Zu den künstlichen Mineralfaserabfällen (KMF) zählen beispielsweise Glas-, Stein-, Basalt- oder Schlackewolle.
Künstliche Mineralfasern, die bei der Sanierung oder beim kontrollierten Rückbau älterer Gebäude anfallen, sind in aller Regel als krebserzeugend eingestuft. Sie müssen als gefährlicher Abfall in reißfesten und staubdichten Säcken verpackt auf Deponien ab der Klasse I beseitigt werden. Ab 1996 wurden im Handel auch Mineralwollen mit guter Biolöslichkeit angeboten, die nicht krebserzeugend wirken. Seit dem 1. Juni 2000 ist es verboten, krebserzeugende Mineralfasern in Verkehr zu bringen.
Künstliche Mineralfaserabfälle dürfen aufgrund ihrer potenziellen Gefährlichkeit, ihres hohen Anteils an Kohlenwasserstoffen und ihres Glühverlustes nicht mehr auf Bauschuttdeponien der Deponieklasse DK 0 abgelagert werden. Damit scheidet eine Ablagerung auf der Bauschuttdeponie Iphofen aus.
Die Zuständigkeit für die Entsorgung von künstlichen Mineralfaserabfällen, die im Zuge von Baumaßnahmen im Landkreis Kitzingen anfallen, liegt beim Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (ZVAWS).
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