Belastete Bauabfälle der Deponieklasse DK I oder DK II

Entsorgung von belasteten Bauabfällen der Deponieklasse DK I oder DK II

Die Deponie Hopferstadt des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg

Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de

Der Landkreis Kitzingen betreibt in Iphofen und Effeldorf zwei Bauschuttdeponien der Deponieklasse DK 0.

DK-0-Deponien stellen die niedrigste Deponieklasse dar. Auf ihnen können nur unbelastete bzw. gering schadstoffhaltige Inertabfälle abgelagert werden.

Stärker belastete Bauabfälle kommen auf Deponien der Klasse DK I oder DK II. Diese verfügen über höhere Umweltstandards.

Für die Entsorgung von belasteten Bauabfällen der Deponieklasse DK I oder DK II, die von Baumaßnahmen aus dem Landkreis Kitzingen stammen, ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg zuständig. Er betreibt dafür die DK-II-Deponie Hopferstadt im Landkreis Würzburg.

Der Landkreis Kitzingen sowie die Stadt und der Landkreis Würzburg sind Mitglieder des Zweckverbands.

Annahme von Kleinmengen belasteter Bauabfälle

Für Kleinmengen belasteter Bauabfälle, die nicht auf den Bauschuttdeponien Iphofen und Effeldorf oder am Wertstoffhof Kitzingen angenommen werden können, bieten der Zweckverband Abfallwirtschaft und die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen zwei einfache und serviceorientierte Annahmemöglichkeiten an.

Bis zu maximal 2 Kubikmeter (entsprechend dem Volumen eines einachsigen PKW-Anhängers) an belasteten Bauabfällen der Deponieklasse DK I oder II können entweder an der Bauschuttdeponie Iphofen oder an der Deponie Hopferstadt bei Ochsenfurt gebührenpflichtig angeliefert werden.

Der große Vorteil: Die sonst für Abfälle dieser Art vorgeschriebene Charakterisierung und Analyse auf Schadstoffe (Probenahme, Laboruntersuchung, Prüfbericht) entfallen für den Abfallbesitzer. Das spart Zeit und Geld.

Annahme an der Bauschuttdeponie Iphofen

An der Bauschuttdeponie Iphofen werden die Kleinmengen an belasteten Bauabfällen in separaten Containern gesammelt und anschließend zur Deponie Hopferstadt transportiert, wo sie auf Schadstoffe analysiert und bei Eignung auf der Deponie abgelagert werden.

Die Annahmegebühren für Kleinst- und Kleinmengen bis maximal 2 Kubikmetern finden Sie hier.

Annahme an der Deponie Hopferstadt

An der Deponie Hopferstadt können Kleinmengen belasteter Bauabfälle ab August 2022 immer mittwochs in der Zeit von 8 - 10 Uhr angeliefert werden. Das Material wird an der Deponie gewogen und in speziellen Containern gesammelt. Ist genug Material beisammen, wird dieses auf Schadstoffe analysiert und bei Eignung auf der Deponie abgelagert.

Die Gebühr für die Anlieferung von Kleinstmengen bis 40 Kilogramm beträgt pauschal 11,- Euro. Für Kleinmengen bis maximal 2 Kubikmeter wird eine Gebühr von 240,20 Euro pro t erhoben. Die Gebühr ist nicht bei Anlieferung an der Deponie zu zahlen. Sie erhalten stattdessen einen Gebührenbescheid vom Landratsamt Kitzingen.

Informationen zur Deponie Hopferstadt mit einer Anfahrtsskizze findet man auf der Homepage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg.

Das wird angenommen

z.B.

  • Backsteine mit belasteten Anhaftungen
  • Beton mit belasteten Anhaftungen
  • Bimssteine
  • Fliesen mit belasteten Anhaftungen
  • Gasbeton
  • Gipsabfälle, gipshaltige Abfälle
  • Gipskartonplatten mit Anhaftungen
  • Gipsputze
  • Hohlblocksteine
  • Kaminabbruchmaterial: Mauerwerk, Beton, Putz aus dem Rückbau von Abgasanlagen von Öl- oder Festbrennstoff-Feuerungsanlagen, üblicherweise mit deutlich sichtbaren Rußspuren.
  • Keramik mit belasteten Anhaftungen
  • Mauerwerk mit Anhaftungen
  • Porenbetonsteine
  • Ytong-Steine

Das wird NICHT angenommen:

z.B.

  • Asbesthaltige Abfälle
  • Heraklith
  • Künstliche Mineralfaserabfälle (z.B., Glaswolle, Steinwolle, Basaltwolle, Schlackewolle)

Ihr Ansprechpartner

Harald Heinritz

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Abfallberater

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1206

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de

Entsorgung größerer Mengen belasteter Bauabfälle auf der Deponie Hopferstadt

Größere Mengen belasteter Bauabfälle der Deponieklasse DK I und DK II können bei Eignung ebenfalls an der Deponie Hopferstadt angeliefert werden. Die Abfälle müssen dann aber entsprechend den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV) charakterisiert und analysiert (Deklarationsanalyse mit Probenahme, Laboruntersuchung, Prüfbericht) sein. Detaillierte Informationen gibt es bei der Gewerbeabfallberatung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Raum Würzburg.

Die Gebühr für die Ablagerung dieser Abfälle beträgt 80,20 Euro pro Tonne. Die Gebühr wird nicht an der Deponie kassiert. Der Anlieferer erhält vom Landratsamt Kitzingen einen Gebührenbescheid.

Weitere Informationen zur Deponie Hopferstadt mit einer Anfahrtsskizze findet man auf der Homepage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Raum Würzburg.

Ihr Ansprechpartner

Gewerbeabfallberatung

Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg

Gattingerstr. 31
97076 Würzburg

+49 (931) 66058-11 oder 66058-0

+49 (931) 66058-20

https://zvaws.de