Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe / Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb muss ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro (netto) eine Vorabinformation (ex-ante) über das beabsichtigte Vergabeverfahren veröffentlicht werden.
Derzeit liegen keine Ex-ante-Veröffentlichungen vor.
Andreas Matingen
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