Gipsplatten bzw. Gipskartonplatten können aufgrund ihre Sulfatgehalts nicht mehr auf Bauschuttdeponien der Deponieklasse DK 0 abgelagert werden. Eine Annahme an der Bauschuttdeponie Iphofen oder Effeldorf scheidet damit aus.
Als Entsorgungsweg für Gipsplatten aller Art bleibt damit nur eine Sortieranlage. Vor der Anlieferung sollten vorab die aktuellen Kosten und Annahmebedingungen beim Anlagenbetreiber erfragt werden.
Auskünfte zur Verwertung von Gipsplatten, die aus Produktions- und/oder Veredelungsprozessen stammen, geben die Firma GFR mbh (Tel. 0931 9008015), die Betreiber von Sortieranlagen oder die Gewerbeabfallberater des Zweckverbands Abfallwirtschaft Raum Würzburg (Tel. 0931 6605811).
Eine Ausnahme von der dargestellten Regelung bilden Gipsplatten von privat bis zu einer Menge von maximal 1 Kubikmeter.
Harald Heinritz
Landratsamt Kitzingen
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97318 Kitzingen
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