Alte Elektro- und Elektronikgeräte richtig entsorgen

Schutz von Ressourcen und Umwelt

Foto: Harald Heinritz / abfallbild.de

Elektro- und Elektronikgeräte stellen eine breit gefächerte und sehr dynamische Produktgruppe dar, die einerseits durch immer kürzer werdende Lebenszyklen und steigende Verkaufszahlen und andererseits durch eine lange Lebensdauer und hohe Wertstoffgehalte gekennzeichnet ist. Allein in den deutschen Privathaushalten fielen in den vergangenen acht Jahren durchschnittlich 720.000 Tonnen an Altgeräten pro Jahr an.

Elektro- und Elektronikgeräte enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht sachgerecht, das heißt zum Beispiel über den Hausmüll entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) enthalten Elektronikaltgeräte aber auch Wertstoffe, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Dadurch können Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

Seit 2006 gibt es ein Gesetz, das die umweltschonende Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten regelt. Seither ist es verboten, diese einfach in den Hausmüll zu werfen.

Ende Oktober 2015 trat das neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die getrennte Sammlung weiter auszubauen, die Sammel- und Verwertungsquotenzu steigern und die Abgabemöglichkeiten für die Verbraucher zu verbessern. Zudem soll durch die gesteuerte, kontrollierte Entsorgung der illegale Export von Elektroaltgeräten ins Ausland weiter bekämpft werden.

Der Landkreis Kitzingen hat alle Vorgaben des neuen Gesetzes umgesetzt und bietet ein breites Spektrum an Abgabemöglichkeiten für alte Fernseher, Waschmaschinen, Haartrockner, Computer, Handys & Co. an.

FAQ – Häufige Fragen

Für welche Geräte gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz?

Grundsätzlich für alle haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräte, die in Privathaushalten und bei anderen Herkunftsbereichen Verwendung finden. Eine ausführliche Beispielliste haben wir hier zusammengestellt.

Für Elektro- und Elektronikgeräte rein gewerblicher Art (z.B. Werkzeugmaschinen, Spezialwerkzeuge, medizinische Untersuchungsgeräte) gelten besondere Bestimmungen. So müssen Geräte, die vor dem 24. März 2006 vom Hersteller als Neugeräte in Verkehr gebracht wurden, vom Besitzer auf eigene Kosten entsorgt werden (z.B. über Entsorgungsbetriebe in der Region). Für Geräte, die ab dem 24. März 2006 als Neugeräte auf den Markt kamen, ist der Hersteller in der Pflicht. Er muss eine zumutbare Rückgabemöglichkeit anbieten und die Geräte dann verwerten.

Wo kann ich meine ausgedienten Geräte abgeben?

Ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte können beim Handel und bei den kommunalen Sammelstellen des Landkreises Kitzongen kostenfrei abgegeben werden. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten darf nur von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Vertreibern sowie Herstellern oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 8 Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) von deren Bevollmächtigten vorgenommen werden. Das bedeutet, dass eine gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung durch einen Sammler rechtlich nicht möglich ist.

Muss ich Batterien und Akkus vor der Abgabe aus dem Gerät entfernen?

Leistungsfähige Elektro- und Elektronikgeräte sind heute in der Regel mit Lithiumbatterien bzw. -akkus ausgestattet. Diese sogenannten Hochenergiebatterien bergen u. a. ein erhöhtes Brandrisiko, weswegen für die Sammlung und den Transport von Geräten, die Lithiumbatterien oder -akkus enthalten, und für die Energiespender selbst besondere Sicherheitsbestimmungen gelten.

Daher sollten ganz allgemein Batterien und Akkus aus dem Gerät herausgenommen werden, bevor die ausgedienten Geräte an der kommunalen Sammelstelle abgegeben werden. Dies aber nur dann, wenn es leicht und ohne Werkzeug möglich ist.

  • Pflicht ist das Entfernen von Batterie oder Akku, wenn der Energiespender nur an das Gerät angedockt ist, wie dies beispielsweise bei Akkuschraubern der Fall ist. Nur dann wird das alte Gerät an der Sammelstelle angenommen.
  • Lässt sich der Energiespender leicht aus dem Gerät herausnehmen, z. B. durch einfaches Öffnen einer Klappe, sollte die Batterie oder der Akku unbedingt entnommen werden. Bei vielen Digitalkameras oder auch Smartphones geht das häufig recht einfach.
  • Kommt man an die Batterie bzw. den Akku im Gerät nur schwer heran, z. B. weil der Akku verklebt ist oder man zum Herausnehmen Werkzeug bräuchte, wird ein Ausbau nicht gefordert.

Die ausgebauten Batterien oder Akkus können am Wertstoffhof Kitzingen und an den Wertstoffsammelstellen gleich mit abgegeben werden.

Alle Daten gelöscht?

Auf den zu entsorgenden Elektroaltgeräten können sich sensible personenbezogene Daten befinden (etwa auf einem Computer, Tablet, Smartphone, USB-Stick oder einer Festplatte), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

Was passiert mit den gesammelten Geräten?

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen sie je nach Möglichkeit wiederverwendet, stofflich verwertet bzw. von Schadstoffen befreit werden. Was nicht verwertbar ist, muss umweltverträglich entsorgt werden.

Kann ich auch Photovoltaik-Module abgeben?

Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz erlaubt es Verbrauchern, auch ausgediente Photovoltaik-Module kostenfrei zurückzugeben.

Im Landkreis Kitzingen werden Kleinmengen an Photovoltaik-Modulen (maximal 10 Paneele) am Wertstoffhof Kitzingen angenommen. Größere Mengen können an der zentralen Sammelstelle für Elektroaltgeräte am Kompostwerk Klosterforst abgegeben werden. Dazu ist zwingend vorab ein Anliefertermin zu vereinbaren (Tel. 09325 9717-0).

An den gemeindlichen Sammelstellen werden Photovoltaik-Module nicht angenommen.

Wie schaut es denn mit Nachtspeicheröfen aus?

Nachtspeicherheizgeräte (Nachtspeicheröfen, Elek­trospeicherheizgeräte) fallen ebenfalls unter das Elektro- und Elek­tronikgerätegesetz. Da sie aber viele schadstoffhaltige Bauteile enthalten, können wir Sie nur unter bestiimmten Voraussetzungen annehmen, die vor allem der Sicherheit dienen.

Alle Informationen zur Abgabe von Nachtspeicheröfen haben wir hier zusammengestellt.

Was bedeutet die «durchgestrichene Mülltonne» auf Elektrogeräten ?

Foto: GRS Batterien

Das Symbol der «durchgestrichenen Mülltonne» findet man auf allen Elektro- und Elektronikgeräten, die ab 2006 produziert wurden.

Das Symbol weist darauf hin, dass das Gerät am Lebensende nicht in den normalen Hausmüll gehört, sondern in die Sammlung für Elektro- und Elektronikaltgeräte.

Ihr Ansprechpartner

Serviceteam Abfallberatung

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft

Kaiserstr. 4
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1.13.15

+49 (9321) 928-1234

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