Die braune Biotonne

Für alle organischen Abfälle

Die 120-Liter-Biotonne

Foto: Landratsamt Kitzingen / atelier zudem

Die Biotonne hat eine lange Tradition im Landkreis Kitzingen. Es gibt sie seit 1992.

Mit der Nutzung der braunen Tonne leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Verwertung von Abfällen und nicht zuletzt zum Klimaschutz. In der modernen Vergärungsanlage des Landkreises Schweinfurt werden aus den Kitzinger Bioabfällen zum einen Energie in Form von Strom und Wärme gewonnen und zum anderen natürlich das Bodenverbesserungsmittel Kompost. Mehr Verwertung geht kaum.

Für die Biotonne muss nicht extra gezahlt werden, denn sie ist in unserem Leistungspaket bereits enthalten. Privathaushalte können über die braune Tonne sämtliche organischen Abfälle aus Haus und Garten entsorgen, also auch tierische Speiseabfälle wie Fleisch und Wurst.

Welche Tonnengrößen gibt es?

An Mülltonnen (Zweirad-Behälter) stehen zur Auswahl:

  • 60 Liter Tonne
  • 120 Liter Tonne
  • 240 Liter Tonne

An Müllcontainern (Vierrrad-Behälter) stehen zur Auswahl:

  • 770 Liter Container
  • 1.100 Liter Container

Welche Tonnengröße kann ich bei der Biotonne bestellen?

  • Unsere Grundregel lautet: Größe und Anzahl der Biotonnen orientieren sich am angemeldeten Rest­abfallbehältervolumen, und zwar im Verhältnis 1 : 1. Wird z. B. eine 120-Liter-Restabfalltonne angemeldet, gibt es dazu automatisch eine 120-Liter-Biotonne.
  • Gute Nachricht, besonders für Gartenbesitzer: Eine kleine Restabfalltonne kann auch mit einer größeren Biotonne kombiniert werden. Nutzer einer 60-Liter-Restabfalltonne können beispielsweise eine Biotonne der Größe 120 Liter oder sogar 240 Liter bestellen. Die Abfallgebühr wird dadurch etwas höher. Alle Kombinationsmöglichkeiten von «grau» und »braun» sowie die dazugehörigen Gebühren finden Sie in unserem Abfallgebührenspiegel.
  • Umgekehrt geht leider nicht: Eine große Restabfalltonne (z.B. 240 Liter) kann nicht mit einer kleinen Biotonne (z.B. 60 Liter) kombiniert werden.

Was kostet die Biotonne?

Die Nutzung der Biotonne ist in der Abfallgebühr enthalten; es fallen also keine Extrakosten an.

Wie melde ich Biotonnen an, um oder ab?

Alle wichtigen Informationen dazu geben wir hier.

Können verschließbare Biotonnen bestellt werden?

Ja, alle Bioabfallbehälter können auf Wunsch mit einem Schwerkraftschloss ausgerüstet werden. Damit lässt sich sicherstellen, dass kein Unbefugter die Abfallbehälter nutzen kann. Die Mietgebühr für ein Schloss hält sich im Rahmen; unser Abfallgebührenspiegel gibt dazu einen Überblick.

Soll ein 1.100-Liter-Container mit Schloss ausgerüstet werden, geht das zu Lasten der Kindersicherung, da ein anderer Deckel montiert werden muss.

Und so funktioniert das Schwerkraftschloss: Zum Befüllen wird der Abfallbehälter mit einem Schlüssel geöffnet und anschließend wieder verschlossen. Bei der Abfuhr geht alles automatisch. Das Schwerkraftschloss sorgt dafür, dass sich der Behälter bei der Leerung ins Müllfahrzeug von selbst öffnet und danach wieder verschließt.

Sofern Sie eine verschließbare Tonne wünschen, geben Sie dies bitte auf dem Antragsformular an. Bei Auslieferung der Tonne werden die beiden Schlüssel im Briefkasten des Schlüsselempfängers hinterlegt. Bei Rückgabe von verschließbaren Abfallbehältern stecken Sie bitte die Schlüssel in das Schloss der Tonne.

Kann ich eine selbst gekaufte Biotonne nutzen?

Die Nutzung selbst gekaufter Mülltonnen (so genannte Eigentumsgefäße) ist im Landkreis Kitzingen nicht zulässig. Die zugelassenen Abfallbehälter gehören dem Landkreis und werden den Grundstücken als Mietgefäße zur Verfügung gestellt.

Muss ich die Biotonne nutzen?

Nein, die Biotonne ist keine Pflichttonne.

