Alles Definitionssache: Das sehen wir als Sperrabfall an

Drei Kriterien definieren den Sperrabfall

Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de

Bei der «Sperrabfallabfuhr auf Abruf» und am Wertstoffhof Kitzingen nehmen wir ausschließlich haushaltsüblichen Sperrabfall an.

Als haushaltsüblichen Sperrabfall gelten sperrige, bewegliche Gegenstände, die im Rahmen der normalen Haushalts­führung in Haus und Garten sowie in den Bereichen Freizeit, Hobby und Heimwerken in haushaltsüblichen Mengen anfallen.

Die 3 Kriterien für Sperrabfall


Sperrig

Abfall wird dann als «sperrig» bezeichnet, wenn er nicht in die Restabfalltonne passt. Entscheidend ist dabei allein die Größe des einzelnen Gegenstands, nicht die Menge. Ein Beispiel: Säcke mit Tapetenresten sind immer Restabfall. Bei der Sperrabfallabfuhr werden sie also nicht mitgenommen.


Beweglich

Der Ausdruck «beweglich» bezeichnet Gegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und bei einem Umzug üblicherweise mitgenommen werden. Fest eingebaute Gegenstände (z. B. Fenster, Türen, Bodenbeläge), fest installierte Garteneinrichtungen wie auch sämtliche Abfälle aus Renovierungsarbeiten und Baumaßnahmen zählen wir daher nicht zum Sperrabfall.


Haushaltsübliche Menge

Bei der «Sperrabfallabfuhr auf Abruf» können Sie pro Abholung maximal 5 Kubikmeter an sperrigen Abfällen bereitstellen. Zusätzlich nehmen wir am Wertstoffhof Kitzingen jährlich bis zu 3 Kubikmeter an sperrigen Abfällen kostenfrei an.

Sie haben eine größere Menge Sperrabfall? Kein Problem, am Wertstoffhof Kitzingen nehmen wir bis zu 10 Kubikmeter gebührenpflichtig an. Wie gesagt, die ersten 3 Kubikmeter im Jahr sind kostenfrei.


FAQ – Häufige Fragen

Was tun bei Entrümpelungsaktionen oder Haushaltsauflösungen?

  • Bei Wohnungsauflösungen und Entrümpelungsaktionen kommen schnell größere Mengen an Abfällen zusammen und meist handelt es sich nicht nur um Sperrabfall. Für deren Entsorgung ist die Sperrabfallabfuhr nicht ausgelegt. Zum einen gilt ein Limit von 5 Kubikmetern pro Abholung, zum anderen werden nur sperrige Gegenstände aus dem Haushalt mitgenommen, die die oben genannten drei Kriterien erfüllen.
  • Bei Anfall größerer Mengen an Abfällen aus Entrümpelungen und Wohnungs- bzw. Haushaltsauflösungen tut man sich am leichtesten, wenn man an einer Sortieranlage anliefert. Die Abfälle müssen nicht vorsortiert werden; den Transport kann ein Dienstleister oder Containerdienst übernehmen. Die Kosten für Transport und Entsorgung müssen allerdings vom Abfallbesitzer getragen werden. Adressen von Dienstleistern und Containerdiensten kennt das Serviceteam Abfallberatung: Tel. 09321 928-1234.
  • Fallen bei Haushaltsauflösungen und Entrümpelungsaktionen sperrige Abfälle an, so können diese bis zu einer Menge von 10 Kubikmetern am Wertstoffhof Kitzingen gebührenpflichtig angeliefert werden. Dabei gilt: Die ersten 3 Kubikmeter pro Jahr sind kostenfrei.

Können bei der Sperrabfallabfuhr Wunschtermine berücksichtigt werden?

