Die Windeltonne

Ein besonderer Service für Wickelkinder und Inkontinenz-Patienten

Die Windeltonne: Sie fasst 120 Liter und kommt immer mit Schloss daher.

Foto: Landratsamt Kitzingen / atelier zudem

Für Wickelkinder und Inkontinenz-Patienten bieten wir einen besonderen Service an: die Windeltonne.

Diese Tonne ist von der Grundgebühr befreit. Das spart viel Geld. Zu zahlen sind lediglich die Leerungen. Dabei kann man frei entscheiden, wie oft man die Windeltonne zur Abfuhr herausstellt.

Die Windeltonne ist ein Beitrag der Kommunalen Abfallwirtschaft zu einem familienfreundlichen Umfeld im Landkreis Kitzingen. Gleichzeitig wollen wir mit diesem Angebot die häusliche Pflege unterstützen und pflegende Angehörige finanziell entlasten.

Kinderkrippen sowie Tagespflegestellen für Kleinkinder mit behördlicher Pflegegenehmigung können das Angebot der Windeltonne ebenfalls nutzen. Bitte beachten Sie dazu die wichtigen Zusatzinformationen weiter unten auf dieser Seite.

Wer kann eine Windeltonne beantragen?

  • Die Windeltonne bieten wir für Wickelkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr an.
  • Außerdem stellen wir sie pflegebedürftigen Personen zur Verfügung, bei denen Abfälle von Inkontinenzartikeln anfallen.
  • Für jedes Wickelkind bzw. jede pflegebedürftige Person kann eine Windeltonne beantragt werden.
  • Voraussetzung für die Bewilligung einer Windeltonne ist, dass auf dem Grundstück Restabfallbehälter angemeldet sind, die den Vorgaben unserer Abfallwirtschaftssatzung zur Mindestbehältniskapazität entsprechen.

In welchen Größen gibt es die Windeltonne?

  • Die Windeltonne gibt es nur in einer Größe: 120 Liter. Sie wird als zusätzliche Tonne zur normalen Restabfalltonne geliefert.
  • Die Windeltonne unterscheidet sich von einer normalen Restabfalltonne nur dadurch, dass sie immer mit einem Schwerkraftschloss ausgestattet ist. Dazu gibt es zwei Schlüssel, die unser Behälterservice bei Auslieferung der Tonne in den Briefkasten des Schlüssel­empfängers wirft.
  • Mit dem Schlüssel lässt sich die Windeltonne zum Befüllen öffnen und wieder verschließen. Das bietet Schutz vor unbefugter Nutzung. Bei der Abfuhr geht alles voll­automatisch. Das Schwerkraftschloss sorgt dafür, dass sich die Tonne beim Hineinkippen in das Müllfahrzeug von selbst öffnet und anschließend wieder verschließt.

Was kostet die Windeltonne?

  • Die Windeltonne ist komplett von der Grundgebühr befreit. Auch eine Schlossgebühr wird nicht erhoben.
  • Zu zahlen ist lediglich für die Leerung der Windeltonne. Die Gebühr für eine Leerung beträgt 3,40 Euro.
  • Bei der Windeltonne gibt es keine Mindestleerungen, sodass Sie die Tonne immer bedarfsgerecht zur Abfuhr bereitstellen können. Sie zahlen also nur für die tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen.
  • Für die Nutzung der Windeltonne ist eine Vorauszahlung auf die Abfallgebühr zu leisten. Diese wird dann im folgenden Jahr mit den Leerungen verrechnet, die tatsächlich angefallen sind. Weitere Informationen zum Abrechnungsmodus geben wir auf dem Gebührenbescheid.
  • Die Leerungsgebühr für die Windeltonne weisen wir separat auf dem Abfallgebührenbescheid aus. So hat man die Kosten immer im Blick und der Grundstückseigentümer kann die Windeltonne einfach und transparent mit dem Mieter abrechnen.

Wie melde ich eine Windeltonne an?

  • Die Windeltonne muss schriftlich vom Grundstückseigentümer beantragt werden. Der Grundstückseigentümer ist für die Abfallentsorgung am Anwesen verantwortlich und bekommt von uns den Bescheid über die Abfallgebühr.
  • Ansonsten funktioniert die Anmeldung wie bei anderen Mülltonnen auch. Alle wichtigen Informationen dazu geben wir hier.

