Alles Definitionssache: Das sehen wir als Sperrabfall an

Drei Kriterien definieren den Sperrabfall

Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de

Bei der «Sperrabfallabfuhr auf Abruf» und am Wertstoffhof Kitzingen nehmen wir haushaltsüblichen Sperrabfall an. Als haushaltsüblichen Sperrabfall gelten sperrige, bewegliche Gegenstände, die im Rahmen der normalen Haushalts­führung in Haus und Garten sowie in den Bereichen Freizeit, Hobby und Heimwerken in haushaltsüblichen Mengen anfallen.

Sperrig

Abfall wird dann als «sperrig» bezeichnet, wenn er nicht in die Restabfalltonne passt. Entscheidend ist dabei allein die Größe des einzelnen Gegenstandes, nicht die Menge.

Beweglich

Der Ausdruck «beweglich» bezeichnet Gegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und bei einem Umzug üblicherweise mitgenommen werden. Fest eingebaute Gegenstände (z. B. Fenster, Türen, Bodenbeläge), fest installierte Garteneinrichtungen wie auch sämtliche Abfälle aus Renovierungsarbeiten und Baumaßnahmen zählen wir daher nicht zum Sperrabfall.

Haushaltsübliche Menge

Pro Kalenderjahr können Sie ganze 13 Kubikmeter an sperrigen Abfällen über unsere kostenfreien Serviceangebote loswerden. Das sehen wir als haushaltsübliche Menge an.

Bei der «Sperrabfallabfuhr auf Abruf» können Sie pro Abholung maximal 5 Kubikmeter an sperrigen Abfällen bereitstellen (macht bei zwei möglichen Abholungen 10 Kubikmeter im Jahr). Darüber hinaus nehmen wir am Wertstoffhof Kitzingen jährlich bis zu 3 Kubikmeter an sperrigen Abfällen kostenfrei an.

Als zusätzliche Serviceleistung nehmen wir am Wertstoffhof Kitzingen auch größere Mengen an Sperrabfall bis zu maximal 10 Kubikmetern an. Ab dem 4. Kubikmeter gegen Gebühr.

Wohnungsauflösungen oder Entrümpelungsaktionen können nicht über unsere kostenlosen Serviceangebote abgewickelt werden.

FAQ – Häufige Fragen

Was tun bei Entrümpelungsaktionen oder Haushaltsauflösungen?

  • Bei Entrümpelungsaktionen oder Wohnungsauflösungen steht man schnell vor einem großen Haufen an Abfällen und auch nicht alles davon sind sperrige Sachen.
  • Bei der Sperrabfallabfuhr nehmen wir pro Abholung maximal 5 Kubimeter mit. Wird eine größere Menge bereitgestellt, lassen die Müllwerker den ganzen Haufen stehen. Auch Kleinmüll bleibt stehen.
  • Ab 2018 nehmen wir als zusätzliche Serviceleistung am Wertstoffhof Kitzingen auch größere Mengen an Sperrabfall bis zu maximal 10 Kubikmetern an. Ab dem 4. Kubikmeter gegen Gebühr.
  • Als Alternative bei Anfall größeren Mengen an Abfällen aus Entrümpelungsaktionen oder Wohnungsauflösungen bietet sich die Anlieferung an einer Sortieranlage an. Den Transport kann ein Dienstleister oder Containerdienst erledigen. Sämtliche Kosten für Transport und Entsorgung müssen  vom Abfallbesitzer selbst getragen werden. Adressen von Dienstleistern und Containerdiensten nennt Ihnen gerne das Serviceteam Abfallberatung.

Können bei der Sperrabfallabfuhr Wunschtermine berücksichtigt werden?

  • Die Abholung von Sperrabfall zu einem individuellen Wunschtermin ist nicht möglich. Was tun also, wenn der Sperrabfall an einem ganz bestimmten Tag abgeholt werden soll? Oder wenn es schnell gehen muss?
  • In solchen Fällen kann ein vom Landratsamt autorisierter Dienstleister mit der Abholung der sperrigen Abfälle und deren Transport zum Wertstoffhof nach Kitzingen beauftragt werden.
  • Die Transportkosten müssen selbst getragen werden, die Entsorgung am Wertstoffhof ist kostenfrei. Allerdings dürfen es pro Jahr nicht mehr als drei Kubikmeter Sperrabfall sein.
  • Adressen autorisierter Dienstleister nennt Ihnen gerne das Serviceteam Abfallberatung.

Werden bei der Sperrabfallabfuhr auch Elektro- und Elektronikgeräte mitgenommen?

  • Ja, sperrige Elektro- und Elektronikgeräte (z. B. Herde, Gefriertruhen, Kühlschränke, Waschmaschinen, Computer) werden bei der Sperrabfallabfuhr mitgenommen. Außerdem nehmen die Müllwerker auch Bildschirmgeräte unabhängig von ihrer Größe mit (z.B. TV-Geräte, Monitore, aber auch Minifernseher, kleine Monitore).
  • Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte sollen nach dem Einsammeln verwertet werden. Deshalb werden sie bei der Abfuhr in ein eigenes Müllfahrzeug verladen. Die Müllwerker sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Elektro-/Elektronikgeräte wie auch die Bildschirmgeräte getrennt von den übrigen sperrigen Gegenständen bereitstellen.
  • Von anderen Herkunftsbereichen (u. a. Gewerbebetriebe, freiberuflich Tätige, öffentliche Einrichtungen) nehmen wir bei der Sperrabfall­abfuhr ebenfalls sperrige Elektro-/Elektronikgeräte und Bildschirmgeräte mit, sofern es sich dabei um haushaltsübliche Ware handelt. Eine Einschränkung gibt es: Von einer Geräteart dürfen es nicht mehr als drei Stück sein. Drei Computermonitore und dazu noch drei PC nehmen die Müllwerker mit. Fallen größere Mengen an, so können diese kostenfrei an unserer zentralen Übernahmestelle Kompostwerk Klosterforst nach telefonischer Voranmeldung angeliefert werden.

Ihr Ansprechpartner

Serviceteam Abfallberatung

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1234

+49 (9321) 928-1299

http://www.abfallwelt.de