Restabfälle

Wohin mit den nicht verwertbaren Restabfällen?

Foto: Landratsamt Kitzingen / atelier zudem

Ausrangierte Plüschtiere, Staubsaugerbeutel, Windeln, Zigarettenkippen. Es gibt noch genügend Abfälle, die nicht verwertbar sind. Sie gehören in die graue Restabfalltonne.

Fällt vorübergehend einmal mehr Restabfall an als in die graue Tonne passt (z.B. bei Renovierungsarbeiten oder kleineren Entrümpelungsaktionen), kann man den gebührenpflichtigen offiziellen Restabfallsack des Landkreises nutzen oder zum Wertstoffhof Kitzingen fahren. Dort werden bis zu 2 Kubikmeter Restabfall gebührenpflichtig angenommen. Beide Möglichkeiten sind aber keine Lösung auf Dauer.

Was gehört in die Restabfalltonne?

In die graue Restabfalltonne gehören nur die nicht verwertbaren Abfälle. In der folgenden Übersicht haben wir Beispiele zusammengestellt.

Weitere Hilfe bietet unser Abfall-ABC (auch in der kostenlosen abfallwelt-App verfügbar) sowie unsere Infobroschüre «Abfälle trennen – leicht gemacht», die in Deutsch und zahlreichen Fremdsprachen vorliegt. Die Broschüre ist am Landratsamt, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie im DownloadCenter mit Bestellshop erhältlich.

In die Restabfalltonne gehören:

z.B.

  • Aktenordner
  • Asche (erkaltet)
  • Backpapier
  • Bürsten und Kämme
  • Disketten
  • Durchschlag-, Thermo- und Wachspapier
  • Fenster- und Spiegelglas (in kleinen Mengen)
  • Fotos und Fotopapier
  • Glühbirnen und Halogenlampen
  • Gummi und Leder
  • Hundekot (in Hundekotbeutel oder Plastiktüte verpackt)
  • Katzenstreu
  • Kleintiermist, Kleintierstreu
  • Kunststoffgegenstände, die keine Verpackung sind
    (Ausnahme: Hartkunststoffe)
  • Medikamente, Arzneimittel
    (werden aus Gründen des Kinderschutzes auch als Problemabfall angenommen)

  • Musik- und Videokassetten, Tonbänder
  • Pflaster, Verbandsmaterial
  • Porzellan und Keramik aus dem Haushalt
  • Putzlappen und Reinigungstücher
  • Schreib- und Büroutensilien
    (z. B. Filzstifte, Kugel­schreiber, Marker, Rückenpapiere von Aufklebern, Etiketten)
  • Spielzeug aus Holz oder Kunststoff
    (Ausnahme: Spielzeug aus Hartkunststoff)
  • Staubsaugerbeutel
  • Straßenkehricht
  • Tapeten und Tapetenreste
  • Tampons, Binden, Kondome
  • Textilien und Schuhe (unbrauchbar)
  • Windeln
  • Wurstpelle aus Kunststoff (Kunstdarm)
  • Zigarettenkippen

NICHT in die Restabfalltonne gehören:

z.B.

Ihr Ansprechpartner

Serviceteam Abfallberatung

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

1.13.15

+49 (9321) 928-1234

+49 (9321) 928-1299

http://www.abfallwelt.de

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