Nicht selten stehen die Müllwerker vor Biotonnen von Gaststätten und Restaurants, die randvoll mit Speiseabfällen tierischen Ursprungs befüllt sind. Das ist aber nicht erlaubt. Bei der Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen sowie von ehemaligen Lebensmitteln müssen Speisegaststätten, Imbissbetriebe, Gemeinschaftsverpflegungen und Einzelhandel besondere Vorgaben beachten.
Speiseabfälle stellen für unsere Nutztierbestände ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Auch die küchenmäßige Zubereitung von Speisen tötet Tierseuchenerreger (z.B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche- oder Geflügelpesterreger) nicht ab. Daher ist das Verfüttern solcher Produkte an Nutztiere streng verboten. Auch die übrige Entsorgung dieser für die Nutztiere heiklen Produkte ist streng geregelt worden.
Zur ordnungsgemäßen Entsorgung für Speisereste tierischer Herkunft stehen inzwischen Firmen zur Verfügung, die für diese Zwecke von den Behörden registriert/zugelassen worden sind. Die Firmen stellen auch die notwendigen Handelspapiere zur Verfügung, die zur Einsichtnahme durch das Landratsamt zwei Jahre aufbewahrt werden müssen. Zusätzlich ist es notwendig, eigene Aufzeichnungen über die Abholung zu führen. Hierzu kann das auf der Rückseite des Merkblatts abgebildete Muster verwendet werden. Auch diese Aufzeichnung ist zwei Jahre aufzubewahren.
Adressen von zugelassenen Firmen finden sich in einem Merkblatt, das auf dieser Seite heruntergeladen werden kann.
Stefanie Schwenkel
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Text: Sachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen am Landratsamt Kitzingen
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