zimmerantennen
z.B. Adapter, Klinken, Stecker: Displayport zu HDMI, DVI-HDMI, USB auf Micro-USB, Klinkenadapter, Niedervoltkoppler, Reisestecker, Telefonverteiler, Telefonadapter, Zwischenstecker
z.B. Buchsen, Steckdosen: Antennensteckdosen, Antennenanschlussdosen, Kraftstromsteckdosen, Starkstromsteckdosen, Netzwerkdosen, Telefondosen, Telefonbuchsen
z.B. Konfektionierte Kabel: Audiokabel, Displayportkabel, HDMI-Kabel, Kabeltrommel, Kaltgerätekabel, Kleingerätekabel, LAN-Kabel, Netzwerkkabel, Telefonanschlusskabel, USB-Kabel, USB-Verlängerungen, Verlängerungskabel
z.B. Schalter, Taster: Lichtschalter, Not-Aus-Schalter, Not-Aus--Taster
z.B. Schmelzsicherungen: Feinsicherungen, NH-Sicherungen, Schmelzsicherungen
Leuchtschuhe, beleuchtete Schränke, elektrisch verstellbare Fernsehsessel, beheizte Handschuhe, singende Weihnachtsmützen. Viele Möbel und Kleidungsstücke mit fest verbauten Elektro- oder Elektronikteilen zählen jetzt zum Elektroschrott. Ziel ist es, das Recycling weiter zu stärken.
2018 wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) überarbeitet. Damit fallen jetzt alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. «Offener Anwendungsbereich» (Open Scope) nennen Fachleute das.
Damit werden beispielsweise Kleider- und Badezimmerschränke mit fest verbauter Beleuchtung oder auch elektrisch verstellbare Schreibtische und Fernsehsessel zu Elektroaltgeräten, die separat entsorgt werden müssen. Das gilt auch für sogenannte «smarte Textilien» wie beleuchtete Sportschuhe, beheizbare Handschuhe oder die beliebten blinkenden und singenden Weihnachtsmützen. Prangt das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gegenstand, zählt er zum Elektroschrott und darf nicht gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Ist aber zum Beispiel die Beleuchtung an einem Schrank nur angeschraubt, wird damit nicht gleich der ganze Schrank zum Elektroaltgerät. Nur wenn die elektrischen oder elektronischen Teile so verbaut sind, dass ein leichter und zerstörungsfreier Ausbau nicht möglich ist, wird das Möbel- oder Kleidungsstück zu Elektroschrott.
Die komplette Palette an haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikaltgeräten – und damit auch die Gegenstände, von denen hierdie Rede ist – nehmen wir am Wertstoffhof Kitzingen kostenfrei an. Dabei bitten wir Sie, elektrische bzw. elektronische Bauteile von Möbel- oder smarten Kleidungsstücken (z. B. Schrankbeleuchtung), die sich leicht und zerstörungsfrei demontieren lassen, vor der Abgabe auszubauen.
Serviceteam Abfallberatung
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen