Inerte Bauabfälle: Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruch
Foto: Harald Heinritz / abfallbild.deVerwertbarer Bauschutt
- Ein Großteil der Baureststoffe, die als inerter Bauschutt klassifiziert werden, sind heute gut verwertbar. Verwertbarer Bauschutt sollte möglichst sortenrein und ohne größere Verunreinigungen bei Recyclingfirmen angeliefert werden. Bauschutt kann nur dann auf unseren Bauschuttdeponien abgelagert werden, wenn eine Verwertung nicht möglich, ökologisch nicht sinnvoll oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
- Monoladungen, die ausschließlich aus verwertbarem Material bestehen, werden auf unseren Bauschuttdeponien abgelehnt.
Nicht verwertbarer Bauschutt
- Zum nicht verwertbaren Bauschutt zählen z.B. Fliesenkleber oder Glasbausteine.
- Nicht verwertbarer mineralischer Bauschutt der Deponieklasse DK 0 ist auf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen richtig aufgehoben.
Foto: Jochen Zellner, Lk Neustadt/Aisch-Bad Windsheim / abfallbild.deVerwertbarer Bodenaushub
- Bodenaushub wie auch Mutterboden sollten an Ort und Stelle gesichert und später wieder eingebaut werden. Ist dies nicht möglich, stellt Verwertung die beste Alternative dar.
- Verwertbarer Bodenaushub und verwertbarer Mutterboden werden an den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen nicht angenommen.
Nicht verwertbarer Bodenaushub
- Lehnen Recyclingfirmen Bodenaushub als nicht verwertbar ab, nehmen wir ihn zur Ablagerung auf der Bauschuttdeponie an. Für diesen Fall ist ein Nachweis erforderlich, dass das Material als nicht verwertbar eingestuft wurde.
Foto: Ricobino / Pixabay.com CC0 Creative Commons Verwertbarer Straßenaufbruch
- Bituminöser Straßenaufbruch (dabei handelt es sich vorwiegend um Ausbauasphalt) eignet sich nach der Aufbereitung zu Granulat gut als Zugabe zur Herstellung von frischem Asphaltmischgut.
- Darüber hinaus gibt es heute auch für teerhaltigen Straßenaufbruch Verwertungsmöglichkeiten.
Nicht verwertbarer Straßenaufbruch
- Entsorgungsmöglichkeiten für nicht verwertbaren Straßenaufbruch bieten u.a. Sortieranlagen.
Foto: betexion / Pixabay.com CC0 Creative Commons- Vorsichtsmaßnahmen und Prüfung auf Verwertbarkeit
Belastete Bauabfälle verlangen besondere Umsicht. Für eine ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung ist es unverzichtbar, die Art der Belastung und den Schadstoffgehalt genau zu kennen. Auch bei belasteten Bauabfällen ist zunächst zu prüfen, ob eine Verwertung in Frage kommt. - Entsorgungsweg vom Schadstoffgehalt abhängig
Lassen sich belastete Bauabfälle nicht verwerten, müssen sie umweltverträglich entsorgt werden. Welcher Entsorgungsweg dabei in Frage kommt, hängt vom Schadstoffgehalt des Materials ab. Detaillierte Informationen dazu geben zwei Merkblätter des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). - Einzelfallklärung
Der richtige Entsorgungsweg für belastete Bauabfälle bedarf immer einer Einzelfallklärung. Zur Prüfung, ob eine Ablagerung von belasteten Bauabfällen auf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen in Frage kommt, werden die oben genannten Merkblätter des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) herangezogen. - Deponie Hopferstadt
Für die Entsorgung von belasteten Bauabfällen der Deponieklasse DK I oder DK II, die von Baumaßnahmen aus dem Landkreis Kitzingen stammen, ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg zuständig. Er betreibt dafür die DK-II-Deponie Hopferstadt bei Ochsenfurt (Landkreis Würzburg). Der Landkreis Kitzingen sowie die Stadt und der Landkreis Würzburg sind Mitglieder des Zweckverbands. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier auf der Homepage.
Ihr Ansprechpartner
Harald Heinritz
Landratsamt Kitzingen
Kommunale Abfallwirtschaft
AbfallberaterKaiserstraße 4
97318 Kitzingen