Wer auf die Nutzung der braunen Tonne verzichten will, muss uns gegenüber aber schriftlich versichern, dass er alle organischen Abfälle aus Haus und Garten ordnungsgemäß am Grundstück kompostiert. Einen Eigenkompostierernachlass auf die Abfallgebühr gibt es nicht.

Gibt es im Landkreis Kitzingen einen finanziellen Nachlass für Eigenkompostierung?

Nein, der Landkreis Kitzingen gewährt keinen Eigenkompostierernachlass. Darüber hinaus gibt es auch keinen finanziellen Zuschuss bei Anschaffung eines Komposters.

Wie oft werden die Bioabfallbehälter geleert?

Die Bioabfallbehälter können alle 14 Tage geleert werden, von Mitte Mai bis Ende Oktober sogar wöchentlich.

Für Bio-Container bieten wir auch Mehrfach- und Sonderleerungen an. Alles Wissenswerte zur Müllabfuhr haben wir hier zusammengetragen.

Mit unserem Ident-System werden alle Leerungen der Bioabfallbehäter gezählt und zur Berechnung der Abfallgebühr herangezogen. In der Abfallgebühr (Grundgebühr) sind pro Jahr 18 Inklusivleerungen der Biotonne enthalten. Über weitere Leerungen können Sie selbst frei entscheiden.

Welche Abfälle gehören in die Biotonne?

In die Biotonne kommen alle organischen Abfälle aus der Küche, dem Haushalt und dem Garten.

  • Eine Liste mit Beispielen findet sich hier.
  • Hilfestellung gibt auch unser Abfall-ABC, das hier auf der Homepage und in der abfallwelt-App verfügbar ist.
  • Einen Überblick verschafft außerdem unsere Broschüre «Abfälle trennen – leicht gemacht», die es in deutsch und in zahlreichen Fremdsprachen gibt. Die Broschüre kann als PDF-Datei heruntergeladen und kostenfrei in gedruckter Form bestellt werden.

Kann ich für meine Bioabfälle kompostierbare Biomüll-Beutel nutzen?

Nein, so genannte kompostierbare Biomüll-Beutel dürfen laut unserer Abfallwirtschaftssatzung nicht in der Biotonne verwendet werden.

Hauptgrund für dieses Verbot ist, dass sich diese Biomüll-Beutel, da in der Regel stark verdreckt, an der Verwertungsanlage nicht mehr von normalen Plastiktüten unterscheiden lassen. Sie werden daher als Störstoff aussortiert und landen letztendlich – samt Inhalt – im Müllheizkraftwerk. Außerdem zersetzen sie sich im normalen Verarbeitungsprozess des Bioabfalls meist nicht vollständig.

Auf den Verkauf und die Werbeversprechen der Hersteller von Biomüll-Beuteln hat der Landkreis Kitzingen keinerlei Einfluss, so dass sie wohl auch in Zukunft im Supermarktregal zu finden sein werden. Dort werden aber auch Bioabfalltüten aus Papier angeboten, die ebenfalls gute Dienste leisten und vor allem bedenkenlos kompostiert werden können.

Was kann ich tun, wenn die Biotonne einmal nicht ausreicht?

Nach der Gartenarbeit ist die Biotonne schnell voll. Und wohin dann mit den restlichen Grünabfällen? Dafür gibt es mehrere Alternativen:

  • In den Sommermonaten von Mitte Mai bis Ende Oktober hilft die wöchentliche Abfuhr der Biotonne weiter.
  • Für Grünabfälle empfiehlt sich auch unser offizieller Grüngutsack (gebührenpflichtig), der bei der Abfuhr der Biotonne mit dazugestellt werden kann.
  • Grün- und Gartenabfälle werden außerdem am Kompostwerk Klosterforst angenommen. Privathaushalte aus dem Landkreis Kitzingen, die Mülltonnen bei uns angemeldet haben, können dort bis zu einem Kubikmeter im Jahr kostenlos abgeben. Größere Mengen werden natürlich auch angenommen, kosten dann allerdings.
  • Viele Landkreisgemeinden bieten einen Grüngutcontainer an. Nähere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
  • Baum- und Strauchschnitt können am Häckselplatz der Gemeinde kostenfrei abgegeben werden. Der Landkreis bietet allen Gemeinden zwei Häckselaktionen im Jahr an (Frühjahr und Herbst). Über die Annahmebedingungen und -zeiten sowie die Termine der Häckselaktion informiert Ihre Stadt oder Gemeinde.
  • Und schließlich: Auch eine größere Biotonne kann weiterhelfen. Mehr zu diesem Angebot finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Ansprechpartner

Gabriele Richmond

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Sachbearbeiterin Gebühren

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.14

+49 (9321) 928-1202

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de

Nicole Ruß

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Sachbearbeiterin Gebühren

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.14

+49 (9321) 928-1203

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de

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