«Meine Abfallgebühr? Die zahle ich doch nur für die Müllabfuhr.»
Stimmt schon, ist aber deutlich zu kurz gesprungen. Mit der Zahlung der kommunalen Abfallgebühr erwerben Sie im Landkreis Kitzingen nahezu ein «all-inklusive»-Paket an abfallwirtschaftlichen Serviceleistungen.
Die Abfallgebühr beinhaltet natürlich die Müllabfuhr, bietet aber darüber hinaus noch eine breite Palette an zusätzlichen Dienstleistungen. So fallen beispielsweise für Nutzung der Biotonne, der Sperrabfallsammlung und der Problemabfallsammlung keine Zusatzkosten an. Einen Überblick über das gesamte Leistungsspektrum geben wir hier.
Nicht in der Abfallgebühr enthalten sind z.B. die Entsorgung von Bauabfällen oder die Abgabe von Kleinmengen Restabfall am Wertstoffhof. Hierfür erheben wir eine separate Gebühr.
Seit 2010 hat bei uns das Prinzip der Verursachergerechtigkeit Vorrang. Mit Hilfe unseres Ident-Systems werden heute alle Leerungen der Restabfall- und Biotonne erfasst und gezählt. Die in Anspruch genommenen Leerungen fließen dann in die Berechnung der individuellen Abfallgebühr mit ein. Aus diesem Grund setzt sich die Abfallgebühr aus mehreren Bausteinen zusammen.
Die Abfallgebühr ist am 1. Juli des Jahres fällig. Sie bezahlen dann für das gesamte Kalenderjahr, also für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Mehr als 90 Prozent nutzen es schon bei uns im Landkreis, das bequeme SEPA-Lastschriftmandat (vormals Einzugsermächtigung). Damit müssen Sie sich um nichts mehr kümmern. Die Abfallgebühr wird pünktlich zum Fälligkeitstag eingezogen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist vollkommen risikolos und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann hier heruntergeladen werden. Ein erteiltes Mandat gilt ab sofort. Bitte tätigen Sie in diesem Fall keine Zahlungen.
Wer nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, muss die Abfallgebühr rechtzeitig zum Fälligkeitstermin auf eines der folgenden Konten des Landkreises Kitzingen überweisen:
Sparkasse Mainfranken Würzburg
Konto 42 066 506
BLZ 790 500 00
IBAN DE60 7905 0000 0042 0665 06
BIC BYLADEM1SWU
VR-Bank Kitzingen eG
Konto 1 933 884
BLZ 791 900 00
IBAN DE10 7919 0000 0001 9338 84
BIC GENODEF1KT1
Der Fälligkeitstermin findet sich auf Seite 1 des zuletzt erteilten Gebührenbescheids. Geben Sie bitte bei der Überweisung unbedingt das auf Seite 1 des Bescheides angegebene Kassenzeichen mit an.
Da die individuelle Abfallgebühr auch von den in Anspruch genommenen Leerungen der Restabfall- und Biotonne abhängt, bekommen Sie jedes Jahr von uns einen Gebührenbescheid. Versendet wird er in der Regel im März. Der Gebührenbescheid geht immer an den Grundstückseigentümer (Ausnahme: Zustellvertreter).
Erst- und Änderungsbescheide (z.B. wegen Neuanmeldung von Mülltonnen oder Tonnentausch) gehen Ihnen zeitnah zu.
Mit dem Ident-System wird jede Leerung der Rest- und Bioabfallbehälter gezählt und zur Berechnung der Abfallgebühr herangezogen. Wer die Tonnen häufiger leeren lässt, zahlt etwas mehr, wer dagegen Abfuhren auslässt, kommt günstiger weg. Die Gebühr orientiert sich also viel stärker als früher am Abfallverhalten des einzelnen Nutzers.
Auf die Abfallgebühr ist immer eine Vorauszahlung zu leisten. Diese wird dann im folgenden Jahr mit den tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter verrechnet. Das Prinzip ähnelt also dem Ihrer Strom- oder Gasrechnung.
Sofern ein Rest- oder Bioabfallbehälter das gesamte Jahr über genutzt wurde, werden dessen Leerungen aus dem Vorjahr für die Vorauszahlung des aktuellen Kalenderjahres herangezogen, mindestens aber die in der Grundgebühr enthaltenen Inklusivleerungen (also 12 Leerungen für Restabfallbehälter bzw. 18 Leerungen für Bioabfallbehälter).
Etwas anders sieht es aus, wenn der Abfallbehälter nicht das gesamte Vorjahr angemeldet war oder erst im aktuellen Kalenderjahr angemeldet wurde. Wie sich die Vorauszahlung in diesen Fällen berechnet, lässt sich im Gebührenbescheid nachlesen.
Nein. Die 12 Inklusivleerungen bei der Restabfalltonne und die 18 Inklusivleerungen bei der Biotonne sind in der Grundgebühr enthalten und können nicht rückvergütet werden. Wer also z.B. die graue Tonne nur 10 Mal herausstellt, hat finanziell keine Ersparnis.
Die Abrechnung der Nebenkosten, darunter fällt auch die Abfallgebühr, ist in der Regel im Mietvertrag genau geregelt. Wir können dem Vermieter daher nicht vorschreiben, wie er die Abfallgebühr mit seinen Mietern abzurechnen hat. Wir können Ihnen aber gerne Auskunft über die Höhe der Abfallgebühr für das Grundstück geben.
Gabriele Richmond
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Nicole Henke
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen