Der neue Wertstoffhof des Landkreises Kitzingen

Öffnungszeiten über Ostern

Der Wertstoffhof bleibt am Karsamstag (30.03.2024) sowie an den gesetzlichen Feiertagen Karfreitag und Ostermontag geschlossen.

Kitzingen, conneKT-Technologiepark

Foto: atelier zudem / Landratsamt Kitzingen

Standort

Kitzingen, conneKT 40

In Kitzingen fahren Sie auf die Panzerstraße. Dort nehmen Sie die Abzweigung «conneKT West» und gelangen so nach wenigen hundert Metern zum Wertstoffhof. Die Zufahrt ist ausgeschildert.

Öffnungszeiten

Montag – Freitag

10 – 18 Uhr

Samstag

9 – 15 Uhr

Heilig Abend, Silvester und Karsamstag geschlossen. Faschingsdienstag bis 12 Uhr geöffnet. An Mariä Himmelfahrt (15.08.) geöffnet.

Über geänderte Öffnungszeiten rund um Feiertage oder aus besonderem Anlass informieren wir im Abfallkompass und in den News. Zusätzlich auch in der abfallwelt-App.

Stau am Wertstoffhof?

Tipps, wie man entspannt und ohne lange Wartezeiten am Wertstoffhof in Kitzingen anliefern kann, geben wir hier.

Moderne Drehscheibe für die Annahme von Wertstoffen und Abfällen

Am 2. Januar 2018 nahm der neue Wertstoffhof des Landkreises Kitzingen seinen Betrieb auf. Zentral und verkehrsgünstig im conneKT-Technologiepark in Kitzingen gelegen, bietet das neu erbaute Abfallwirtschaftszentrum viel Platz, Komfort und Service. Seit Jahresbeginn 2023 betreibt der Landkreis Kitzingen den Wertstoffhof mit eigenem Personal.

Der Wertstoffhof erstreckt sich über eine Fläche von rund 10.000 Quadratmetern. Dies ermöglicht eine sichere Verkehrsführung mit genügend Parkplätzen, übersichtliche Anlieferbereiche, eine Trennung von Anliefer- und Entsorgungsverkehr und nicht zuletzt die Annahme einer deutlich breiteren Palette an Wertstoffen und Abfällen als bisher. Die Anlieferbereiche sind übersichtlich beschildert und überdacht. Die Überdachung sorgt dafür, dass man auch bei widrigen Witterungsverhältnissen nicht nass wird. Außerdem sind die Wertstoffe und Abfälle so vor Nässe geschützt. Breite Parkbuchten und modernste LED-Beleuchtung sind weitere Kennzeichen des neuen Hofes.

Am Wertstoffhof kann ein breites Spektrum an Wertstoffen und Abfällen abgegeben werden. Dies ist meist kostenlos. Einige Abfälle nehmen wir nur gebührenpflichtig an.

Es werden ausschließlich Abfälle angenommen, die aus dem Landkreis Kitzingen stammen. Die Serviceleistung der kostenlose Abgabe von Wertstoffen und Abfällen kann nur von Grundstücken aus dem Landkreis Kitzingen in Anspruch genommen werden, die an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind.

Nicht angenommen werden:

  • Grün- und Gartenabfälle: Diese können am Kompostwerk Klosterforst abgegeben werden, das nur wenige Kilometer entfernt liegt.
  • Bauschutt: Ihn nehmen wir nur in Kleinmengen an; für größere Mengen unbelasteter Bauabfälle der Deponieklasse DK 0 steht die Bauschuttdeponie Iphofen zur Verfügung. Bitte dazu das Annahmekonzept beachten.
  • Bau-/Renovierungsabfälle und Baustellenabfälle: Auch sie können wir nur in begrenztem Umfang am Wertstoffhoff annehmen. Für größere Mengen bieten sich regionale Sortieranlagen (z.B. in Fröhstockheim und Würzburg) an. Ausführliche Informationen zu diesen Abfällen gibt es hier.

Annahme von Wertstoffen und Abfällen

Kostenlose Annahme in haushaltsüblichen Mengen

  • Papier, Kartonagen
    • maximal 5 Kubikmeter/Monat
  • Metallschrott
  • Kleinfraktionen
    • Gegenstände aus Aluminium, Edelstahl, Kupfer, Messing
  • Sperrabfall
    • maximal 3 Kubikmeter pro Jahr
    • größere Menge gegen Gebühr
  • Haushaltsübliche Elektro- und Elektronikaltgeräte
  • Kühlgeräte
  • Hartkunststoffe
    • z.B. Eimer, Kisten, Kanister, Wassertonnen, Haushaltswannen, Wäschekörbe, Gießkannen, Gartenmöbel, Spielsachen wie Bobby-Cars
    • Glasverpackungen
    • Kunststoff-, Verbund- und Metallverpackungen
    • Abgabe von Gelben Säcken
    • Problemabfälle
      • z.B. Farben, Lacke, Dispersionsfarben, Haushaltsreiniger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Terpentin, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel
    • Batterien, Akkus, Autobatterien

    • Energiesparlampen, LED-Lampen, Leuchtstoffröhren
    • Photovoltaik-Module
      • maximal 10 Paneele
      • größere Menge zum Kompostwerk Klosterforst
    • Nachtspeicherheizgeräte
      • Abgabe nur nach vorheriger Terminabstimmung und mit ausgefülltem Herkunftsnachweis, den es bei der Abfallberatung gibt: Tel. 09321 928-1206. Detaillierte Infos hier.
    • Feuerlöscher
    • PU-Bauschaumdosen
    • Kleider und Schuhe
      • in Plastiksäcken verpackt, Schuhe paarweise gebündelt
    • CD, DVD, Blu-ray Disc
    • Druckerpatronen, Tonerkartuschen, Trommeleinheiten von Druckern, Kopierern und Faxgeräten
    • Naturkorken (neu)
      • Flaschenkorken, Korkplatten, Korkrollen, Korkuntersetzer (nur ohne Beschichtung und ohne Anhaftungen)
    • Speisefett und Speiseöl (neu)
      • Detaillierte Infos zur Abgabe hier.

