Abfallgebühr – die Grundlagen

Breites Leistungsspektrum als Gegenleistung

«Meine Abfallgebühr? Die zahle ich doch für die Müllabfuhr.»


Stimmt schon, ist aber zu kurz gesprungen. Mit der Zahlung der kommunalen Abfallgebühr erwerben Sie im Landkreis Kitzingen nahezu ein «all-inklusive»-Paket an abfallwirtschaftlichen Serviceleistungen. So fallen beispielsweise keine Zusatzkosten für Nutzung der Biotonne, Sperrabfallsammlung oder des Problemmüll-Mobils an. Einen Überblick über das gesamte Leistungsspektrum geben wir hier.

Nicht in der Abfallgebühr enthalten sind z.B. die Entsorgung von Bauabfällen oder die Abgabe von Kleinmengen Restabfall am Wertstoffhof. Hierfür erheben wir eine separate Gebühr.

Gesplittete Abfallgebühr

Seit 2010 hat bei uns das Prinzip der Verursachergerechtigkeit Vorrang. Mit Hilfe unseres Ident-Systems werden heute alle Leerungen der Restabfall- und Biotonne erfasst und gezählt. Die in Anspruch genommenen Leerungen fließen dann in die Berechnung der individuellen Abfallgebühr mit ein. Aus diesem Grund setzt sich die Abfallgebühr aus mehreren Bausteinen zusammen.

  • Sie bemisst sich nach der Größe der genutzten Rest- und Bioabfallbehälter und ist die Eintrittskarte für die Nutzung unserer breiten abfallwirtschaftlichen Leistungspalette ohne Zusatzkosten.
  • Mit der Grundgebühr sind außerdem pro Jahr 12 Leerungen der Restabfalltonne und 18 Leerungen der Biotonne bezahlt. Diese Leerungen nennen wir Inklusivleerungen.
  • Ein Verzicht auf die Inklusivleerungen bringt keine zusätzliche Ersparnis.
  • Die Windeltonne ist von der Grundgebühr befreit.

  • Sie kommt ins Spiel, wenn die in der Grundgebühr enthaltenen Inklusivleerungen ausgeschöpft sind.
  • Beim Rest­abfall beginnen die kostenpflichtigen Zusatzleerungen ab der 13. Leerung im Jahr.

  • Bei der Biotonne beginnen die kostenpflichtigen Zusatzleerungen ab der 19. Leerung im Jahr.
  • Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bioabfallbehälter von Mitte Mai bis Ende Oktober bei Bedarf wöchentlich geleert werden können.

Der vierte Baustein der Abfallgebühr nennt sich Schlossgebühr. Sie wird natürlich nur fällig, wenn Sie Abfallbehälter nutzen, die mit einem Schwerkraftschloss ausgestattet sind. Die Windeltonne ist von der Schlossgebühr befreit.

Die aktuellen Abfallgebühren finden Sie hier. Die dazugehörige Gebührensatzung können Sie hier herunterladen.

Häufige Fragen zur Abfallgebühr

Wann muss ich die Abfallgebühr zahlen?

Die Abfallgebühr ist am 1. Juli des Jahres fällig. Sie bezahlen dann für das gesamte Kalenderjahr, also für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Macht ein SEPA-Lastschriftmandat Sinn?

Mehr als 90 Prozent nutzen es schon bei uns im Landkreis, das bequeme SEPA-Lastschriftmandat (vormals Einzugsermächtigung). Damit müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Die Abfallgebühr wird pünktlich zum Fälligkeitstag eingezogen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist vollkommen risikolos und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann hier heruntergeladen werden. Ein erteiltes Mandat gilt ab sofort. Bitte tätigen Sie in diesem Fall keine Zahlungen.

Ich nutze kein SEPA-Lastschriftmandat. Auf welches Konto muss ich die Abfallgebühr überweisen?