Welchen Nachweis benötige ich, wenn ich eine Windeltonne anmelden will?

  • Wird die Windeltonne für ein Wickelkind beantragt, so fügen Sie bitte eine einfache Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei.
  • Wird die Windeltonne für einen Pflegefall beantragt, benötigen wir lediglich eine Bestätigung des behandelnden Arztes. Dazu einfach das Antragsformular mit zum Arzt nehmen und ihn im vorbereiteten Feld unterschreiben lassen. Mehr ist nicht zu tun.

Wann wird die Windeltonne geleert?

  • Die Windeltonne kann immer am Tag der Restabfallabfuhr zur Leerung bereitgestellt werden.
  • Wie häufig Sie die Windeltonne leeren lassen, bestimmen Sie selbst. Bei der Windeltonne gibt es keine Mindestleerungen, sodass Sie die Tonne immer bedarfsgerecht zur Abfuhr bereitstellen können.

Welche Abfälle gehören in die Windeltonne?

Die Windeltonne ist nur für Windeln und Abfälle von Inkontinenzartikeln bestimmt. Alle anderen Restabfälle kommen weiterhin in die normale Restabfalltonne.

Wie geht das mit der Abmeldung?

  • Wurde die Windeltonne für ein Wickelkind beantragt, setzen wir uns nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Abholtermin für die Tonne. Als Dankeschön für die Nutzung unseres Angebots gibt es ein kleines Geschenk für den Nachwuchs.
  • Ansonsten gilt: Wird die Windeltonne nicht länger benötigt, so bitten wir um eine kurze Mitteilung. Wir lassen die Tonne dann von unserem Behälterservice abholen.
  • Die Tonne muss bei der Abholung leer sein. Die Schlüssel stecken Sie bitte ins Schloss der Windeltonne, wenn diese zur Abholung bereitgestellt wird.

Wichtige Zusatzinformationen für Kinderkrippen

  • Voraussetzung für die Bereitstellung von Windeltonnen ist, dass auf dem Grundstück der Kinderbetreuungseinrichtung Restabfallbehälter in genügender Größe bzw. Anzahl angemeldet sind, um die anfallenden Restabfälle aufzunehmen.
  • Auch Kinderkrippen erhalten Windeltonnen ausschließlich in Form von separaten 120-Liter-Tonnen.
  • Bezüglich des Bedarfs an Windeltonnen lassen wir der Kinderkrippe freie Hand. Windeltonnen können also genau abgestimmt auf die Zahl der zu betreuenden Windelkinder bestellt werden.
  • Kindergrippen können Windeltonnen mit einem speziellen Antragsformular bestellen. Das kann bei uns angefordert oder weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen werden. Eine Online-Anmeldung ist nicht möglich.

Wichtige Zusatzinformationen für Tagespflegestellen

  • Die Windeltonne kann auch von Tagespflegestellen, die Kinder im wickelfähigen Alter (längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes) betreuen, in Anspruch genommen werden.
  • Voraussetzung ist, dass die Tagespflegestelle eine gültige Pflegegenehmigung des Landratsamtes Kitzingen besitzt und diese Genehmigung in einfacher Kopie dem Antrag beigelegt wird.
  • Dem Antrag auf Bereitstellung einer Windeltonne können wir außerdem nur zustimmen, wenn auf dem Grundstück Restabfallbehälter in genügender Größe bzw. Anzahl unter Beachtung der Mindestbehältniskapazität angemeldet sind.
  • Auch für Tagespflegestellen gibt es Windeltonnen nur in Form von separaten 120-Liter-Tonnen.
  • Tagespflegestellen können Windeltonnen mit einem speziellen Antragsformular bestellen. Das kann bei uns angefordert oder weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen werden. Eine Online-Anmeldung ist nicht möglich.

Ihre Ansprechpartner

Gabriele Richmond

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Sachbearbeiterin Gebühren

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.14

+49 (9321) 928-1202

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de

Nicole Ruß

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Sachbearbeiterin Gebühren

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.14

+49 (9321) 928-1203

+49 (9321) 928-1299

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