    Gebührenpflichtige Annahme

    Gebühren gültig ab 1. Januar 2023

    • Sperrabfall in größeren Mengen
      • 4 bis maximal 10 Kubikmeter
      • Gebühr: 3,10 EUR/Pauschale Kleinmenge, 31,- EUR/Pauschale PKW-Einachsanhänger
    • Holz aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen – Innenbereich
      • z. B. Bodenbeläge, Parkett, Decken- und Wandverkleidungen, Holzkisten, Holzpaletten, Innentüren, Spanplatten, Trennwände
      • maximal 10 Kubikmeter
      • Gebühr: 2,- EUR/Pauschale Kleinmenge, 20,- EUR/Pauschale PKW-Einachsanhänger
    • Holz aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen – Außenbereich
      • z.B. Holzfenster ohne Glas, Außentüren, Dachbalken, Gartenzäune, Palisaden, Fensterläden, Pergola, Terrassen, Kleintierställe
      • maximal 10 Kubikmeter
      • Gebühr: 5,10 EUR/Pauschale Kleinmenge, 51,- EUR/Pauschale PKW-Einachsanhänger
    • Restabfall
      • maximal 2 Kubikmeter
      • Gebühr: 4,- EUR/Pauschale Kleinmenge
    • Bauschutt
      • nur unbelasteter mineralischer Bauschutt und Bodenaushub der Deponieklasse DK 0
      • maximal 1 Kubikmeter
      • Gebühr: 6,80 EUR/Pauschale Kleinmenge
    • Reifen
      • maximal 25 Stück, ohne Felgen, unzerschnitten
      • Durchmesser max. 135 cm, Breite max. 35 cm
      • Gebühr: 2,80 EUR/Reifen
    • Motorenöl
      • maximal 10 Liter
      • Gebühr: 2,90 EUR/Liter


    Erläuterungen:
    Pauschale Kleinmenge = je angefangene 70 Liter Abfall
    Pauschale PKW-Einachsanhänger = je angefangene 700 Liter Abfall

    Verkauf und Abgabe

    Gebühren gültig ab 01.01.2023

    An der Kasse im Eingangsbereich sind erhältlich:

    • Offizieller Restabfallsack 70 Liter
      • Gebühr: 6,80 EUR/Sack
    • Offizieller Grüngutsack 120 Liter
      • Gebühr: 6,20 EUR/Stück
    • Kostenlose Abgabe von Gelben Säcken in haushaltsüblichen Mengen

    Unterstützen Sie die Abfallvermeidung: Projekt Gebrauchtwarengarage

    Am Wertstoffhof können gebrauchsfähige Gegenstände an der sog. Gebrauchtwarengarage abgegeben werden.

    Diese Gegenstände werden dann vom APLAWIA e.V. abgeholt und im Gebrauchtwarenkaufhaus «Möbel & mehr» in Kitzingen zum Verkauf angeboten. Damit erhalten diese Sachen die Chance auf ein «zweites Leben» und müssen nicht entsorgt werden.

    Die Weitergabe von Gegenständen erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anlieferers.

    Welche Gegenstände können abgegeben werden?

    Gut geeignet sind funktionstüchtige Möbel, insbesondere kleinere Einrichtungsgegenstände wie Kommoden, Stühle oder Schreibtische.. Auch gut erhaltenes Geschirr und hochwertige Dekorationsgegenstände finden im Gebrauchtwarenkaufhaus schnell einen Abnehmer. Elektro- und Elektronikgeräte können aus rechtlichen und haftungstechnischen Gründen leider nicht in dieses Abfallvermeidungsprogramm aufgenommen werden.

    Foto: Philipp Kuhn / Landratsamt Kitzingen

    Benutzungsordnung

    Ohne Regeln geht es nicht. Hier die wichtigsten Bestimmungen aus der Benutzungsordnung:

    • Am Wertstoffhof Kitzingen werden ausschließlich Wertstoffe und Abfälle von Grundstücken aus dem Landkreis Kitzingen angenommen, die an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sind.
    • Das Einfahren in den Anlieferbereich des Wertstoffhofes ist nur nach Aufforderung durch das Betriebspersonal erlaubt.
    • Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
    • Auf dem Wertstoffhof gilt die Straßenverkehrsordnung. Zur Vermeidung von Unfällen gilt: Schrittgeschwindigkeit fahren.
    • Der Wertstoffhof darf nur auf den gekennzeichneten Wegen und Flächen befahren werden.
    • Die Abfälle müssen vom Anlieferer grundsätzlich selbst abgeladen, sortiert und in die vorgesehenen Sammelbehältnisse gegeben werden.
    • Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Unfällen müssen Kinder unter 14 Jahren und Haustiere im Fahrzeug bleiben.
    • Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen dürfen den Wertstoffhof nicht befahren.
    • Auf dem Wertstoffhof gilt ein Rauchverbot.

    Die vollständige Benutzungsordnung kann nachfolgend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

    Ihr Ansprechpartner

    Serviceteam Abfallberatung

    Landratsamt Kitzingen


    Kommunale Abfallwirtschaft

    Kaiserstr. 4
    97318 Kitzingen

    1.13.15

    +49 (9321) 928-1234

    +49 (9321) 928-1299

    http://www.abfallwelt.de

    Download von Informationen