Straßenaufbruch wird an der Bauschuttdeponie Iphofen generell nicht angenommen.
Belastete Bauabfälle verlangen besondere Umsicht. Für eine ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung ist es unverzichtbar, die Art der Belastung und den Schadstoffgehalt genau zu kennen. Auch bei belasteten Bauabfällen ist zunächst zu prüfen, ob eine Verwertung in Frage kommt.
Lassen sich belastete Bauabfälle nicht verwerten, müssen sie umweltverträglich entsorgt werden. Welcher Entsorgungsweg dabei in Frage kommt, hängt vom Schadstoffgehalt des Materials ab. Detaillierte Informationen dazu geben zwei Merkblätter des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU).
Für die Entsorgung von belasteten Bauabfällen der Deponieklassen DK I und DK II, die von einer Baumaßnahme aus dem Landkreis Kitzingen stammen, ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg zuständig. Der Zweckverband betreibt eine DK-II-Deponie in Hopferstadt (Landkreis Würzburg). Ausführliche Informationen zur Zuständigkeit für die Entsorgung von Bauabfällen finden Sie hier.
Harald Heinritz
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