Aufgrund ihres Sulfatgehalts können gipshaltige Abfälle i.d.R. nicht mehr auf Bauschuttdeponien der Deponieklasse DK 0 abgelagert werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist möglich, sofern mit einer Deklarationsanalyse nachgewiesen wird, dass Zuordnungswerte nicht überschritten werden.
Zur Prüfung, welche Verwertungs- bzw. Entsorgungswege für gipshaltige Abfälle offenstehen, ist eine Analyse notwendig.
In Frage kommt danach die Anlieferung an einer Sortieranlage oder an der Reststoffdeponie Hopferstadt. Diese Deponie entspricht der Deponieklasse DK II und wird vom Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg betrieben.
Kleinmengen dieser Abfälle bis maximal 2 Kubikmeter werden ohne Analyse an der Bauschuttdeponie Iphofen oder an der Deponie Hopferstadt angenommen. Weitere Informationen zu diesem Serviceangebot gibt es hier.
Harald Heinritz
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