Ab einer bestimmten Auftragssumme besteht eine Veröffentlichungspflicht zur Information über vergebene Aufträge (ex-post). Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb besteht für Bauleistungen diese Pflicht ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 Euro (netto). Bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb / Freihändigen Vergabe besteht die Veröffentlichungspflicht ab einem Auftragswert bei Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von 25.000 Euro (netto) und bei Bauleistungen in Höhe von 15.000 Euro (netto).
Bei Interesse an einer zukünftigen Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben können Sie sich gerne an die auf dieser Seite genannten Ansprechpartner wenden.
Andreas Matingen
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Reinhard Weikert
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
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