Bei der «Sperrabfallabfuhr auf Abruf» und am Wertstoffhof Kitzingen nehmen wir ausschließlich haushaltsüblichen Sperrabfall an.
Als haushaltsüblichen Sperrabfall gelten sperrige, bewegliche Gegenstände, die im Rahmen der normalen Haushaltsführung in Haus und Garten sowie in den Bereichen Freizeit, Hobby und Heimwerken in haushaltsüblichen Mengen anfallen.
Abfall wird dann als «sperrig» bezeichnet, wenn er nicht in die Restabfalltonne passt. Entscheidend ist dabei allein die Größe des einzelnen Gegenstands, nicht die Menge. Ein Beispiel: Säcke mit Tapetenresten sind immer Restabfall. Bei der Sperrabfallabfuhr werden sie also nicht mitgenommen.
Der Ausdruck «beweglich» bezeichnet Gegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und bei einem Umzug üblicherweise mitgenommen werden. Fest eingebaute Gegenstände (z. B. Fenster, Türen, Bodenbeläge), fest installierte Garteneinrichtungen wie auch sämtliche Abfälle aus Renovierungsarbeiten und Baumaßnahmen zählen wir daher nicht zum Sperrabfall.
Bei der «Sperrabfallabfuhr auf Abruf» können Sie pro Abholung maximal 5 Kubikmeter an sperrigen Abfällen bereitstellen. Zusätzlich nehmen wir am Wertstoffhof Kitzingen jährlich bis zu 3 Kubikmeter an sperrigen Abfällen kostenfrei an.
Sie haben eine größere Menge Sperrabfall? Kein Problem, am Wertstoffhof Kitzingen nehmen wir bis zu 10 Kubikmeter gebührenpflichtig an. Wie gesagt, die ersten 3 Kubikmeter im Jahr sind kostenfrei.
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