Hohe Festigkeit und Hitzebeständigkeit gepaart mit gutem Isolationsvermögen ließen Asbest als «Wunderfaser» erscheinen, die der mineralischen Naturfaser besonders in den Nachkriegsjahren ein breites Anwendungsspektrum erschloss. Bis Mitte der 1980er-Jahre fanden asbesthaltige Baumaterialien in und an Gebäuden häufig Verwendung: als Fassadenverkleidungen, Dachdeckungen oder zum Brandschutz.
Erst spät wurde die Gefahr erkannt, die von den feinen Asbestfasern ausgeht. Diese werden insbesondere bei Bearbeitung freigesetzt. Die Fasern sind sehr spitz und können beim Einatmen zu schweren Verletzungen von Lunge und Zwerchfell führen. Als Folge sind Atemwegsentzündungen oder Krebserkrankungen nicht auszuschließen. Asbest wird heute in die höchste Gefährdungskategorie der krebserzeugenden Stoffe eingestuft. Ab den 1980er-Jahren wurde Asbest zunehmend durch andere Baustoffe ersetzt. Seit Beginn der 1990er-Jahre gilt in Deutschland ein Herstellungs- und Verwendungsverbot.
Klare gesetzliche Vorgaben gibt es, wenn Asbestprodukte erst einmal abgebaut sind. Sie müssen dann in jedem Fall zeitnah und ordnungsgemäß entsorgt werden. Damit ist es untersagt, dass man sie länger zwischenlagern, generell lagern, veräußern oder in anderer Weise weiterverwenden darf. Leider sieht man immer noch Holzstapel, die mit asbesthaltigen Wellplatten abgedeckt sind. Das ist strengstens verboten und kann empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.
Asbesthaltige Bauabfälle werden als gefährlicher Abfall eingestuft. Da es derzeit kein anerkanntes Verwertungsverfahren gibt, bleibt nur die sachgerechte Entsorgung. Dabei ist die Überlassungspflicht gegenüber dem Landkreis Kitzingen zu beachten.
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