Gipshaltige Abfälle

Gipshaltige Abfälle richtig entsorgen

Foto: JacquesBarrette / Pixabay.com Creative Commons CC0

Keine Ablagerung auf der Bauschuttdeponie

Zu den gipshaltigen Abfällen zählen u.a. Bimssteine, Porenbetonsteine (Gasbetonsteine, Ytong-Steine) und Gipsputz.

Aufgrund ihres Sulfatgehalts können gipshaltige Abfälle i.d.R. nicht mehr auf Bauschuttdeponien der Deponieklasse DK 0 abgelagert werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist möglich, sofern mit einer Deklarationsanalyse nachgewiesen wird, dass Zuordnungswerte nicht überschritten werden.

Verwertung und Entsorgung

Zur Prüfung, welche Verwertungs- bzw. Entsorgungswege für gipshaltige Abfälle offenstehen, ist eine Analyse notwendig.

In Frage kommt danach die Anlieferung an einer Sortieranlage oder an der Reststoffdeponie Hopferstadt. Diese Deponie entspricht der Deponieklasse 2 und wird vom Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (Tel. 0931 6605811) betrieben.

Annahme von Kleinmengen

Kleinmengen dieser Abfälle bis maximal 2 Kubikmeter werden ohne Analyse an der Bauschuttdeponie Iphofen oder an der Deponie Hopferstadt angenommen. Weitere Informationen zu diesem Servieangebot gibt es hier.

Ihre Ansprechpartner

Harald Heinritz

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Abfallberater

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1206

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de

Gewerbeabfallberatung

Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg

Gattingerstr. 31
97076 Würzburg

+49 (931) 66058-11 oder 66058-0

+49 (931) 66058-20

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