Wer nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, muss die Abfallgebühr rechtzeitig zum Fälligkeitstermin auf eines der folgenden Konten des Landkreises Kitzingen überweisen:

Sparkasse Mainfranken Würzburg
Konto 42 066 506
BLZ 790 500 00
IBAN DE60 7905 0000 0042 0665 06
BIC BYLADEM1SWU
 
VR-Bank Kitzingen eG
Konto 1 933 884
BLZ 791 900 00
IBAN DE10 7919 0000 0001 9338 84
BIC GENODEF1KT1

Der Fälligkeitstermin findet sich auf Seite 1 des zuletzt erteilten Gebührenbescheids. Geben Sie bitte bei der Überweisung unbedingt das auf Seite 1 des Bescheides angegebene Kassenzeichen mit an.

Warum gibt es jedes Jahr einen Abfallgebührenbescheid?

Da die individuelle Abfallgebühr auch von den in Anspruch genommenen Leerungen der Restabfall- und Biotonne abhängt, bekommen Sie jedes Jahr von uns einen Gebührenbescheid. Versendet wird er in der Regel im März. Der Gebührenbescheid geht immer an den Grundstückseigentümer (Ausnahme: Zustellvertreter).

Erst- und Änderungsbescheide (z.B. wegen Neuanmeldung von Mülltonnen oder Tonnentausch) gehen Ihnen zeitnah zu.

Was bedeutet denn der Begriff «individuelle» Abfallgebühr?

Mit dem Ident-System wird jede Leerung der Rest- und Bioabfallbehälter gezählt und zur Berechnung der Abfallgebühr herangezogen. Wer die Tonnen häufiger leeren lässt, zahlt etwas mehr, wer dagegen Abfuhren auslässt, kommt günstiger weg. Die Gebühr orientiert sich also viel stärker als früher am Abfallverhalten des einzelnen Nutzers.

Was hat es mit der Vorauszahlung auf sich?

Auf die Abfallgebühr ist immer eine Vorauszahlung zu leisten. Diese wird dann im folgenden Jahr mit den tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter verrechnet. Das Prinzip ähnelt also dem Ihrer Strom- oder Gasrechnung.

Sofern ein Rest- oder Bioabfallbehälter das gesamte Jahr über genutzt wurde, werden dessen Leerungen aus dem Vorjahr für die Vorauszahlung des aktuellen Kalenderjahres herangezogen, mindestens aber die in der Grundgebühr enthaltenen Inklusivleerungen (also 12 Leerungen für Restabfallbehälter bzw. 18 Leerungen für Bioabfallbehälter).

Etwas anders sieht es aus, wenn der Abfallbehälter nicht das gesamte Vorjahr angemeldet war oder erst im aktuellen Kalenderjahr angemeldet wurde. Wie sich die Vorauszahlung in diesen Fällen berechnet, lässt sich im Gebührenbescheid nachlesen.

Bringt es etwas, wenn ich die Inklusivleerungen nicht voll ausschöpfe?

Nein. Die 12 Inklusivleerungen bei der Restabfalltonne wie auch die 18 Inklusivleerungen bei der Biotonne sind in der Grundgebühr enthalten und können nicht rückvergütet werden. Wer also z.B. die graue Tonne nur 10 Mal herausstellt, hat finanziell nichts davon.

Ich bin Mieter. Wie muss der Vermieter die Abfallgebühr mit mir abrechnen?

Die Abrechnung der Nebenkosten, darunter fällt auch die Abfallgebühr, ist in der Regel im Mietvertrag genau geregelt. Wir können dem Vermieter daher nicht vorschreiben, wie er die Abfallgebühr mit seinen Mietern abzurechnen hat. Wir können Ihnen aber gerne Auskunft über die Höhe der Abfallgebühr für das Grundstück geben.

Ihre Ansprechpartner

Gabriele Richmond

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Sachbearbeiterin Gebühren

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.14

+49 (9321) 928-1202

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de

Nicole Ruß

Landratsamt Kitzingen


Kommunale Abfallwirtschaft Sachbearbeiterin Gebühren

Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

1.13.14

+49 (9321) 928-1203

+49 (9321) 928-1299

www.abfallwelt.de

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