Vordergründig geht ein konventioneller Gebäudeabbruch schneller über die Bühne als ein qualifizierter Rückbau. Nach Abschluss der Abrissarbeiten steht man jedoch vor einem Berg aus unsortierten Abfällen verschiedenster Art, die ohne kostspielige Nachsortierung nicht sachgerecht verwertet oder entsorgt werden können.
Anders beim qualifizierten Rückbau. Hier werden die einzelnen Bestandteile eines Gebäudes (Dachstuhl, Decken, Fenster, Elektro- und Sanitärinstallationen, Gebäudesubstanz etc.) Schritt für Schritt abgebaut. Dies erfordert eine gründliche Planung. Die einzelnen Abfallarten müssen erfasst und geeigneten Rückbauverfahren zugeordnet werden. Dazu ist das Gebäude auf Schadstoffe zu untersuchen. Der Abriss dauert dadurch zwar länger, gleichzeitig entfällt aber eine teure Nachsortierung der Abfälle.
Weiterführende Informationen zum qualifizierten Rückbau von Gebäuden zusammen mit praktischen Arbeitshilfen finden sich im Abfallratgeber Bayern.
Für gut erhaltene Baustoffe und historische Baumaterialien aus einem Gebäudeabbruch wie z. B. Sandsteine, alte Türen, Türgriffe und Fenstergriffe kann es sich lohnen, diese getrennt zu sammeln und über eine Börse zu verkaufen.
Unter dem Motto «Neues Leben für alte Baumaterialien – Wiederverwenden statt entsorgen» betreibt der Landkreis Aschaffenburg seit einigen Jahren eine Börse für historische Baustoffe. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg sowie telefonisch unter der Nummer 06021 394-411. Auch der Landkreis Schweinfurt betreibt eine Börse für historische Baustoffe.
Des Weiteren handeln eine Reihe gewerblicher Baustoffhändler mit alten Baumaterialien aus Abbrüchen. Im Unternehmerverband Historische Baustoffe e.V. haben sich gut 30 Baustoffhändler zusammengeschlossen.
Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist der Abfallerzeuger bzw. -besitzer für die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung der Abfälle (mit-)verantwortlich. Bei einem Gebäudeabbruch stehen somit sowohl der Bauherr als auch der Abbruchunternehmer in der Pflicht. Das gilt auch dann, wenn die Entsorgungsverantwortlichkeit auf das ausführende Bauunternehmen übertragen wird.
Als weitere Abfallbesitzer sind der Transporteur und das Entsorgungsunternehmen in der Verantwortung. Auch wenn die Abfälle an eine Firma weitergegeben werden, ist grundsätzlich immer noch der Bauherr als Auftraggeber für die ordnungsgemäße Entsorgung (mit-)verantwortlich. Der Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer bleibt also bis zuletzt in der Pflicht.
Vor dem vollständigen Abbruch oder der vollständigen Beseitigung von baulichen Anlagen sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung zu beachten. Für baurechtliche Fragen zum Abbruch bzw. zur Beseitigung steht Ihnen das Bauamt am Landratsamt Kitzingen zur Verfügung:
Harald Heinritz
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
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