Künstliche Mineralfaserabfälle, (z. B. Glas-, Stein-, Basalt- oder Schlackewolle) dürfen aufgrund ihres hohen Anteils an Kohlenwasserstoffen und ihres Glühverlustes nicht mehr auf Bauschuttdeponien abgelagert werden.
Bei der Entsorgung von Mineralfaserabfällen ist die Überlassungspflicht gegenüber dem Landkreis Kitzingen zu beachten.
Eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Schweinfurt stellt sicher, dass derartige Abfälle am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle entsorgt werden können. Zur Wahl stehen die direkte Anlieferung am Abfallwirtschaftszentrum oder an eine Sortieranlage. Deren Betreiber sind ebenfalls verpflichtet, an der genannten Entsorgungsanlage anzuliefern.
Künstliche Mineralfaserabfälle sollten bereits auf der Baustelle in Foliensäcken verpackt werden.
Harald Heinritz
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
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