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Abbruch von Gebäuden

Qualifizierter Rückbau

Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de

Vordergründig geht ein konventioneller Gebäudeabbruch schneller über die Bühne als ein qualifizierter Rückbau. Nach Abschluss der Abriss­arbeiten steht man jedoch vor einem Berg aus unsortierten Abfällen verschiedenster Art, die ohne kostspielige Nachsortierung nicht sachgerecht verwertet oder entsorgt werden können.

Anders beim qualifizierten Rückbau. Hier werden die einzelnen Bestandteile eines Gebäudes (Dachstuhl, Decken, Fenster, Elektro- und Sanitärinstallationen, Gebäudesubstanz etc.) Schritt für Schritt abgebaut. Dies erfordert eine gründliche Planung. Die einzelnen Abfallarten müssen erfasst und geeigneten Rückbauverfahren zugeordnet werden. Dazu ist das Gebäude auf Schadstoffe zu untersuchen. Der Abriss dauert dadurch zwar länger, gleichzeitig entfällt aber eine teure Nachsortierung der Abfälle.

Weiterführende Informationen zum qualifizierten Rückbau von Gebäuden zusammen mit praktischen Arbeitshilfen finden sich im Abfallratgeber Bayern.

Baustoffbörsen

Foto: Petra Hoeß, FABION GbR / abfallbild.de

Alte Baumaterialien, die bislang bei Umbauten oder Abbrüchen achtlos entsorgt wurden, können bei Restaurierungen andernorts wieder zum Einsatz kommen. Die Wiederverwendung von Bauelementen ist Recycling auf höchster Wertstufe. Als positiver Nebeneffekt kommt hinzu, dass das Abfallaufkommen der eigenen Abbruch- oder Umbaumaßnahme reduziert wird. Für eine Weiternutzung kommen Fachwerkbalken, Mauersteine, Ziegelsteine, Dachziegel, Fenster, Türen, Treppen, Geländer, Bodendielen, Fliesen, Schindeln und vieles mehr infrage.

Der Unternehmerverband Historische Baustoffe e.V. (UHB) ist ein Zusammenschluss von Anbietern historischer Baustoffe und antiker Baumaterialien zur Wiederwendung. Er wurde 1992 von 14 Unternehmern mit Sitz im Schwarzwald gegründet. Allen gemeinsam war der Wunsch, der großangelegten Vernichtung von historischen Baustoffen entgegenzuwirken. Dabei gingen sie von der Erkenntnis aus, dass diese Baustoffe Kulturgüter sind, die unsere Bau- und Wohnkultur beschreiben und über zum Teil längst vergangene Handwerkskünste Auskunft geben.

Mittlerweile bietet der Unternehmerverband eine Plattform, die von Anbietern und Suchern alter Baustoffe genutzt werden kann. Die beteiligten Fachfirmen können außerdem zu allen im Zusammenhang mit der Beschaffung und Verarbeitung von alten Baumaterialien stehenden Fragen kompetente Antworten und Hilfen geben.

In der Region betreibt der Landkreis Schweinfurt seit Jahren eine Börse für historische Baustoffe.

Verantwortung

Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de

Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist der Abfallerzeuger bzw. -besitzer für die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung der Abfälle (mit-)verantwortlich. Bei einem Gebäudeabbruch stehen somit sowohl der Bauherr als auch der Abbruchunternehmer in der Pflicht. Das gilt auch dann, wenn die Entsorgungsverantwortlichkeit auf das ausführende Bauunternehmen übertragen wird.

Als weitere Abfallbesitzer sind der Transporteur und das Entsorgungsunternehmen in der Verantwortung. Auch wenn die Abfälle an eine Firma weitergegeben werden, ist grundsätzlich immer noch der Bauherr als Auftraggeber für die ordnungsgemäße Entsorgung (mit-)verantwortlich. Der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer bleibt also bis zuletzt in der Pflicht.

Vorschriften

Vor dem vollständigen Abbruch oder der vollständigen Beseitigung von baulichen Anlagen sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung zu beachten. Für baurechtliche Fragen zum Abbruch bzw. zur Beseitigung steht Ihnen das Bauamt am Landratsamt Kitzingen (Tel. 09321 928-6100 und 09321 928-6101, E-Mail: bauamt@kitzingen.de) zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Herr Harald Heinritz

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Abfallberater

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1206

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de