Inerte Bauabfälle: Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruch

Bauschutt

Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de

Verwertbarer Bauschutt

  • Ein Großteil der Baureststoffe, die als inerter Bauschutt klassifiziert werden, sind heute gut verwertbar. Verwertbarer Bauschutt sollte möglichst sortenrein und ohne größere Verunreinigungen bei Recyclingfirmen angeliefert werden. Bauschutt kann nur dann auf unserer Bauschuttdeponie abgelagert werden, wenn eine Verwertung nicht möglich, ökologisch nicht sinnvoll oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
  • Monoladungen, die ausschließlich aus verwertbarem Material bestehen, werden auf unserer Bauschuttdeponie abgelehnt.

Nicht verwertbarer Bauschutt

  • Zum nicht verwertbaren Bauschutt zählen z.B. Fliesenkleber oder Glasbausteine.
  • Nicht verwertbarer mineralischer Bauschutt der Deponieklasse DK 0 (unbelasteter Bauabfall) ist auf der landkreiseigenen Bauschuttdeponie Iphofen richtig aufgehoben.

Bodenaushub

Foto: Jochen Zellner, Lk Neustadt/Aisch-Bad Windsheim / abfallbild.de

Verwertbarer Bodenaushub

  • Bodenaushub wie auch Mutterboden sollten an Ort und Stelle gesichert und später wieder eingebaut werden. Ist dies nicht möglich, stellt Verwertung die beste Alternative dar.
  • Verwertbarer Bodenaushub und verwertbarer Mutterboden werden an der Bauschuttdeponie Iphofen nicht angenommen.

Nicht verwertbarer Bodenaushub

  • Lehnen Recyclingfirmen unbelasteten Bodenaushub als nicht verwertbar ab, nehmen wir ihn zur Ablagerung auf der Bauschuttdeponie an. Für diesen Fall ist ein Nachweis erforderlich, dass das Material als nicht verwertbar eingestuft wurde.

Straßenaufbruch

Foto: Ricobino / Pixabay.com CC0 Creative Commons

Verwertbarer Straßenaufbruch

  • Bituminöser Straßenaufbruch (dabei handelt es sich vorwiegend um Ausbauasphalt) eignet sich nach der Aufbereitung zu Granulat gut als Zugabe zur Herstellung von frischem Asphaltmischgut.
  • Darüber hinaus gibt es heute auch für teerhaltigen Straßenaufbruch Verwertungsmöglichkeiten.

Nicht verwertbarer Straßenaufbruch

  • Entsorgungsmöglichkeiten für nicht verwertbaren Straßenaufbruch bieten u.a. Sortieranlagen.

Straßenaufbruch wird an der Bauschuttdeponie Iphofen generell nicht angenommen.

Belastete Bauabfälle

Foto: betexion / Pixabay.com CC0 Creative Commons

Vorsichtsmaßnahmen und Prüfung auf Verwertbarkeit
Belastete Bauabfälle verlangen besondere Umsicht. Für eine ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung ist es unverzichtbar, die Art der Belastung und den Schadstoffgehalt genau zu kennen. Auch bei belasteten Bauabfällen ist zunächst zu prüfen, ob eine Verwertung in Frage kommt.

Entsorgungsweg vom Schadstoffgehalt abhängig
Lassen sich belastete Bauabfälle nicht verwerten, müssen sie umweltverträglich entsorgt werden. Welcher Entsorgungsweg dabei in Frage kommt, hängt vom Schadstoffgehalt des Materials ab. Detaillierte Informationen dazu geben zwei Merkblätter des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU).

Zuständigkeit
Für die Entsorgung von belasteten Bauabfällen der Deponieklassen DK I und DK II, die von einer Baumaßnahme aus dem Landkreis Kitzingen stammen, ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg zuständig. Der Zweckverband betreibt eine DK-II-Deponie in Hopferstadt (Landkreis Würzburg). Ausführliche Informationen zur Zuständigkeit für die Entsorgung von Bauabfällen finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner

Harald Heinritz

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Abfallberater

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1206

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de