  • Die Abholung von Sperrabfall zu einem individuellen Wunschtermin ist nicht möglich. Was also tun, wenn der Sperrabfall an einem ganz bestimmten Tag abgeholt werden soll? Oder wenn es ganz besonders schnell gehen muss?
  • In solchen Fällen kann ein vom Landratsamt autorisierter Dienstleister mit der Abholung der sperrigen Abfälle und deren Transport zum Wertstoffhof Kitzingen beauftragt werden.
  • Die Transportkosten müssen selbst getragen werden. Am Wertstoffhof Kitzingen können bis zu 10 Kubikmeter gebührenpflichtig angeliefert werden, wobei die Abgabe von 3 Kubikmetern pro Jahr kostenfrei ist.
  • Adressen autorisierter Dienstleister nennt Ihnen gerne das Serviceteam Abfallberatung: Tel. 09321 928-1234.

Werden bei der Sperrabfallabfuhr auch Elektro- und Elektronikgeräte mitgenommen?

  • Ja, sperrige Elektro- und Elektronikgeräte (z. B. Herde, Gefriertruhen, Kühlschränke, Waschmaschinen, Computer) werden bei der Sperrabfallabfuhr mitgenommen.
  • Elektro- und Elektronialtkgeräte sollen nach dem Einsammeln verwertet werden. Deshalb werden sie bei der Abfuhr in ein eigenes Müllfahrzeug verladen. Die Müllwerkerinnen und Müllwerker sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Elektro-/Elektronikgeräte getrennt von den übrigen sperrigen Gegenständen bereitstellen.
  • Von anderen Herkunftsbereichen (u. a. Gewerbebetriebe, freiberuflich Tätige, öffentliche Einrichtungen) nehmen wir bei der Sperrabfall­abfuhr ebenfalls sperrige Elektro-/Elektronikgeräte mit, sofern es sich dabei um haushaltsübliche Ware handelt. Eine Einschränkung gibt es: Von einer Geräteart dürfen es nicht mehr als drei Stück sein. Ein Beispiel: Drei Computermonitore und dazu noch drei PC werden also mitgenommen. Fallen größere Mengen an, so können diese kostenfrei an unserer zentralen Übernahmestelle Kompostwerk Klosterforst nach telefonischer Voranmeldung angeliefert werden.

Und was ist mit Kühlgeräten?

  • Kühlschränke, Gefrierschränke sowie Kühl- und Gefriertruhen werden bei der Sperrabfallabfuhr mitgenommen.
  • Dabei müssen die Größen- und Gewichtsbestimmungen für ein einzelnes Gerät eingehalten werden: maximale Länge 2 Meter, maximaler Durchmesser 1 Meter, maximales Gewicht 50 Kilogramm.

Wie entsorge ich Abfälle aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen?

  • Holzabfälle aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen (z. B. Türen, Fenster, Fensterläden, Wand- und Deckenverkleidungen, Gartenzäune, Spanplatten) zählen nicht zum häuslichen Sperrabfall und werden deshalb bei der Sperrabfallabfuhr nicht mitgenommen. Für die Entsorgung dieser Abfälle können wir Ihnen folgenden Service anbieten: Am Wertstoffhof Kitzingen werden bis zu maximal 10 Kubikmeter an Holzabfällen aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen gebührenpflichtig angenommen.
  • Inerte Bauabfälle: Kleinmengen an unbelastetem Bauschutt bis zu maximal 1 Kubikmeter werden gebührenpflichtig am Wertstoffhof Kitzingen angenommen. Größere Mengen an unbelastetem Bauschutt können an der Bauschuttdeponie Iphofen gebührenpflichtig angeliefert werden. Dabei ist das geltende Annahmekonzept zu beachten. Die Entsorgung von belasteten Bauabfällen der Deponieklasse DK I und DK II fällt in die Zuständigkeit des Zweckverbands Abfallwirtschaft Raum Würzburg. Nähere Informationen hierzu gibt es hier und hier.

Ihr Ansprechpartner

Serviceteam Abfallberatung

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1234

+49 (9321) 928-1299

http://www.abfallwelt.de