Seit August 2018 gilt für die Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen ein neues Annahmekonzept für Bauabfälle. Damit setzt der Landkreis die verschärften gesetzlichen Vorgaben zur Ablagerung von Baureststoffen auf Bauschuttdeponien in die Praxis um. Diese Vorgaben dienen letztlich dem Schutz von Mensch und Umwelt.
Die Deponieverordnung (DepV) regelt die Vorgehensweise bei der Deponierung von mineralischen Abfällen. Die wichtigste Anforderung ist, dass der abzulagernde mineralische Abfall im Vorfeld grundlegend charakterisiert werden muss (§ 8 DepV). Weiterhin sind in diesem Regelwerk in Anhang 3, Nr. 2, die Zuordnungswerte beschrieben, welche die zu deponierenden Abfälle einhalten müssen.
Zur Prüfung, ob eine Ablagerung auf der Bauschuttdeponie infrage kommt, müssen die Abfälle künftig mit Hilfe des Formulars «grundlegende Charakterisierung» detailliert beschrieben werden. Abhängig von der Art der Baumaßnahme und der Abfallmenge kann darüber hinaus eine Analyse der Abfälle erforderlich sein.
Auf den Bauschuttdeponien des Landkreises Kitzingen werden ausschließlich zugelassene Bauabfälle von Baumaßnahmen im Landkreis Kitzingen angenommen.
Verwertung hat Vorrang vor Deponierung. Daher ist als Erstes immer zu prüfen, ob die Bauabfälle verwertbar sind. Abfälle können nur dann abgelagert werden, wenn eine Verwertung nicht möglich, ökologisch nicht sinnvoll oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Für die weitere Prüfung unterscheiden wir zwischen
Für Bauabfälle aus privaten Baumaßnahmen gilt folgende Regelung:
Für Abfälle aus Baumaßnahmen in den Bereichen Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, aus Baumaßnahmen auf Altlastenverdachtsflächen sowie aus gewerblichen Sammelanlieferungen ist masseunabhängig sowohl die «grundlegende Charakterisierung» als auch die Deklarationsanalytik vorzulegen.
An der Bauschuttdeponie Iphofen werden zugelassene Inertabfälle von Baumaßnahmen aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Kitzingen angenommen. Der Einzugsbereich der Deponie Effeldorf dagegen ist auf die Stadt Dettelbach und die Gemeinde Biebelried begrenzt.
Sie ist vom Abfallerzeuger oder einem verantwortlich Beauftragten durchzuführen. Sie beinhaltet Angaben zur Abfallherkunft, Abfallbeschreibung und Abfallzusammensetzung. Das Formular «grundlegende Charakterisierung» kann auf dieser Seite als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Sie dient zur Untersuchung der Abfälle auf mögliche Schadstoffe. Die Probenahme für die Analyse ist von fachkundigen Personen durchzuführen, die die gesetzlichen Vorgaben kennen und den Umfang der Analysen festlegen. Eine Auswahl an Adressen von Analysebüros gibt es hier.
Das Formular «grundlegende Charakterisierung» und – soweit erforderlich – die Ergebnisse der Deklarationsanalytik sind mindestens zwei Werktage vor Anlieferung an den Bauschuttdeponien an die Prüfstelle «Deponiebetrieb Bauabfälle» am Landratsamt Kitzingen per E-Mail oder Fax zu übersenden (Kontaktdaten unten). Bei Vorlage ungeprüfter Dokumente beim Personal der Bauschuttdeponien wird generell die Anlieferung abgewiesen.
Prüfstelle Deponiebetrieb Bauabfälle Landratsamt Kitzingen
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
Kommunale Abfallwirtschaft
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Fax: +49 (9321) 928-1299
Serviceteam Abfallberatung
Tel: +49 (9321) 928-1234
abfall@kitzingen.de
Serviceteam Mülltonnen
Tel: +49 (9321) 928-1202
muellgebuehren@kitzingen.de