Gipshaltige Abfälle wie beispielsweise Gips- bzw. Gipskartonplatten, Bimssteine, Porenbetonsteine sowie Gipsputz zählen aufgrund ihres Sulfatgehaltes ebenfalls zu den belasteten Bauabfällen. Sie können daher nicht auf der Bauschuttdeponie Iphofen abgelagert werden.
Verwertbare gipshaltige Abfälle bis zu einer Menge von maximal 2 Kubikmetern können gebührenpflichtig an der Bauschuttdeponie Iphofen angeliefert werden.
Angenommen werden Bimssteine, Porenbetonsteine (Gasbetonsteine, Ytong-Steine) sowie Gipsputz, außerdem auch Gips- bzw. Gipskartonplatten mit und ohne Anhaftungen. Ausgeschlossen von der Annahme sind Gips- bzw. Gipskartonplatten mit Styropor-Anhaftungen, die von der von uns beauftragten Recyclingfirma nicht verwertet werden können.
Die verwertbaren Gipsabfälle werden auf der Bauschuttdeponie separat gesammelt und später zur Verwertung abgegeben.
Informationen zur Entsorgung nicht verwertbarer gipshaltiger Abfälle und zur Verwertung bzw. Entsorgung größerer Mengen gibt es bei der Gewerbeabfallberatung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Raum Würzburg. Auskünfte zur Verwertung von Gipsplatten, die aus Produktions- und/oder Veredelungsprozessen stammen, geben die Firma GFR mbh (Tel. 0931 9008015), Sortieranlagen oder der Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg.
Harald Heinritz
Landratsamt Kitzingen
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Gewerbeabfallberatung
Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
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Kommunale Abfallwirtschaft
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