Zu den gipshaltigen Abfällen zählen u.a. Bimssteine, Porenbetonsteine (Gasbetonsteine, Ytong-Steine) und Gipsputz.
Aufgrund ihres Sulfatgehalts können gipshaltige Abfälle i.d.R. nicht mehr auf Bauschuttdeponien der Deponieklasse DK 0 abgelagert werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist möglich, sofern mit einer Deklarationsanalyse nachgewiesen wird, dass Zuordnungswerte nicht überschritten werden.
Zur Prüfung, welche Verwertungs- bzw. Entsorgungswege für gipshaltige Abfälle offenstehen, ist eine Analyse notwendig.
In Frage kommt danach die Anlieferung an einer Sortieranlage oder an der Reststoffdeponie Hopferstadt. Diese Deponie entspricht der Deponieklasse 2 und wird vom Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (Tel. 0931 6605811) betrieben.
Kleinmengen dieser Abfälle bis maximal 2 Kubikmeter werden ohne Analyse an der Bauschuttdeponie Iphofen oder an der Deponie Hopferstadt angenommen. Weitere Informationen zu diesem Servieangebot gibt es hier.
Harald Heinritz
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Gewerbeabfallberatung
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Kommunale Abfallwirtschaft
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